Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2016 in der veranschlagten Höhe von 647.930,00 EUR gemäß der Anlage 1, vorbehaltlich der Bereitstellung der vom Land Sachsen-Anhalt in Aussicht gestellten Mittel und des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für nachträglich gestellte Anträge zu Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen.


Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2016 werden die Zuweisungen des Landes Sachsen- Anhalt an die Landkreise, die bisher getrennt als Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm gewährt wurden, zusammengeführt ( à siehe auch KJHG-LSA vom 5.Mai 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.08.2014)

Der zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung stehende Betrag liegt bei 647.930,00 EUR.  Dieser Betrag steht in vier Haushaltsstellen zur Verfügung.

  1. Zuschuss für Jugendarbeit:                 3.6.2.10.533 100 mit   364.976,00 EUR
  2. Zuschuss für Jugendsozialarbeit 

       und erzieherischen Jugendschutz:     3.6.3.10.533 100 mit     84.100,00 EUR

  1. Fachkräfteförderung-Landkreismittel: 3.6.3.10.533 101 mit     97.800,00 EUR
  2. Fachkräfteförderung-Landesmittel:     3.6.3.10.533 110 mit   101.054,00 EUR

 

                                                           

Diese Summe wird aus der Landeszuweisung nach § 31 KJHG-LSA in Höhe von 381.480,00 EUR und Landkreismitteln von 266.450,00 EUR bereitgestellt.

Auch in diesem Jahr muss der Landkreis  Kürzungen in der Zuweisung in Höhe von 16.332 EUR hinnehmen, da die Berechnung auf der Grundlage der Einwohner von 10 bis unter 27 Jahren des vorvergangenen Jahres erfolgt und hier ein Rückgang im Landkreis zu verzeichnen ist. Flüchtlingskinder, die zunehmend auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis nutzen, sind in der Zahl nicht berücksichtigt. Als Konsequenz der geringeren Zuweisung sind weitere Einsparungen erforderlich.

Vorschläge für Einsparungen gibt es beim Jugendschutz, Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (weniger als ein Drittel der beantragten Mittel), Betriebs-, Sach- und Honorarkosten für Jugendräume auf dem Lande (keine Förderung der zum ersten Mal gestellten Anträge von Miltern, Buch in der beantragten Höhe, sondern nur Materialkostenzuschuss) und bei der Förderung von Seminaren für ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit.


In den Jugendräumen in Miltern und Buch sind keine Fachkräfte zur Betreuung im Einsatz. Buch wird durch die mobile Jugendarbeit des CJD angefahren. Auch für Miltern wäre das möglich, wenn die Gemeinde das will. Wie die anderen ländlichen Jugendräume im Landkreis könnten auch Buch und Miltern einen Materialkostenzuschuss von 50 v. H. der geplanten Ausgaben (150 EUR bzw. 200 EUR) erhalten. Für die Bildungs- und Begegnungsstätte Amicus wurde nach mehreren Jahren Unterbrechung wieder ein Antrag gestellt. Die Einrichtung am Stadtsee engagiert sich überwiegend in der Flüchtlingsbetreuung. Die Zuwendung von 3.500 EUR wäre nur möglich, wenn die Mittel aus anderen Maßnahmen frei werden. Vorgeschlagen ist hier wie für die Jugendräume die Materialkostenförderung mit 150 EUR.

Seminare für hauptamtliche MitarbeiterInnen sind nur finanzierbar, wenn Mittel aus anderen Maßnahmen frei werden. Hier sind nur die Kosten zur Erstellung der Jugendleitercard (120 EUR) erfasst. (Anlage 1 Pkt.6.)

In diesem Jahr ist die Förderung von einer internationalen Jugendbegegnung (Anlage 1 Pkt.7.) beantragt worden. Auf Grund der unerlässlichen Sparmaßnahmen sollte keine Förderung dieser Begegnung erfolgen. Internationale Jugendbegegnungen haben gute Voraussetzungen Fördermittel aus Förderprogrammen zu erhalten.

Durch diese Maßnahmen können die gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 fehlenden 16.300,00 € eingespart werden, ohne dass bestehende Strukturen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit grundsätzlich in Frage gestellt oder gar zerstört werden müssen.

Im November 2015 wurde der Jugendhilfeplan, der Voraussetzung für die Zuweisung von Mitteln durch das Land Sachsen- Anhalt ist, beschlossen.

Grundtenor ist, dass die vorhandenen und funktionierenden Strukturen gestärkt und erhalten werden sollten. Hiervon wurde bei den o.g. Ausführungen ausgegangen. Aufgabe für eine zu bildende Arbeitsgruppe bzw. im Rahmen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung im Jahr 2016 ist es aber, die im Jugendhilfeplan aufgezeigten Anregungen und Konsequenzen umzusetzen und die Förderrichtlinie für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Jugendschutz anzupassen. Etwaige sich daraus ergebende veränderte Schwerpunktsetzungen  sind dann frühestens ab dem Förderjahr 2017 relevant.

Als Grundlage für die Anlage 2 dienten die Meldungen der Einwohnermeldeämter vom 01.11.2014. Anhand dieser wurde dieses Mal die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 10 bis unter 27 Jahren aufgenommen, die auch Grundlage für die zugewiesenen Mittel ist, obwohl natürlich auch Kinder unter 10 Jahren die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch nehmen. So ist ein Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis zur Bevölkerung im Landkreisgebiet in dieser Altersstruktur möglich.

Durch die Aufteilung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in „ländlichen Raum“ und nach Städten (Zentren) lässt erkennen, dass ein großer Teil (6.726) im ländlichen Raum verteilt lebt. Für diese Kinder und Jugendlichen sind gerade die Angebote der mobilen Jugendarbeit besonders wichtig.

  

Dadurch, dass im Jahr 2016 noch Stiftungsmittel  zum Einsatz von zwei Fachkräften fließen, ist es im Jahr 2016 möglich, die Stellen für eine stabile Versorgung, vor allem in den ländlichen Gemeinden, aufrecht zu erhalten.

In allen mobilen Maßnahmen gibt es feste Tourenpläne, in denen immer am gleichen Wochentag zur selben Zeit die Betreuerin die Sporthalle oder den Jugendraum öffnet, als Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht und sie anleitet. Ständig sind die Träger und MitarbeiterInnen im Gespräch mit Jugendlichen, Eltern, BürgermeisterInnen und Gemeinderäten, um neue Anlaufpunkte zu schaffen und die Angebote und Termine  dem Bedarf anzupassen. Mit den vorliegenden Maßnahmen und Projekten wird den Kindern und Jugendlichen des Landkreises ein breites Spektrum kreativer, sportlicher, kultureller und themenbezogener Jugendarbeit mit präventivem Ansatz unterbreitet, begleitet von Hilfs- und Beratungsangeboten. Seit dem vergangenen Jahr sind die MitarbeiterInnen durch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen auch in Landgemeinden verstärkt in der Integrationsarbeit gefordert. Diese Fachkräfte bilden gleichzeitig den auf der Basis von Ehrenamt, AGH, geringfügiger Beschäftigung u. ä. in den ländlichen Jugendräumen eingesetzten BetreuerInnen ohne fachliche Qualifikation eine wichtige Stütze in ihrer Arbeit. Sie sind Multiplikatoren, helfen in Problemsituationen, geben fachlichen Rat und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfsangeboten.

Diesen MitarbeiterInnen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und Organisationstalent abverlangt, da ihr erfolgreicher Einsatz von vielen Faktoren abhängt, wie Zugang zu Jugendräumen, Hallen und Dorfgemeinschaftshäusern, andere Angebote der Kirchen, Vereine, Feuerwehren usw., Schulschluss und Eintreffen der Kinder am Wohnort und ihre wechselnden Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen, die sich dem Jahr für Jahr stellen, verdienen große Anerkennung.

