Betreff
Förderprogramm Stark V
Vorlage
235/2016
Aktenzeichen
235/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, für folgende Vorhaben die Anträge bei der Investitionsbank einzureichen:

Maßnahme

Förderschwerpunkt

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtlicher Ausführungszeitraum

Gemeinschaftsschule Tangerhütte

-        neue Heizungsanlage (komplett)

-        Umbau der alten Sporthalle zum Speiseraum

Städtebau/ energetische Sanierung

300 T€

760 T€

2016-2018

Sekundarschule Komarow

-        Fassade (vorgehängte Fassade mit Wärmedämmung) + Fenster/ Außentüren

Städtebau/ energetische Sanierung

800 T€

2016-2018

Sekundarschule Bismark

-        Fenster/Außentüren und Fassade (Wärmeverbundsystem)

-        Heizung - Brennwertkessel

energetische Sanierung

400 T€

100 T€

2017/2018

Sekundarschule Goldbeck

-        Dämmung der südlichen Fassade, Sonnenschutz, Eingangsbereich (Eingangstür Nord)

energetische Sanierung

200 T€

2016-2018

Feuerwehrtechnisches Zentrum Arneburg

-        Dach

-        Fenster (Schulungsräume)

energetische Sanierung

140 T€

200 T€

2016-2018

K 1062 Ortsdurchfahrt Rohrbeck

-        Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht

Lärmbekämpfung

250 T€

2016/2017

K 1181 Ortsdurchfahrt Uchtdorf

-        Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht

Lärmbekämpfung

250 T €

2017

K 1039 Ortsdurchfahrt Staffelde

-        Erneuerung der alten Betonstraße durch Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht

Lärmbekämpfung

100 T€

2017/2018

Breitbandausbau

-        Maßnahmen des Breitbandzweckverbandes

50 Mbit – Ausbauziel

600 T€

2016-2018

Gesamt

4.100.000 €


Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stark V können finanzschwache Kommunen Förderanträge stellen.

Die Grundlage bilden das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG), die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund dem Land Sachsen-Anhalt zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Finanzschwache Kommunen können mit den Zuwendungen im Bereich ihrer Pflichtaufgaben in Ihre Infrastruktur investieren.

In der Richtlinie sind die möglichen Bereiche wie folgt definiert:

  1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur

a)    Krankenhäuser

b)    Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne verhaltensbezogenen Lärm

c)    Städtebau

d)    Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels

e)    energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

f)     Luftreinhaltung

  1. Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

a)    Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

b)    energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

c)    energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung

d)    Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Die Förderung muss mind. 50.000,00 € betragen – bedeutsames Investitionsvorhaben – und darf nach der kommunalen Doppik entweder aktivierende Herstellungskosten sein oder baulicher Unterhaltungsaufwand.

Eine Zweckbindung von 15 Jahren gilt bei Bauwerken und von 10 Jahren bei Straßen.

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.

Der Förderzeitraum endet am 31.12.2018.

Der Kreistag muss die zu beantragenden Objekte beschließen.

Die Fördersumme beträgt 4.096.531,00 Euro.

Es ist eine hundertprozentige Förderung.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

0

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2016/2017

HH-Stelle:      

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen: