Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2016 in der veranschlagten Höhe von 647.930,00 EUR gemäß der Anlage 1, vorbehaltlich der Bereitstellung der vom Land Sachsen-Anhalt in Aussicht gestellten Mittel und des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für nachträglich gestellte Anträge zu Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen.
Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2016
werden die Zuweisungen des Landes Sachsen- Anhalt an die Landkreise, die bisher
getrennt als Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm gewährt wurden,
zusammengeführt ( à siehe auch KJHG-LSA vom 5.Mai 2000, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.08.2014)
Der zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung stehende Betrag liegt
bei 647.930,00 EUR. Dieser Betrag steht in vier Haushaltsstellen zur
Verfügung.
- Zuschuss
für Jugendarbeit:
3.6.2.10.533 100 mit
364.976,00 EUR
- Zuschuss
für Jugendsozialarbeit
und erzieherischen Jugendschutz:
3.6.3.10.533 100 mit 84.100,00
EUR
- Fachkräfteförderung-Landkreismittel:
3.6.3.10.533 101 mit 97.800,00
EUR
- Fachkräfteförderung-Landesmittel: 3.6.3.10.533 110 mit 101.054,00 EUR
Diese Summe wird aus der Landeszuweisung nach § 31 KJHG-LSA in Höhe von
381.480,00 EUR und Landkreismitteln von 266.450,00 EUR bereitgestellt.
Auch in
diesem Jahr muss der Landkreis Kürzungen
in der Zuweisung in Höhe von 16.332 EUR hinnehmen, da die Berechnung auf der
Grundlage der Einwohner von 10 bis unter 27 Jahren des vorvergangenen Jahres erfolgt
und hier ein Rückgang im Landkreis zu verzeichnen ist. Flüchtlingskinder, die
zunehmend auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen im Landkreis nutzen, sind in
der Zahl nicht berücksichtigt. Als Konsequenz der geringeren Zuweisung sind
weitere Einsparungen erforderlich.
Vorschläge für Einsparungen gibt es beim Jugendschutz, Kinder- und
Jugendfreizeitmaßnahmen (weniger als ein Drittel der beantragten Mittel),
Betriebs-, Sach- und Honorarkosten für Jugendräume auf dem Lande (keine
Förderung der zum ersten Mal gestellten Anträge von Miltern, Buch in der
beantragten Höhe, sondern nur Materialkostenzuschuss) und bei der Förderung von
Seminaren für ehren- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Kinder- und
Jugendarbeit.
In den Jugendräumen in Miltern und Buch sind keine Fachkräfte zur Betreuung im
Einsatz. Buch wird durch die mobile Jugendarbeit des CJD angefahren. Auch für
Miltern wäre das möglich, wenn die Gemeinde das will. Wie die anderen
ländlichen Jugendräume im Landkreis könnten auch Buch und Miltern einen
Materialkostenzuschuss von 50 v. H. der geplanten Ausgaben (150 EUR bzw. 200
EUR) erhalten. Für die Bildungs- und Begegnungsstätte Amicus wurde nach
mehreren Jahren Unterbrechung wieder ein Antrag gestellt. Die Einrichtung am
Stadtsee engagiert sich überwiegend in der Flüchtlingsbetreuung. Die Zuwendung
von 3.500 EUR wäre nur möglich, wenn die Mittel aus anderen Maßnahmen frei
werden. Vorgeschlagen ist hier wie für die Jugendräume die
Materialkostenförderung mit 150 EUR.
Seminare für hauptamtliche MitarbeiterInnen sind nur finanzierbar, wenn
Mittel aus anderen Maßnahmen frei werden. Hier sind nur die Kosten zur
Erstellung der Jugendleitercard (120 EUR) erfasst. (Anlage 1 Pkt.6.)
In diesem Jahr ist die Förderung von einer internationalen
Jugendbegegnung (Anlage 1 Pkt.7.) beantragt
worden. Auf Grund der unerlässlichen Sparmaßnahmen sollte keine Förderung
dieser Begegnung erfolgen. Internationale Jugendbegegnungen haben gute
Voraussetzungen Fördermittel aus Förderprogrammen zu erhalten.
