Betreff
Fortschreibung des Maßnahmekatalog zur Sicherung der Aufnahme/Betreuung von Geflüchteten Menschen im Landkreis Stendal
Vorlage
240/2016
Aktenzeichen
240/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

1)    Unterbringung

Seit 1998 hat der Landkreis Stendal auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Aufenthaltsstatus die Unterbringung von asylsuchenden Menschen durch Vorhalten von Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften (GU) in eigener Trägerschaft sichergestellt. Durch den seit dem Jahr 2015 erhöhten Flüchtlingsstrom sind zusätzliche GU, Durchgangsunterkünfte (DU) und Notunterkünfte (NU) geschaffen sowie auch dezentraler Wohnraum zur Unterbringung angemietet worden.

Die Asylsuchenden werden dem Landkreis Stendal nach einem Verteilerschlüssel als Familien oder Einzelpersonen durch das Land Sachsen-Anhalt, hier ZASt Halberstadt und LAE Klietz, zugewiesen. In der Regel hat die Unterbringung der Asylbewerber nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz in einer GU zu erfolgen. Die Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern durch RdErl. des MI vom 15.01.2013 wurde aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstromes bis Mai 2016 außer Kraft gesetzt und findet daher derzeit keine Anwendung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 1053 Personen, überwiegend Familien, dezentral in Wohnungen im Gebiet des Landkreises Stendal untergebracht. Weitere 485 Personen, überwiegend Alleinreisende, sind derzeit in der GU Stendal untergebracht. Nach dem Asylgesetz i.V.m. dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende Unterbringungsformen von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern vorgesehen:

a) Unterbringung in der GU oder

b) dezentrale Unterbringung außerhalb von GU

Der Unterkunftsbedarf von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern ist im Regelfall durch Aufnahme in eine GU gemäß § 53 Abs. 1 Asylgesetz zu decken. Derzeit bestehen im Landkreis Stendal folgende zentrale Unterkünfte:

1. drei Gemeinschaftsunterkünfte in

1.1. Möringer Weg, Stendal

1.2. Am Bültgraben, Osterburg

1.3. Akazienweg, Stendal

2. Durchgangsunterkunft Tangerhütte

3. Notunterkunft FTZ, Arneburg

Zum Erlernen des Umgangs mit der neuen Lebenssituation und den Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft bietet die GU einen geschützten Raum mit einem hohen Maß an Unterstützungspotential durch geeignetes, sozial und interkulturell geschultes Personal in der Regel mit Sprachkompetenzen. Die Sozialarbeiter unterstützen die nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer unter anderem bei folgenden Bedarfen bzw. zu bewältigenden Aufgaben:

  • Regelung des Zusammenlebens von Menschen verschiedenster Kulturkreise
  • Aufgreifen und schlichten von Problemen unter den Bewohnern
  • Hilfestellung vor Ort, Kennenlernen der Stadt, räumliche Orientierung
  • Fragen des täglichen Lebens, Bewältigung von Alltagsproblemen in einem fremden Sprach- und Kulturkreis
  • Hilfe bei der Familienplanung
  • Kontakte zu Behörden und Institutionen und Unterstützung beim Lesen und Verstehen sowie antworten auf Schreiben und damit verbundene Antragstellungen
  • Zugangsöffnung zu Bildungsangeboten
  • Erlangung von Sprachkenntnissen sowie Bildungs- und Berufsabschlüsse
  • Werktags stattfindende Hausaufgabenbetreuung
  • Initiierung und Durchführung von Freizeitangeboten
  • Beratung und Informationen zum Asylverfahren und der Entwicklung von Perspektiven
  • Unterstützung bei der Beschaffung eigenen Wohnraumes und dem Auszug aus der GU

Die oben aufgeführte Aufzählung umfasst die wichtigsten Schwerpunkte und ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten des Betreuungsumfanges sind der Stellenbeschreibung der Sozialbetreuer in der GU zu entnehmen.

Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen sind durch den Landkreis Stendal zur Unterbringung von Flüchtlingen bisher auch 228 Wohnungen angemietet worden. Es werden weiterhin wöchentlich Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im gesamten Gebiet des Landkreises gesucht, besichtigt und angemietet. Die dezentrale Unterbringung hat hinsichtlich der Organisation der Beratung und Betreuung durch die Sozialarbeiter höhere Anforderungen und ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Es ist hier ein höherer Personaleinsatz, zusätzliche Wegezeiten und auch klientenbedingte Terminausfälle vor Ort einzuplanen.

