Inhalt der Mitteilung:
1)
Unterbringung
Seit 1998 hat der Landkreis Stendal auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorgaben zum Aufenthaltsstatus die Unterbringung von asylsuchenden
Menschen durch Vorhalten von Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften (GU) in
eigener Trägerschaft sichergestellt. Durch den seit dem Jahr 2015 erhöhten
Flüchtlingsstrom sind zusätzliche GU, Durchgangsunterkünfte (DU) und
Notunterkünfte (NU) geschaffen sowie auch dezentraler Wohnraum zur
Unterbringung angemietet worden.
Die Asylsuchenden werden dem Landkreis Stendal nach einem
Verteilerschlüssel als Familien oder Einzelpersonen durch das Land
Sachsen-Anhalt, hier ZASt Halberstadt und LAE Klietz, zugewiesen. In der Regel
hat die Unterbringung der Asylbewerber nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz in einer GU
zu erfolgen. Die Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von
nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern durch RdErl. des MI vom
15.01.2013 wurde aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstromes bis Mai 2016 außer
Kraft gesetzt und findet daher derzeit keine Anwendung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 1053 Personen, überwiegend
Familien, dezentral in Wohnungen im Gebiet des Landkreises Stendal
untergebracht. Weitere 485 Personen, überwiegend Alleinreisende, sind derzeit
in der GU Stendal untergebracht. Nach dem Asylgesetz i.V.m. dem Aufnahmegesetz
des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende Unterbringungsformen von nicht
dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern vorgesehen:
a) Unterbringung in der GU oder
b) dezentrale Unterbringung außerhalb von GU
Der Unterkunftsbedarf von nicht dauerhaft
aufenthaltsberechtigten Ausländern ist im Regelfall durch Aufnahme in eine GU
gemäß § 53 Abs. 1 Asylgesetz zu decken. Derzeit bestehen im Landkreis Stendal
folgende zentrale Unterkünfte:
1. drei Gemeinschaftsunterkünfte in
1.1. Möringer Weg, Stendal
1.2. Am Bültgraben, Osterburg
1.3. Akazienweg, Stendal
2. Durchgangsunterkunft Tangerhütte
3. Notunterkunft FTZ, Arneburg
Zum Erlernen des Umgangs mit der neuen Lebenssituation und
den Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft bietet die GU einen geschützten
Raum mit einem hohen Maß an Unterstützungspotential durch geeignetes, sozial
und interkulturell geschultes Personal in der Regel mit Sprachkompetenzen. Die
Sozialarbeiter unterstützen die nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer
unter anderem bei folgenden Bedarfen bzw. zu bewältigenden Aufgaben:
- Regelung des
Zusammenlebens von Menschen verschiedenster Kulturkreise
- Aufgreifen
und schlichten von Problemen unter den Bewohnern
- Hilfestellung
vor Ort, Kennenlernen der Stadt, räumliche Orientierung
- Fragen des
täglichen Lebens, Bewältigung von Alltagsproblemen in einem fremden
Sprach- und Kulturkreis
- Hilfe bei der
Familienplanung
- Kontakte zu
Behörden und Institutionen und Unterstützung beim Lesen und Verstehen
sowie antworten auf Schreiben und damit verbundene Antragstellungen
- Zugangsöffnung
zu Bildungsangeboten
- Erlangung von
Sprachkenntnissen sowie Bildungs- und Berufsabschlüsse
- Werktags
stattfindende Hausaufgabenbetreuung
- Initiierung
und Durchführung von Freizeitangeboten
- Beratung und
Informationen zum Asylverfahren und der Entwicklung von Perspektiven
- Unterstützung
bei der Beschaffung eigenen Wohnraumes und dem Auszug aus der GU
Die oben aufgeführte Aufzählung umfasst die wichtigsten
Schwerpunkte und ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten des
Betreuungsumfanges sind der Stellenbeschreibung der Sozialbetreuer in der GU zu
entnehmen.
Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen sind durch den Landkreis
Stendal zur Unterbringung von Flüchtlingen bisher auch 228 Wohnungen angemietet
worden. Es werden weiterhin wöchentlich Wohnungen zur Unterbringung von
Flüchtlingen im gesamten Gebiet des Landkreises gesucht, besichtigt und
angemietet. Die dezentrale Unterbringung hat hinsichtlich der Organisation der
Beratung und Betreuung durch die Sozialarbeiter höhere Anforderungen und ist
mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Es ist hier ein höherer Personaleinsatz,
zusätzliche Wegezeiten und auch klientenbedingte Terminausfälle vor Ort einzuplanen.
Regelmäßig, d.h. mindestens 1mal monatlich, soll jede
Wohnung außerhalb der GU durch den zuständigen Sozialarbeiter aufgesucht
werden. Während der Hausbesuche erfolgt eine Kontrolle der Verbrauchszähler für
Strom und Wasser, soweit zugänglich. Dieser Verbrauch wird aktenkundig
dokumentiert. Bei unangemessenem, unwirtschaftlichem Verbrauchsverhalten soll
der Sozialarbeiter auf eine entsprechende Verhaltensänderung hinwirken und ein
energiesparendes Verhalten anleiten. Ebenso erfolgt durch den Sozialarbeiter
bei den Hausbesuchen die Prüfung und Dokumentation auf Vollständigkeit und
Zustand der Wohnungsausstattung, um evtl. notwendige Hausmeisterreparaturen
einzuleiten.
Das Vorhalten von Wohnungsausstattungen und die zusätzliche
Nutzung von Transportmitteln sind bei der dezentralen Unterbringung als
kostenintensiver und zeitaufwendiger einzuschätzen. Zudem gestalten sich die
Realisierung von Bagatellreparaturen ohne Vermieterverantwortung, der Austausch
und die Reparatur von Mobiliar, die in der GU der Hausmeister vornimmt,
zeitaufwendiger. Die soziale Betreuung durch die Sozialarbeiter endet mit der
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, vollzogener Abschiebung oder freiwilliger
Ausreise. Eine Prüfung der tatsächlichen Gesamtkosten der dezentralen Unterbringung
kann erst nach ca. 1 Jahr nach Anmietung erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt
die Kosten der Wohnungsunterbringung (Grundmiete, kalte Nebenkosten,
Heizkosten) nachweisbar sind.
Unterbringung und Versorgung unbegleiteter
ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA)
Hält sich ein ausländisches Kind
oder ein/e ausländische/r Jugendliche/r unter 18 Jahren ohne Personensorge-oder
Erziehungsberechtigten in Deutschland auf, gelten sie als unbegleitet. Diese
Kinder /Jugendlichen sind ausnahmslos durch das Jugendamt vorläufig In Obhut zu
nehmen (seit 01.11.15 -Rechtslage nach Gesetz zur Verbesserung der
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher)
und auf Grundlage des SGB VIII jugendhilferechtlich zu betreuen und zu
versorgen.
Die vorläufige Inobhutnahme hat
unverzüglich zu erfolgen, sobald deren Aufenthalt/Einreise im Wege ihres
„Aufgriffs“ festgestellt wird. Verbunden mit der Rechtsänderung ab 01.11.2015
besteht eine Aufnahmepflicht aller Jugendämter in Form einer Quotenregelung und
eines damit verbundenen Verteilverfahrens. Das wiederum setzt die
entsprechenden Unterbringungskapazitäten quantitativ und qualitativ voraus. Die
dafür erforderlichen Platzkapazitäten in den Einrichtungen der Jugendhilfe
waren neu zu schaffen bzw. sind entsprechend der Fallzahlentwicklung der UMA
weiter anzupassen.
