Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufstellung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten in der Ortschaft Erxleben zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.1996 nimmt der Landkreis Stendal mit einem „mobilen Blitzgerät“ ab dem 01.01.1999 die Möglichkeit der Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und deren Ahndung durch Verwarngelder gem. § 16 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 a der Verordnung über die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung wahr.
Nunmehr sollen zwei weitere stationäre Blitzgeräte in der Ortschaft Erxleben errichtet werden. Die aufzustellenden Geräte sollen geeignet sein, in beide Fahrtrichtungen zu messen.
Ziel ist die weitere Prävention von Unfällen in diesem Bereich. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verringert und Unfallfolgen vermieden werden.
Durch die Polizei und den Landkreis Stendal wurde im Zeitraum vom 15.09.2014, 13:40 Uhr bis 22.09.2014, 11:45 Uhr in diesem Bereich permanent die durchfahrenden Fahrzeuge (Pkw, Lkw und Lastzüge) gezählt. Gesondert erfasst wurden die Fahrzeuge, die das voreingestellte Tempolimit von 60km/h überschritten haben.
Die Gesamtbetrachtung brachte folgendes Ergebnis:
Anzahl |
durchschnittlich stündlich |
(Fiktive) Verwarngeldverfahren Anzahl absolut |
(Fiktive) Bußgeldverfahren Anzahl absolut |
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von Polizei erfasste Fahrzeuge |
53.720 |
324 |
653 (1,2 %) |
13 (0,02 %) |
vom Landkreis erfasste Fahrzeuge |
8.100 |
184 |
95 (1,2 %) |
4 (0,05 %) |
Da die Verkehrsüberwachung durch die Landkreise geregelt, aber nicht als Pflichtaufgabe festgeschrieben ist, muss die Kostendeckung geklärt sein.
Es würde sich im Jahr der Errichtung der Anlage Kosten für die Bereitstellung einer 230 V Stromversorgung (ca. 8.000.00 € für beide Messsäulen) und laufende Energieverbrauchskosten in Höhe von ca. 250,00 €/Jahr ergeben.
Folgekosten in den darauffolgenden Jahren wären 250,00 €/Jahr (laufende Energieverbrauchskosten).
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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29.789,88 |
EUR |
21.789,88 |
EUR |
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HH-Stelle: 1.1.1.70.531200 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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