Regelmäßig, d.h. mindestens 1mal monatlich, soll jede Wohnung außerhalb der GU durch den zuständigen Sozialarbeiter aufgesucht werden. Während der Hausbesuche erfolgt eine Kontrolle der Verbrauchszähler für Strom und Wasser, soweit zugänglich. Dieser Verbrauch wird aktenkundig dokumentiert. Bei unangemessenem, unwirtschaftlichem Verbrauchsverhalten soll der Sozialarbeiter auf eine entsprechende Verhaltensänderung hinwirken und ein energiesparendes Verhalten anleiten. Ebenso erfolgt durch den Sozialarbeiter bei den Hausbesuchen die Prüfung und Dokumentation auf Vollständigkeit und Zustand der Wohnungsausstattung, um evtl. notwendige Hausmeisterreparaturen einzuleiten.

Das Vorhalten von Wohnungsausstattungen und die zusätzliche Nutzung von Transportmitteln sind bei der dezentralen Unterbringung als kostenintensiver und zeitaufwendiger einzuschätzen. Zudem gestalten sich die Realisierung von Bagatellreparaturen ohne Vermieterverantwortung, der Austausch und die Reparatur von Mobiliar, die in der GU der Hausmeister vornimmt, zeitaufwendiger. Die soziale Betreuung durch die Sozialarbeiter endet mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, vollzogener Abschiebung oder freiwilliger Ausreise. Eine Prüfung der tatsächlichen Gesamtkosten der dezentralen Unterbringung kann erst nach ca. 1 Jahr nach Anmietung erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Kosten der Wohnungsunterbringung (Grundmiete, kalte Nebenkosten, Heizkosten) nachweisbar sind.

Unterbringung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA)

Hält sich ein ausländisches Kind oder ein/e ausländische/r Jugendliche/r unter 18 Jahren ohne Personensorge-oder Erziehungsberechtigten in Deutschland auf, gelten sie als unbegleitet. Diese Kinder /Jugendlichen sind ausnahmslos durch das Jugendamt vorläufig In Obhut zu nehmen (seit 01.11.15 -Rechtslage nach Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher) und auf Grundlage des SGB VIII jugendhilferechtlich zu betreuen und zu versorgen.

Die vorläufige Inobhutnahme hat unverzüglich zu erfolgen, sobald deren Aufenthalt/Einreise im Wege ihres „Aufgriffs“ festgestellt wird. Verbunden mit der Rechtsänderung ab 01.11.2015 besteht eine Aufnahmepflicht aller Jugendämter in Form einer Quotenregelung und eines damit verbundenen Verteilverfahrens. Das wiederum setzt die entsprechenden Unterbringungskapazitäten quantitativ und qualitativ voraus. Die dafür erforderlichen Platzkapazitäten in den Einrichtungen der Jugendhilfe waren neu zu schaffen bzw. sind entsprechend der Fallzahlentwicklung der UMA weiter anzupassen.

Um die jugendhilferechtliche Unterbringung der UMA im Landkreis Stendal sicherzustellen, wurden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 kurzfristige neue Platzkapazitäten durch Freie Träger der Jugendhilfe in enger Abstimmung mit dem Jugendamt geschaffen. Wo es umsetzbar war, wurden auch bestehende Kapazitäten zur Unterbringung der UMA bereitgestellt und mit den Trägern entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen. Die Planung und Bereitstellung von Kapazitäten ist auch unter der neuen Rechtslage der Aufnahmepflicht nach Quote durch Zuweisung im Verteilverfahren grundsätzlich bei Vorhandensein eines Mindestmaßes an zeitlichem Vorlauf umsetzbar.

Gar nicht planbar und zahlenmäßig beurteilbar sind Zugänge in Inobhutnahmen (seit 01.11.15 vorläufige Inobhutnahmen), die sich aus der Sondersituation der Inbetriebnahme der Landesaufnahmeeinrichtung Klietz für das Jugendamt ergeben haben und ergeben. Dass es trotz zeitweise sehr schwieriger Rahmenbedingungen und des extrem engen Zeitfensters gelungen ist, die UMA adäquat im Landkreis Stendal versorgen zu können, ist auf die gute und unkomplizierte Kooperation der Beteiligten zurück zu führen Es ist im genannten Zeitraum weitestgehend gelungen, die notwendigen Kapazitäten – insbesondere auch zur Erstversorgung - durch die Inbetriebnahme der „Durchgangseinrichtung“ in Havelberg bereitzustellen. Inzwischen dient sie ausschließlich der vorläufigen Inobhutnahme zur Vorbereitung der Verteilentscheidung.