Durch diese Maßnahmen können die gegenüber dem Haushaltsjahr 2015
fehlenden 16.300,00 € eingespart werden, ohne dass bestehende Strukturen der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit grundsätzlich in Frage gestellt oder gar zerstört
werden müssen.
Im November 2015 wurde der Jugendhilfeplan, der Voraussetzung für die
Zuweisung von Mitteln durch das Land Sachsen- Anhalt ist, beschlossen.
Grundtenor ist, dass die vorhandenen und funktionierenden Strukturen
gestärkt und erhalten werden sollten. Hiervon wurde bei den o.g. Ausführungen
ausgegangen. Aufgabe für eine zu bildende Arbeitsgruppe bzw. im Rahmen des
Unterausschusses Jugendhilfeplanung im Jahr 2016 ist es aber, die im
Jugendhilfeplan aufgezeigten Anregungen und Konsequenzen umzusetzen und die
Förderrichtlinie für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen
Jugendschutz anzupassen. Etwaige sich daraus ergebende veränderte
Schwerpunktsetzungen sind dann
frühestens ab dem Förderjahr 2017 relevant.
Als Grundlage für die Anlage 2
dienten die Meldungen der Einwohnermeldeämter vom 01.11.2014. Anhand dieser wurde dieses Mal die Anzahl der
Kinder und Jugendlichen von 10 bis unter 27 Jahren aufgenommen, die auch
Grundlage für die zugewiesenen Mittel ist, obwohl natürlich auch Kinder unter
10 Jahren die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Anspruch nehmen. So ist
ein Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis zur Bevölkerung im
Landkreisgebiet in dieser Altersstruktur möglich.
Durch die Aufteilung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in
„ländlichen Raum“ und nach Städten (Zentren) lässt erkennen, dass ein großer
Teil (6.726) im ländlichen Raum verteilt lebt. Für diese Kinder und Jugendlichen
sind gerade die Angebote der mobilen Jugendarbeit besonders wichtig.
Dadurch, dass im Jahr 2016 noch Stiftungsmittel zum Einsatz von zwei Fachkräften fließen, ist
es im Jahr 2016 möglich, die Stellen für eine stabile Versorgung, vor allem in
den ländlichen Gemeinden, aufrecht zu erhalten.
In allen mobilen
Maßnahmen gibt es feste Tourenpläne, in denen immer am gleichen Wochentag zur
selben Zeit die Betreuerin die Sporthalle oder den Jugendraum öffnet, als
Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der Kinder und Jugendlichen
zur Verfügung steht und sie anleitet. Ständig sind die Träger und
MitarbeiterInnen im Gespräch mit Jugendlichen, Eltern, BürgermeisterInnen und
Gemeinderäten, um neue Anlaufpunkte zu schaffen und die Angebote und
Termine dem Bedarf anzupassen. Mit den
vorliegenden Maßnahmen und Projekten wird den Kindern und Jugendlichen des
Landkreises ein breites Spektrum kreativer, sportlicher, kultureller und themenbezogener
Jugendarbeit mit präventivem Ansatz unterbreitet, begleitet von Hilfs- und
Beratungsangeboten. Seit dem vergangenen Jahr sind die MitarbeiterInnen durch
die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen auch in Landgemeinden verstärkt
in der Integrationsarbeit gefordert. Diese Fachkräfte bilden gleichzeitig den auf
der Basis von Ehrenamt, AGH, geringfügiger Beschäftigung u. ä. in den
ländlichen Jugendräumen eingesetzten BetreuerInnen ohne fachliche Qualifikation
eine wichtige Stütze in ihrer Arbeit. Sie sind Multiplikatoren, helfen in Problemsituationen,
geben fachlichen Rat und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen und
Hilfsangeboten.
Diesen MitarbeiterInnen wird dabei ein hohes Maß an Flexibilität und
Organisationstalent abverlangt, da ihr erfolgreicher Einsatz von vielen
Faktoren abhängt, wie Zugang zu Jugendräumen, Hallen und
Dorfgemeinschaftshäusern, andere Angebote der Kirchen, Vereine, Feuerwehren
usw., Schulschluss und Eintreffen der Kinder am Wohnort und ihre wechselnden
Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen, die sich dem
Jahr für Jahr stellen, verdienen große Anerkennung.