Um die jugendhilferechtliche
Unterbringung der UMA im Landkreis Stendal sicherzustellen, wurden im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2015 kurzfristige neue Platzkapazitäten durch Freie Träger
der Jugendhilfe in enger Abstimmung mit dem Jugendamt geschaffen. Wo es
umsetzbar war, wurden auch bestehende Kapazitäten zur Unterbringung der UMA
bereitgestellt und mit den Trägern entsprechende Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen abgeschlossen. Die Planung und Bereitstellung von
Kapazitäten ist auch unter der neuen Rechtslage der Aufnahmepflicht nach Quote
durch Zuweisung im Verteilverfahren grundsätzlich bei Vorhandensein eines
Mindestmaßes an zeitlichem Vorlauf umsetzbar.
Gar nicht planbar und zahlenmäßig
beurteilbar sind Zugänge in Inobhutnahmen (seit 01.11.15 vorläufige
Inobhutnahmen), die sich aus der Sondersituation der Inbetriebnahme der
Landesaufnahmeeinrichtung Klietz für das Jugendamt ergeben haben und ergeben.
Dass es trotz zeitweise sehr schwieriger Rahmenbedingungen und des extrem engen
Zeitfensters gelungen ist, die UMA adäquat im Landkreis Stendal versorgen zu
können, ist auf die gute und unkomplizierte Kooperation der Beteiligten zurück
zu führen Es ist im genannten Zeitraum weitestgehend gelungen, die notwendigen
Kapazitäten – insbesondere auch zur Erstversorgung - durch die Inbetriebnahme
der „Durchgangseinrichtung“ in Havelberg bereitzustellen. Inzwischen dient sie
ausschließlich der vorläufigen Inobhutnahme zur Vorbereitung der
Verteilentscheidung.
Kapazitäten zur Unterbringung UMA
Innerhalb des Landkreises (Stand 20.01.2016):
Name Einrichtung |
Ort |
Träger |
Kapazität |
|
Art der Maßnahme* |
Jugendhilfe-Durchgangseinrichtung im Rahmen der vorläuf.
Inobhutnahme von UMA |
Havelberg |
DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. |
28+5 |
neu |
vorläufige
Inobhutnahme |
Clearinghaus Schleuß |
Tangerhütte OT Schleuß |
Jugendhilfeverbund Magdeburg |
11 |
neu |
Inobhutnahme + Clearing |
Haus "Altmärkische Höhe" |
Altmärkische Höhe OT Lückstedt |
Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH |
9 |
umstrukturiert |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge
Volljährige |
Wohngruppe Haus "Eichengrund" |
Walsleben |
Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH |
10 |
umstrukturiert |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge
Volljährige |
Wohngruppe Meßdorf "Alte Schule" |
Bismark OT Meßdorf |
Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH |
4 +2 |
Umstrukturiert und erweitert |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge
Volljährige |
Wohngruppe UMA |
Stendal |
Paritätisches Sozialwerk Kinder-und Jugendhilfe gGmbH |
8 |
neu |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung |
Wohngruppe UMA |
Stendal |
Berufsbildungswerk Stendal GmbH |
10 |
neu |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge
Volljährige |
Jugendhilfeeinrichtung "Haus der Diakonie" |
Seehausen (Altm.) |
Diakoniewerk Osterburg e.V. |
3 |
Bestand |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung/Hilfe für Junge
Volljährige |
DRK -Kinderhäuser "Anne Frank" Haus "Kinderoase" |
Tangerhütte |
DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. |
2 |
Bestand |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung |
Kinderhaus Kuhlhausen |
Kuhlhausen |
Herbert Dierkes |
3 (temporär) |
zusätzl. |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung |
Kinder-Jugendheim "Ambivalenz |
Stendal |
Axel Schuchert |
3 (temprär) |
Bestand |
Inobhutnahme + ambul. Clearing // Hilfe zur Erziehung |
Auf Grund der aktuellen
bundesweiten Fallzahlentwicklung, der anzunehmenden wetterbedingten Zuwächse ab
dem Frühjahr, der Quote und der daraus abzuleitenden absolut zu erwartenden
bzw, zu betreuenden UMA befinden sich derzeit weitere Kapazitätszugänge im
Landkreis in der Planung bzw. in der Vorbereitung. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass mit Kapazitätserweiterungen grundsätzlich für Träger auch
wirtschaftliche Risiken bestehen, die abzuwägen sind.