Kapazitäten zur Unterbringung UMA Innerhalb des Landkreises (Stand 20.01.2016):

Name Einrichtung

Ort

Träger

Kapazität

 

Art der Maßnahme*

Jugendhilfe-Durchgangseinrichtung im Rahmen der vorläuf. Inobhutnahme von UMA

Havelberg

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.

28+5

neu

vorläufige Inobhutnahme

Clearinghaus Schleuß

Tangerhütte OT Schleuß

Jugendhilfeverbund Magdeburg

11

neu

Inobhutnahme + Clearing

Haus "Altmärkische Höhe"

Altmärkische Höhe OT Lückstedt

Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH

9

umstrukturiert

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige

Wohngruppe Haus "Eichengrund"

Walsleben

Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH

10

umstrukturiert

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige

Wohngruppe Meßdorf "Alte Schule"

Bismark OT Meßdorf

Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH

4 +2

Umstrukturiert und erweitert

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige

Wohngruppe UMA

Stendal

Paritätisches Sozialwerk Kinder-und Jugendhilfe gGmbH

8

neu

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung

Wohngruppe UMA

Stendal

Berufsbildungswerk Stendal GmbH

10

neu

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige

Jugendhilfeeinrichtung "Haus der Diakonie"

Seehausen (Altm.)

Diakoniewerk Osterburg e.V.

3

Bestand

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge Volljährige

DRK -Kinderhäuser "Anne Frank"                 Haus "Kinderoase"

Tangerhütte

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.

2

Bestand

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung

Kinderhaus Kuhlhausen

Kuhlhausen

Herbert Dierkes

3 (temporär)

zusätzl.

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung

Kinder-Jugendheim "Ambivalenz

Stendal

Axel Schuchert

3 (temprär)

Bestand

Inobhutnahme + ambul. Clearing //   Hilfe zur Erziehung

Auf Grund der aktuellen bundesweiten Fallzahlentwicklung, der anzunehmenden wetterbedingten Zuwächse ab dem Frühjahr, der Quote und der daraus abzuleitenden absolut zu erwartenden bzw, zu betreuenden UMA befinden sich derzeit weitere Kapazitätszugänge im Landkreis in der Planung bzw. in der Vorbereitung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit Kapazitätserweiterungen grundsätzlich für Träger auch wirtschaftliche Risiken bestehen, die abzuwägen sind.

In Planung / Vorbereitung Inbetriebnahme befindliche Kapazitäten:

Einrichtung

Träger

Anzahl UMA-Plätze

Wohngruppe UMA (neu)

Diakonieverein Osterburg e.V.

10

Wohngruppe UMA (neu)

IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste

6

Wohngruppe "Alte Schule" (Bestand)

Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH

plus 5

Wohngruppe UMA (neu)

(evtl. koedukativ mit deutschen Jugendlichen)

Corneliuswerk Diakonische Dienste gGmbH

10

Wohngruppe UMA (neu)

DRK-Kreisverband Östliche Altmark e.V.

10

Zur Sicherstellung der Durchführung des sogenannten Clearingverfahrens im Rahmen der Inobhutnahme (nicht im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme), steht neben den 11 Clearing-Plätzen in Schleuß das Clearing als ambulante Leistung für alle anderen Einrichtungen seit Mitte Dezember bereit. Auch dazu wurde die erforderliche Leistungs-und Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Mit dem Verfahren in ambulanter Form werden in Zukunft erste Erfahrungen gesammelt werden müssen. Das betrifft auch die Kapazität. Gegebenenfalls muss nachjustiert werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es auf Grund der außerordentlich hohen Situationsdynamik beim bundesweiten Zugang von UMA derzeit kaum möglich ist valide Aussagen für den zukünftigen Bedarf weiterer Kapazitäten und damit zur weiteren Planung zu machen. Diese Entwicklung und die daraus abzuleitenden Bedarfe bedürfen einer ständigen Beobachtung und entsprechend anzupassender planerischer Überlegungen/ Entscheidungen.

2)    Vorschulische Kinderbetreuung und -förderung

Der Begriff Flüchtlingskind wirft Fragen auf und kann missverständlich sein. Es ist nicht möglich, alle Minderjährigen, die nach Deutschland geflüchtet sind, als eine kohärente Gruppe zu beschreiben. Zu unterschiedlich sind die Interessen, Erfahrungen und Erwartungen. Der Begriff „Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe von Menschen, deren Gemeinsamkeit sich rechtlich auf den angestrebten Aufenthaltstitel gründet. Allen gemeinsam ist, dass sie ihre Heimatländer verlassen haben, um Krieg, Gewalt, existenziellen Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne Perspektive zu entfliehen.

