Sitzung: 23.04.2014 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus
Zusatz: Herr Stoll
Herr Tanne erteilt Herrn Stoll das Wort.
Herr Stoll informiert anhand nachfolgender Übersichten über die Förderungen der Hochwasserschäden 2013 durch das ALFF Altmark sowie durch die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt.
Geschädigte Unternehmen konnten am Anfang beim Land eine Soforthilfemaßnahme bis max. 50.000 € beantragen, um kurzfristige Reparaturmaßnahmen durchzuführen. In diesem Bereich wurden bisher 2,3 Mio. € ausgezahlt. Im Bereich der Aufbauhilfe liegt das erfasste Investitionsvolumen bei 18,5 Mio. € (durch Gutachten bestätigt), bewilligt wurden hier bereits 17,2 Mio. €. Bisher ist es so, dass jedes Unternehmen, welches einen Schaden durch das Hochwasser erfahren musste, auch in verschiedener Form eine finanzielle Zuwendung erhalten hat.
Auf Landesebene wurde sich dafür ausgesprochen die Förderrichtlinien zu verlängern, d.h. im privaten Bereich soll es mindestens bis Ende diesen Jahres noch möglich sein Anträge zu stellen. Das ist auch ganz wichtig, da die Gutachter, Architekten, Ingenieure absolut nicht hinter her kommen mit der Erstellung der Gutachten. Zur Zeit gibt es immer wieder Meldungen, dass Bürger, die sich zur Sanierung ihrer Häuser entschieden hatten, diese nun doch abreißen müssen, da die Schäden nach Senkung des Grundwasserspiegels einfach zu stark sind. Die Zahl der Abrisshäuser wird sich in den nächsten Wochen und Monaten noch nach oben verändern.
Herr März ergänzt: Neben den Mittel für die Landwirtschaft sind aus der Schorlener Stiftung für Sachsen-Anhalt etwa 2 Mio. € an die Landwirte geflossen. Das war eine Sofortmaßnahme ohne bürokratischen Aufwand. Pro Betrieb sind zwischen 10.000 € und 50.000 €.
Herr Tanne fragt, ob es Rückforderungen an Soforthilfeempfänger gibt?
Herr Stoll bestätigt dies. Seinerzeit hat der Landkreis auf Vorlage des Personalausweises die Soforthilfe von max. 2.000 € ausgezahlt. Es gibt freiwillige Rückzahlungen von Leuten, die feststellten, dass sie keinen Anspruch hatten, aber auch einige Rückforderungen, aufgrund der Plausibilität, weil kein Hochwasserschaden festgestellt werden konnte. Die Prüfungen laufen noch.