Für die in
der Anlage 5 (Jugendarbeit)
aufgelisteten Maßnahmen Nr. 1 - 4 erfolgt die Förderung über die
bestehenden Zuwendungsverträge.
Für die
Maßnahmen Nr. 5 und 6 sind keine Förderverträge abgeschlossen worden und sind
deshalb von den Trägern jährlich neu zu beantragen.
- (zu 5) Der Antrag der Kreisverkehrswacht
beruht auf dem kontinuierlichen Angebot des Kreisverkehrsmobils zur
Verkehrssicherheit, Schulung des Verantwortungsbewusstseins und Wissens zu
Fragen im Straßenverkehr und der Fahrzeuge.
- (zu 6) Das mobile Projekt der
Kunstplatte für den ländlichen Raum wurde in den vergangenen Jahren mit
dem Angebot für Theater und Puppenspiel aber auch Film gut angenommen.
Auch in Orten außerhalb des festen Tourenplans gibt es zeitlich begrenzte
Projekte und Aufführungen. Kultur- und kunstinteressierten Kindern und
Jugendlichen wird damit vor Ort die Teilnahme an den Aktivitäten der
Kunstplatte eröffnet.
Für die in der Anlage 6 (Jugendsozialarbeit)
aufgelisteten Maßnahmen Nr. 1 - 4
erfolgt die Förderung ebenfalls
über Zuwendungsverträge.
Für die
Maßnahmen Nr. 5 und 6 sind von den Trägern Anträge auf Zuwendungen gestellt
worden.
- (zu 5) Für die mobilen Angebote des CJD
werden die Personalkosten für die zwei MitarbeiterInnen noch für ein Jahr
über eine Stiftung mitfinanziert. (Bezugsdrucksache DS 083/2014) Eine
Stelle ist z. Zt. vakant, soll jedoch schnellstmöglich wieder besetzt
werden. In den Sachkosten werden Verwaltungsausgaben für die
Bewirtschaftung der Personal- u. Sachkosten mit 10% der zu bearbeitenden
Personalkosten anerkannt. Dadurch verändern sich die anerkannten
Gesamtausgaben. Der Zuwendungsbetrag liegt auf Vorjahresniveau bei 9.388 €,
reduziert sich aber mit jedem Monat, den die Personalstelle nicht besetzt
wird, anteilig.
- (zu 6) Der Antrag von Miß-Mut ging
verspätet erst am 11.11.15 ein. Da die zur Verfügung stehenden Mittel
schon nicht zur Berücksichtigung aller fristgemäß eingegangenen Anträge
ausreichen, kann dieser Antrag nur berücksichtigt werden, wenn
Haushaltsmittel frei werden und wieder zur Verfügung stehen.
Auch wenn
nicht jeder Ort und alle Jugendlichen erreicht werden, wurden dennoch feste
Strukturen in den Angeboten im ländlichen Raum geschaffen. Die
Jugendhilfeplanung zielt auf die Festigung und den Ausbau mobiler Jugendarbeit.
Durch die Gesamtheit der Projekte und Maßnahmen ist eine Kontinuität in der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in allen Regionen des Landkreises erreicht
worden.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2016 gemäß der Anlage
1 zu fördern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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647.930,00 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 3.6.2.10.533100 3.6.3.10.533100 3.6.3.10.533101 3.6.3.10.533110 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht zum
Haushalt 2016
Anlage 2 - Verteilung der
Gesamtmittel im Kreisgebiet
Anlage 3 – Übersicht der
Verträge zu Jugendfreizeithäusern
Anlage 4 - Zuwendungen zu
den Betriebs-, Sach- und Honorarkosten
Anlage 5 - Zuwendungen für
Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit in Regelförderung
Anlage 6 - Zuwendungen für
Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in Regelförderung
Anlage 7 – Zuwendungen zur
Finanzierung von Fachkräftestellen