Der rechtliche Rahmen der Kinderechtskonvention wird in Deutschland durch die Normen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) ergänzt: In den Allgemeinen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts ist festgelegt, dass jedes Kind „ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Das gilt auch für Flüchtlingskinder. Eine Gleichstellung ist rechtlich vorgesehen und gewollt.

Der Schwerpunkt einer Kindertageseinrichtung sollte darauf angelegt werden, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen, gemeinsam spielen und gemeinsam lernen. Eine inklusiv ausgerichtete Pädagogik kann vielfältige Ausgangslagen der Kinder bewältigen: Zugehörigkeiten zu unterschiedlichen Heterogenitäts-dimensionen wie Alter, Gender, Migration oder Behinderung. Es bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit der pädagogischen Fachkräfte, dass diese Zugehörigkeiten nicht zu Ausgrenzung oder Benachteiligung führen. Erzieherinnen und Erzieher haben die Aufgabe, einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehören: strukturelle Klarheit, verbindliche Absprachen, Regeln und Konsequenzen, Transparenz in der Alltagsgestaltung, Rituale, Erreichbarkeit. Sichere Orte bedürfen einer Kultur absoluter Gewaltfreiheit. Das Gefühl der Fremdheit kann durch gezielte Integrationsaktivitäten gemildert werden.

Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, welches für Zeitraum 2016-2019 angelegt ist, hat das Ziel die Qualität der sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern. Im Landkreis Stendal nehmen an dem Programm die Tageseinrichtungen Märchenland und Bubila teil. Besonders aber unterstützt das Bundesprogramm konzeptionell eine alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit, die in der pädagogischen Praxis verankert werden soll.

Mit dem Modellprogramm „WillkommensKITAs“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) an 20 Standorten bis zu 30 Kitas in Sachsen-Anhalt. Es wird durch den Träger Hansestadt Stendal beabsichtigt, dass die Tageseinrichtung Märchenland an dem Programm teilnimmt und als Multiplikator für andere Einrichtungen fungiert. Das Modellprogramm WillkommensKITAs nutzt die „neue“ Situation in den Kitas, Einrichtungs- und Teamentwicklungsprozesse anzuregen, die die individuelle Bildungsbegleitung von allen Kindern im Fokus hat. Zusätzlich wird damit ein Beitrag geleistet, inklusive Bildung in der Kita umzusetzen. Weiterhin werden Kitas unterstützt, die Veränderung durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern erfolgreich zu managen.

3)    Beschulung

Wie im Maßnahmekatalog vom 27.03.2015 ausgewiesen, wurde der Weg zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen wie beschrieben, beschritten, so dass systematisch der Schulbesuch organisiert wurde bzw. wird. Das heißt, in den Arbeitsgruppen, bestehend aus dem zuständigen schulfachlichen Referenten, den Schuleiter/innen und den Verantwortlichen seitens der Schulträger wurden die Zuordnungen vorgenommen. Die Kinder und Jugendlichen werden anschließend mit Ihren Eltern zu Schulaufnahmegesprächen eingeladen und nach Vorlage der Bescheinigungen durch das Gesundheitsamt wird der erste Schultag festgelegt.

Die Kinder und Jugendlichen, die vor dem Juni 2015, zugeordnet worden sind, fanden Aufnahme an einer Grund- bzw. Sekundarschule in der Stadt Stendal.

Die Aufnahmekapazität wurde damit vorerst ziemlich ausgeschöpft. Daraufhin ist vereinbart worden, dass Kinder und Jugendliche, die in Stendal wohnen, ab dem Schuljahr 2015/16 an der Grundschule Arneburg und der Sekundarschule in Goldbeck beschult werden. Das wurde mit den Schulen vorbereitet, zum Beispiel in Gesamtkonferenzen, Elterngesprächen oder wie in Arneburg mit einer für Bürger offenen Elternversammlung unter Beteiligung der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung und dem Verein Kinderstärken e.V.