Für die in der Anlage 5 (Jugendarbeit) aufgelisteten Maßnahmen Nr. 1 - 4 erfolgt die Förderung über die bestehenden  Zuwendungsverträge. 

Für die Maßnahmen Nr. 5 und 6 sind keine Förderverträge abgeschlossen worden und sind deshalb von den Trägern jährlich neu zu beantragen.

  • (zu 5) Der Antrag der Kreisverkehrswacht beruht auf dem kontinuierlichen Angebot des Kreisverkehrsmobils zur Verkehrssicherheit, Schulung des Verantwortungsbewusstseins und Wissens zu Fragen im Straßenverkehr und der Fahrzeuge.
  • (zu 6) Das mobile Projekt der Kunstplatte für den ländlichen Raum wurde in den vergangenen Jahren mit dem Angebot für Theater und Puppenspiel aber auch Film gut angenommen. Auch in Orten außerhalb des festen Tourenplans gibt es zeitlich begrenzte Projekte und Aufführungen. Kultur- und kunstinteressierten Kindern und Jugendlichen wird damit vor Ort die Teilnahme an den Aktivitäten der Kunstplatte eröffnet.

Für die in der Anlage 6 (Jugendsozialarbeit) aufgelisteten Maßnahmen Nr. 1 -  4 erfolgt die Förderung ebenfalls  über  Zuwendungsverträge.

Für die Maßnahmen Nr. 5 und 6 sind von den Trägern Anträge auf Zuwendungen gestellt worden.

  • (zu 5) Für die mobilen Angebote des CJD werden die Personalkosten für die zwei MitarbeiterInnen noch für ein Jahr über eine Stiftung mitfinanziert. (Bezugsdrucksache DS 083/2014) Eine Stelle ist z. Zt. vakant, soll jedoch schnellstmöglich wieder besetzt werden. In den Sachkosten werden Verwaltungsausgaben für die Bewirtschaftung der Personal- u. Sachkosten mit 10% der zu bearbeitenden Personalkosten anerkannt. Dadurch verändern sich die anerkannten Gesamtausgaben. Der Zuwendungsbetrag liegt auf Vorjahresniveau bei 9.388 €, reduziert sich aber mit jedem Monat, den die Personalstelle nicht besetzt wird, anteilig.
  • (zu 6) Der Antrag von Miß-Mut ging verspätet erst am 11.11.15 ein. Da die zur Verfügung stehenden Mittel schon nicht zur Berücksichtigung aller fristgemäß eingegangenen Anträge ausreichen, kann dieser Antrag nur berücksichtigt werden, wenn Haushaltsmittel frei werden und wieder zur Verfügung stehen.

Auch wenn nicht jeder Ort und alle Jugendlichen erreicht werden, wurden dennoch feste Strukturen in den Angeboten im ländlichen Raum geschaffen. Die Jugendhilfeplanung zielt auf die Festigung und den Ausbau mobiler Jugendarbeit. Durch die Gesamtheit der Projekte und Maßnahmen ist eine Kontinuität in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in allen Regionen des Landkreises erreicht worden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2016 gemäß der Anlage 1 zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

 647.930,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2016

HH-Stelle: 3.6.2.10.533100         3.6.3.10.533100        3.6.3.10.533101       3.6.3.10.533110

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Übersicht zum Haushalt 2016

Anlage 2 - Verteilung der Gesamtmittel im Kreisgebiet

Anlage 3 – Übersicht der Verträge zu Jugendfreizeithäusern

Anlage 4 - Zuwendungen zu den Betriebs-, Sach- und Honorarkosten

Anlage 5 - Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit in Regelförderung

Anlage 6 - Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in Regelförderung

Anlage 7 – Zuwendungen zur Finanzierung von Fachkräftestellen