Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Arbeitsförderung und Sanierung (GfAuS) des Landkreises Stendal – künftig „Gesellschaft für Arbeitsförderung (GfA) des Landkreises Stendal mbH“ – (Anlage 1) und beauftragt den Landrat, den neuen Vertrag notariell zu beurkunden.
Sachverhalt:
Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft
für Arbeitsförderung und Sanierung des Landkreises Stendal (GfAuS) bedarf einer
Überarbeitung. Anlass dafür ist zum einen das Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und zum anderen die neue
Gesellschafterstruktur der Gesellschaft. Daher wurde der Vertrag überarbeitet
und an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Die Änderungen sind in der
anliegenden Synopse gegenübergestellt (Anlage 2).
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages
bedarf der notariellen Beurkundung. Diese erfolgt, wenn alle Gesellschafter den
neuen Gesellschaftsvertrag beschlossen haben.
Anlagenverzeichnis:
Gesellschaftsvertrag alt
Gesellschaftsvertrag neu
Synopse zum überarbeiteten Gesellschaftsvertrag