Die Kinder, die die Grundschule in Arneburg besuchen, fahren im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Bus, die Jugendlichen zur Sekundarschule Goldbeck mit der Bahn. Für beide Schülergruppen wurde gemeinsam mit dem Jobcenter im Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung eine Maßnahme zur Begleitung organisiert, was gut funktioniert. Mit Stand vom 12.01.2016 besuchen 13 Kinder aus Stendal die Grundschule in Arneburg und 14 Kinder/Jugendliche die Sekundarschule in Goldbeck.

Nach den Sommerferien musste der Zeitrahmen für die Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen im Gesundheitsamt auf drei Monate erweitert werden, da die Anzahl der zu Beschulenden deutlich zugenommen hat. Am Verfahren wurde nichts verändert, da es von allen Beteiligten als effektiv und praktikabel eingeschätzt wird. Die Zusammenarbeit hat sich eingespielt und bewährt.

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die die einzelnen Schulen besuchen, bleibt nicht stabil, was daran liegt, dass aus unterschiedlichen Gründen die Familien nicht mehr in Stendal wohnen. Kapazitäten, die dann wieder in den Schulen im Stadtgebiet Stendal vorhanden sind, werden natürlich wieder genutzt. Seit September/Oktober 2015 wohnen nach und nach Familien nicht nur in Stendal, sondern auch in den Verbands- und Einheitsgemeinden des Landkreises. Die Kinder dieser Familien werden in den Schulen beschult, die laut Schulentwicklungsplanung für den jeweiligen Ort vorgesehen sind. Begonnen hat dies im Kalenderjahr 2015 in der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte in der Grund- bzw. Gemeinschaftsschule.

Die letzten Zuordnungsgespräche haben im Dezember 2015 stattgefunden. Ab 2016 werden in den Sekundarschulen Osterburg und Goldbeck Kinder und Jugendliche zu beschulen sein, die im Gebiet der Verbands- und Einheitsgemeinde wohnen. Im Primarbereich werden die Grundschulen Goldbeck, Osterburg und Seehausen die ersten Kinder aufnehmen, die im jeweiligen Gemeindegebiet wohnen. Einige wenige Kinder und Jugendliche werden bereits an Gymnasien in Stendal und Osterburg beschult, mehrere Dutzend Jugendliche an der Berufsbildenden Schule in Stendal.

Die Kinder der Asylbewerber erhalten über die Leistungen Bildung und Teilhabe finanziert ein „Schulstarterpaket“, welches von den Schulen ausgehändigt wird.

4)    Gesundheitliche Betreuung

Folgender aktueller Stand ist in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge gegeben:

  • Angebot der hausärztlichen Betreuung durch Ärzte der KV
  • Angebot der zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte der KZV
  • Zeitnahe Begutachtungen zu AsylbLG §4 zur Klärung des Leistungsanspruchs durch Ärzte und Zahnärztin des Gesundheitsamtes sowie Beratung
  • Asylbewerberkinder bis zum 18. Lebensjahr (ohne Krankenversicherungskarte) wird eine kinderärztliche Sprechstunde jeden Donnerstagnachmittag im Gesundheitsamt (Kinder-und Jugendärztlicher Dienst) angeboten, Terminvergabe über Mitarbeiter des KJD
  • Impfangebot für alle Kinder von 0-18 Jahren im Rahmen der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunden im Gesundheitsamt, zusätzliche Impfsprechstunde für 0-18 Jährige jeden Mittwochvormittag (8.00-12.00 Uhr)
  • Der Ärztliche Dienst in der LAE Klietz führt für alle schulpflichtigen Kinder eine Schultauglichkeitsuntersuchung durch und stellt entsprechende Bescheinigungen aus
  • Durchführung von anlassbezogenen Impfaktionen durch Ärzte und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
  • Einbeziehung der asylsuchenden Kinder in die zahnmedizinische Untersuchung und Prophylaxe in Gemeinschaftseinrichtungen (von der Kindertagesstätte bis zur 6. Klasse)
  • Angebot der HIV- und Aidsberatung sowie anonymen Testung auch für Asylsuchende durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
  • Seit dem 06.10.2015 wird 2x wöchentlich (jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00-18.00 Uhr) eine Sprechstunde für Asylsuchende im Johanniter-Krankenhaus Stendal angeboten. Diese Sprechstunde wird vor allem von Ärzten mit Muttersprache arabisch durchgeführt.
  • Durch das Gesundheitsamt erfolgen Beratungen zur Hygiene und zu Infektionserkrankungen mit Bereitstellung von Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen und Pictogrammen
  • Aufgrund des hohen Durchlaufs in der Belegung in der LAE Klietz erfolgen zur Infektionsprophylaxe wöchentliche Hygienebegehungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
  • Regelmäßige , mindestens 2x/ Jahr, Hygienebegehungen in der Gemeinschaftsunterkunft Stendal Möhringer Weg und anlassbezogen bzw. bei Bedarf durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
  • Für die Gemeinschaftsunterkunft in Tangerhütte ist wegen des hohen Durchlaufs 1x/ Monat eine Hygienebegehung geplant, sowie bei Bedarf
  • Bei der Errichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt eine Stellungnahme mit ggf. Empfehlungen des Gesundheitsamtes zur Gewährung ausreichender hygienischer Voraussetzungen
  • In den Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen durch das Gesundheitsamt Kontrollen nach Trinkwasserverordnung
  • Anlassbezogen erfolgen bei Infektionserkrankungen und zur Schädlingsbekämpfung Aufklärung und Beratung der Asylbewerber und zuständigen Sozialarbeiter
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen
  • Bei Notwendigkeit werden Behandlungstermine bei niedergelassenen Ärzten durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vermittelt

