Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, für folgende Vorhaben die Anträge bei der Investitionsbank einzureichen:
Maßnahme |
Förderschwerpunkt |
Voraussichtliche Kosten |
Voraussichtlicher
Ausführungszeitraum |
Gemeinschaftsschule
Tangerhütte - neue Heizungsanlage (komplett) - Umbau der alten Sporthalle zum Speiseraum |
Städtebau/ energetische Sanierung |
300 T€ 760 T€ |
2016-2018 |
Sekundarschule
Komarow - Fassade (vorgehängte Fassade mit Wärmedämmung) + Fenster/ Außentüren |
Städtebau/ energetische Sanierung |
800 T€ |
2016-2018 |
Sekundarschule
Bismark - Fenster/Außentüren und Fassade (Wärmeverbundsystem) - Heizung - Brennwertkessel |
energetische Sanierung |
400 T€ 100 T€ |
2017/2018 |
Sekundarschule Goldbeck - Dämmung der südlichen Fassade, Sonnenschutz, Eingangsbereich (Eingangstür Nord) |
energetische Sanierung |
200 T€ |
2016-2018 |
Feuerwehrtechnisches
Zentrum Arneburg - Dach -
Fenster (Schulungsräume)
|
energetische Sanierung |
140 T€ 200 T€ |
2016-2018 |
K 1062
Ortsdurchfahrt Rohrbeck - Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht |
Lärmbekämpfung |
250 T€ |
2016/2017 |
K 1181 Ortsdurchfahrt Uchtdorf - Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht |
Lärmbekämpfung |
250 T € |
2017 |
K 1039
Ortsdurchfahrt Staffelde - Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht |
Lärmbekämpfung |
100 T€ |
2017/2018 |
Breitbandausbau - Maßnahmen des Breitbandzweckverbandes |
50 Mbit – Ausbauziel |
600 T€ |
2016-2018 |
Gesamt |
|
4.100.000 € |
Sachverhalt:
Aufgrund der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stark V können finanzschwache Kommunen Förderanträge stellen.
Die Grundlage bilden das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund dem Land Sachsen-Anhalt zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Finanzschwache Kommunen können mit den Zuwendungen im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in Ihre Infrastruktur investieren.
In der Richtlinie sind die möglichen Bereiche wie folgt definiert:
- Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm
c) Städtebau
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels
e) energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen
f) Luftreinhaltung
- Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b) energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur
c) energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung
d) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Die Förderung muss mind. 50.000,00 € betragen – bedeutsames Investitionsvorhaben – und darf nach der kommunalen Doppik entweder aktivierende Herstellungskosten sein oder baulicher Unterhaltungsaufwand.
Eine Zweckbindung von 15 Jahren gilt bei Bauwerken und von 10 Jahren bei Straßen.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Der Förderzeitraum endet am 31.12.2018.
Der Kreistag muss die zu beantragenden Objekte beschließen.
Die Fördersumme beträgt 4.096.531,00 Euro.
Es ist eine hundertprozentige Förderung.