5)    Sprachförderangebote

Bis vor kurzem waren nur Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis berechtigt kostenlos an den Integrations- und Alphabetisierungskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilzunehmen. Ende 2015 wurde die Regelung dahingehend geändert, dass geflüchtete Menschen aus Herkunftsländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran und Eritrea) ebenfalls einen Integrationskurs besuchen können, auch wenn sie sich noch im Asylantragverfahren befinden. Ausgenommen sind diejenigen Asylbewerber und Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea deren Asylantrag, entsprechend der Regelungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“, in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union bearbeitet werden müssen und die sich somit zu Unrecht in Deutschland aufhalten.

Die Integrationskurse werden lokal von Sprachkursträgern durchgeführt. Diese müssen hierfür vom BAMF zugelassen werden. Für die Erteilung der Zulassung muss der Sprachkursträger entsprechend anspruchsvolle Standards erfüllen. Die Zahl der Sprachkursträger die beim BAMF eine Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen im Landkreis Stendal beantragt haben, ist in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Über viele Jahre hinweg hat nur die Städtische Volkshochschule Integrationskurse durchgeführt. Aktuell besitzt auch die Volkshochschule des Landkreises die Zulassung zur Durchführung der Kurse. Darüber hinaus hat ca. ein halbes Dutzend weiterer bekannter lokaler Bildungsträger eine Zulassung beantragt. Seitens des BAMF wurde daher eine entsprechende lokale Koordinierung der vielen Akteure angeregt. Ein erstes Vernetzungstreffen zwischen den Sprachkursträgern, den Migrationsberatungsstellen und dem Integrationskoordinator ist für Februar 2016 im Jobcenter vorgesehen.

Die geflüchteten Menschen, die im Status der Duldung leben oder noch im Asylantragsverfahren sind und nicht aus einem Herkunftsland mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen, z.B. Afghanistan, sind nach wie vor auf die niedrigschwelligen und drittmittelfinanzierten Sprachkursangebote der Freien Träger oder auf ehrenamtliche Angebote angewiesen. Diese Angebote finden u.a. in der Teestube Maranata, der DRK-Begegnungsstätte AMICUS, dem M.A.D.-Club, dem Club Eckstein oder in der Islamischen Gemeinde Stendal statt. Ehrenamtliche Sprachkursangebote durch engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt es auch in allen Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinde außerhalb der Kreisstadt Stendal, in denen Asylbewerber und Flüchtlinge durch den Landkreis untergebracht wurden.

6)    Freizeitgestaltung – Sport- und Kulturvereine

Der Integrationskoordinator des Landkreises Stendal unterstützt nach wie vor intensiv die Arbeit und die Aktivitäten der unterschiedlichsten Integrationsakteure, auch in den Bereichen der Freizeitgestaltung, der Kultur und des Sports. Folgende Akteure sind hier sehr aktiv:

  • Das TdA lädt seit kurzes ins Welcome Café ein. Hier können sich Einheimische und geflüchtete Menschen begegnen und sich gegenseitig ihre künstlerischen Fähigkeiten demonstrieren.
  • Das Netzwerk „Integration durch Sport“ ermutigt die Sportvereine im Landkreis sich auch für Flüchtlinge und Asylbewerber zu öffnen, wie dies beispielsweise der Stendaler Ringerverein oder diverse Fußballvereine bereits erfolgreich praktizieren. Der ASV „Weiß-Blau“ Stendal ist sogar offizieller Schwerpunktverein entwickelt entsprechende Integrationsangebote. Der Stendaler Boxverein strebt ebenfalls die Entwicklung zum Schwerpunktverein an.
  • Das K.A.D.S.-Projekt ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Streetworkern der Stadt Stendal und dem Verein 1.FC Lok Stendal. Hier handelt es sich um ein regelmäßig stattfindendes Fußballangebot für Kinder- und Jugendliche aus der Gemeinschaftsunterkunft. Neben diesem regulären Angebot nimmt das Projekt auch an überregionalen Wettkämpfen teil und engagiert sich im Bereich der Elternarbeit.
  • Die Angebote der bestehenden Einrichtungen und Jugendclubs im Stadtgebiet wie etwa die Teestube Maranata, der M.A.D. Club, das JFZ Mitte, der Club Eckstein, der Treff des Kinderschutzbundes oder der Begegnungsstätte AMICUS stehen auch den Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich offen und werden rege genutzt.

In den Orten und Gemeinden außerhalb der Kreisstadt Stendal, in denen der Landkreis ebenfalls Geflüchtete Menschen untergebracht hat, wird die vorhandenen Vereins- und Infrastruktur aktiv für Integrationsangebote genutzt.

7)    Gesellschaftliche Integration

Folgende Ansätze zur gesellschaftlichen Integration werden verfolgt:

  • Der Landkreis führt seit dem 10. November 2015 regelmäßig Integrationskonferenzen durch. Insgesamt sind bis April 2016 sechs Integrationskonferenzen geplant. Neben der Auftaktkonferenz gab es am 16.12.2015 eine Integrationskonferenz zum Thema „Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ und am 13.01.2016 zum Thema „Arbeit und Ausbildung“. Für den 24.02.2016 ist eine Integrationskonferenz zum Thema „Ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe“ geplant sowie für den 06.04.2016 zum Thema „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ und für den 27.04.2016 zum Thema „Beschulung von schulpflichtigen Flüchtlingskindern“. Teilnehmende sind neben dem Landrat weitere deutungsmächtige Akteure aus Verwaltung, lokaler Politik und Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der (Wohnungs-)Wirtschaft, der Bildungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Vereine und Verbände, der Schulen, der Integrationsarbeit und Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe.
  • Der Landkreis unterstützt nach wie vor die Aktivitäten der Stendaler Migranteninitiative (SteMi). In dieser Migrantenselbstorganisation kommen Zuwanderer aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen zusammen, entwickeln Präsenz und beteiligen sich durch offene Projekte und Veranstaltungen am gesellschaftlichen Leben.
  • Der Landkreis hat im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2015 erfolgreich eine Partnerschaft für Demokratie implementiert und nutzt die so geschaffenen Strukturen (Fach- und Koordinierungsstelle, Begleitausschuss) und Fonds (Aktionsfond und Jugendfond) zur Sensibilisierung und Aufklärung der Aufnahmegesellschaft und der Förderung der lokalen Willkommenskultur.
  • Der Integrationskoordinator, die Ehrenamtskoordinatorin der Freiwilligenagentur Altmark, die Fach- und Koordinierungsstelle, das Stadtteilmanagement für das Wohngebiet Stadtsee sowie die Kontaktpersonen in den Kommunen sind Ansprechpartner sowohl für ehrenamtliche Initiativen und Akteure, die sich für die gesellschaftliche Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge engagieren wollen, als auch für Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich gesellschaftlich engagieren und ihre eigenen Interessen vertreten wollen.
  • Die Islamische Gemeinde Stendal ist oft erste Anlaufstelle für viele neu ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie gibt Orientierung, Informationen, vernetzt und vermittelt erste Kenntnisse über die unbekannte, deutsche Aufnahmegesellschaft. Sie leistet somit einen wesentlichen ersten Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. Der Landkreis wird daher in engem Austausch mit der islamischen Gemeinde bleiben.
  • Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal initiieren im Rahmen der Gruppe Refugees Welcome oder im Kinderschutzbund e.V. zahlreiche Integrationsangebote und -projekte.
  • Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2015 die Integrationslotsenrichtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie die Richtlinie zur Stärkung der Willkommenskultur und der Aufklärung der einheimischen Bevölkerung veröffentlicht. Der Landkreis plant an der Förderung im Rahmen dieser beiden Richtlinie zu partizipieren.

8)    Verwaltung

Aufgrund der steigenden Zahl der Asylbewerber war Anfang des Jahres 2015 festgelegt worden, die Verwaltungsstruktur mit dem Ziel der Zentralisierung von Aufgaben der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen (Status, Leistungsgewährung, Unterbringung, Betreuung) zu verändern. Der Maßnahmekatalog sah diesbezüglich vor, die entsprechenden Aufgaben in einem Sachgebiet „Ausländer/Asyl“ zusammenzuführen und im Straßenverkehrs-und Ordnungsamt anzusiedeln. Entsprechende organisatorische Änderungen einschließlich Erarbeitung neuer Stellenbeschreibungen und -bewertungen wurden im ersten Halbjahr 2015 vollzogen.

Die bekannte Entwicklung der Flüchtlingsströme seit Sommer vergangenen Jahres und der damit verbundene Aufgabenzuwachs sowohl im Bereich Status/Leistungsgewährung als auch im Bereich Unterbringung/Betreuung machten jedoch weitere Strukturänderungen zum 01.09.2015 erforderlich. Für die vorgenannten Aufgabenbereiche wurden nunmehr separate Sachgebiete gebildet und diese dem Sozialamt organisatorisch zugeordnet. Die Struktur des Sozialamtes ist als Anlage 1 beigefügt.

Die geplanten Baumaßnahmen zur Errichtung eines Willkommensbereiches im Hufelandhaus wurden realisiert und sind abgeschlossen. Ferner sind die für die Leistungsgewährung zuständigen Beschäftigten Anfang Dezember 2015 von der Hospitalstraße in die Wendstraße umgezogen. Die Auszahlungen der Leistungen finden seitdem im Hufelandhaus statt und erfolgt über einen Kassenautomaten.

Aufgrund des Aufgabenzuwachses wurde im vergangenen Jahr zusätzliches Personal eingestellt. Mit dem Stellenplan 2015 war bereits ein Stellenaufwuchs von 10,5 Stellen zu verzeichnen. Diese waren allerdings nicht ausreichend, um den zu leistenden Aufgaben insbesondere ab dem 2. Halbjahr 2015 gerecht zu werden. Der Stellenplan 2016 enthält ausgehend von den Flüchtlingszahlen und den angestellten Prognosen zum Planungszeitpunkt einen weiteren massiven Stellenanwuchs für alle Verwaltungsbereiche vor. Im Einzelnen wird auf die Darstellungen in der Übersicht zur Veränderung des Stellenplans 2015 zu 2016 verwiesen (siehe Anlage 2). Die Stellenbesetzung wird bedarfsabhängig erfolgen.

Die Aufstockung des Personals zieht unweigerlich auch weitere Raum- und Arbeitsplatzbedarfe nach sich. Damit das Ziel einer zentralen Aufgabenwahrnehmung erreicht und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können, ist es notwendig, einen Großteil der Ämter, die sich derzeit in der Wendstraße 30 (Hufelandhaus) befinden, in das neu erworbene Objekt (Arnimer Straße) des Landkreises Stendal umziehen zu lassen. Die erforderlichen Umzugs-und Umbaumaßnahmen befinden sich derzeit in der Planung. Ziel ist es, bis Juli 2016 den neuen Standort vollständig belegt zu haben.

Auch im Hufelandhaus sind weitere Umbaumaßnahmen geplant. So soll u.a. ein weiterer Eingang von der Giebelseite Nord des Objektes aus geschaffen werden, um den Besucherstrom insbesondere an den Auszahlungstagen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besser steuern zu können. Weiterhin sollen die Arbeitsplätze für die Ausländerbehörde und die Arbeitsplätze für den Bereich Leistungsgewährung künftig zwar auf einer Ebene, aber getrennt in den Gebäudeteilen Haus A und Haus B untergebracht werden. Mit diesen Maßnahmen soll darüber hinaus erreicht werden, für alle Besucher des Hauses eine angenehme Atmosphäre zu schaffen.

Nach Abschluss aller Maßnahmen sollen wie bereits angedacht entsprechende mehrsprachige Hinweisschilder im Objekt angebracht werden.

Schulungen und Weiterbildungen zu verschiedenen Themen wie Ausländerwesen, Interkulturelle Kompetenz und Interkulturelle Kommunikation wurden den Mitarbeiter/innen angeboten, konnten aber insbesondere auch aus Zeitgründen noch nicht in dem erhofften Umfang in Anspruch genommen werden. Daher sollen im Jahr 2016 verstärkt entsprechende Angebote im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel genutzt werden.


Anlagenverzeichnis:

Neue Organisationsstruktur des Sozialamtes