In Planung / Vorbereitung
Inbetriebnahme befindliche Kapazitäten:
Einrichtung |
Träger |
Anzahl
UMA-Plätze |
Wohngruppe UMA (neu) |
Diakonieverein Osterburg e.V. |
10 |
Wohngruppe UMA (neu) |
IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste |
6 |
Wohngruppe "Alte Schule" (Bestand) |
Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH |
plus
5 |
Wohngruppe UMA (neu) (evtl. koedukativ mit deutschen Jugendlichen) |
Corneliuswerk Diakonische Dienste gGmbH |
10 |
Wohngruppe UMA (neu) |
DRK-Kreisverband Östliche Altmark e.V. |
10 |
Zur Sicherstellung der
Durchführung des sogenannten Clearingverfahrens im Rahmen der Inobhutnahme
(nicht im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme), steht neben den 11
Clearing-Plätzen in Schleuß das Clearing als ambulante Leistung für alle
anderen Einrichtungen seit Mitte Dezember bereit. Auch dazu wurde die
erforderliche Leistungs-und Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Mit dem
Verfahren in ambulanter Form werden in Zukunft erste Erfahrungen gesammelt
werden müssen. Das betrifft auch die Kapazität. Gegebenenfalls muss
nachjustiert werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten,
dass es auf Grund der außerordentlich hohen Situationsdynamik beim bundesweiten
Zugang von UMA derzeit kaum möglich ist valide Aussagen für den
zukünftigen Bedarf weiterer Kapazitäten und damit zur weiteren Planung zu
machen. Diese Entwicklung und die daraus abzuleitenden Bedarfe bedürfen einer
ständigen Beobachtung und entsprechend anzupassender planerischer Überlegungen/
Entscheidungen.
2)
Vorschulische Kinderbetreuung und
-förderung
Der Begriff Flüchtlingskind wirft Fragen auf und kann
missverständlich sein. Es ist nicht möglich, alle Minderjährigen, die nach
Deutschland geflüchtet sind, als eine kohärente Gruppe zu beschreiben. Zu
unterschiedlich sind die Interessen, Erfahrungen und Erwartungen. Der Begriff
„Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe von Menschen, deren Gemeinsamkeit sich
rechtlich auf den angestrebten Aufenthaltstitel gründet. Allen gemeinsam ist,
dass sie ihre Heimatländer verlassen haben, um Krieg, Gewalt, existenziellen
Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne Perspektive zu entfliehen.
Der rechtliche Rahmen der Kinderechtskonvention wird in
Deutschland durch die Normen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)
ergänzt: In den Allgemeinen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts ist
festgelegt, dass jedes Kind „ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit“ hat. Das gilt auch für Flüchtlingskinder. Eine Gleichstellung
ist rechtlich vorgesehen und gewollt.
Der Schwerpunkt einer Kindertageseinrichtung sollte darauf
angelegt werden, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen, gemeinsam spielen und
gemeinsam lernen. Eine inklusiv ausgerichtete Pädagogik kann vielfältige
Ausgangslagen der Kinder bewältigen: Zugehörigkeiten zu unterschiedlichen
Heterogenitäts-dimensionen wie Alter, Gender, Migration oder Behinderung. Es
bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit der pädagogischen Fachkräfte, dass diese
Zugehörigkeiten nicht zu Ausgrenzung oder Benachteiligung führen. Erzieherinnen
und Erzieher haben die Aufgabe, einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehören:
strukturelle Klarheit, verbindliche Absprachen, Regeln und Konsequenzen,
Transparenz in der Alltagsgestaltung, Rituale, Erreichbarkeit. Sichere Orte
bedürfen einer Kultur absoluter Gewaltfreiheit. Das Gefühl der Fremdheit kann
durch gezielte Integrationsaktivitäten gemildert werden.
Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache &
Integration“, welches für Zeitraum 2016-2019 angelegt ist, hat das Ziel die
Qualität der sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen,
insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien
und aus Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern. Im Landkreis Stendal
nehmen an dem Programm die Tageseinrichtungen Märchenland und Bubila teil.
Besonders aber unterstützt das Bundesprogramm konzeptionell eine
alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit, die in der pädagogischen Praxis
verankert werden soll.
Mit dem Modellprogramm „WillkommensKITAs“ unterstützt die
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) an 20 Standorten bis zu 30 Kitas in
Sachsen-Anhalt. Es wird durch den Träger Hansestadt Stendal beabsichtigt, dass
die Tageseinrichtung Märchenland an dem Programm teilnimmt und als
Multiplikator für andere Einrichtungen fungiert. Das Modellprogramm
WillkommensKITAs nutzt die „neue“ Situation in den Kitas, Einrichtungs- und
Teamentwicklungsprozesse anzuregen, die die individuelle Bildungsbegleitung von
allen Kindern im Fokus hat. Zusätzlich wird damit ein Beitrag geleistet,
inklusive Bildung in der Kita umzusetzen. Weiterhin werden Kitas unterstützt,
die Veränderung durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern erfolgreich zu
managen.
3)
Beschulung
Wie im Maßnahmekatalog vom 27.03.2015 ausgewiesen, wurde der
Weg zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen wie beschrieben, beschritten,
so dass systematisch der Schulbesuch organisiert wurde bzw. wird. Das heißt, in
den Arbeitsgruppen, bestehend aus dem zuständigen schulfachlichen Referenten,
den Schuleiter/innen und den Verantwortlichen seitens der Schulträger wurden
die Zuordnungen vorgenommen. Die Kinder und Jugendlichen werden anschließend
mit Ihren Eltern zu Schulaufnahmegesprächen eingeladen und nach Vorlage der
Bescheinigungen durch das Gesundheitsamt wird der erste Schultag festgelegt.
Die Kinder und Jugendlichen, die vor dem Juni 2015,
zugeordnet worden sind, fanden Aufnahme an einer Grund- bzw. Sekundarschule in
der Stadt Stendal.
Die Aufnahmekapazität wurde damit vorerst ziemlich
ausgeschöpft. Daraufhin ist vereinbart worden, dass Kinder und Jugendliche, die
in Stendal wohnen, ab dem Schuljahr 2015/16 an der Grundschule Arneburg und der
Sekundarschule in Goldbeck beschult werden. Das wurde mit den Schulen
vorbereitet, zum Beispiel in Gesamtkonferenzen, Elterngesprächen oder wie in
Arneburg mit einer für Bürger offenen Elternversammlung unter Beteiligung der
Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung und dem Verein Kinderstärken e.V.
Die Kinder, die die Grundschule in Arneburg besuchen, fahren
im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Bus, die Jugendlichen
zur Sekundarschule Goldbeck mit der Bahn. Für beide Schülergruppen wurde
gemeinsam mit dem Jobcenter im Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung
eine Maßnahme zur Begleitung organisiert, was gut funktioniert. Mit Stand vom
12.01.2016 besuchen 13 Kinder aus Stendal die Grundschule in Arneburg und 14
Kinder/Jugendliche die Sekundarschule in Goldbeck.
Nach den Sommerferien musste der Zeitrahmen für die
Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen im Gesundheitsamt auf drei Monate
erweitert werden, da die Anzahl der zu Beschulenden deutlich zugenommen hat. Am
Verfahren wurde nichts verändert, da es von allen Beteiligten als effektiv und
praktikabel eingeschätzt wird. Die Zusammenarbeit hat sich eingespielt und
bewährt.
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die die einzelnen
Schulen besuchen, bleibt nicht stabil, was daran liegt, dass aus
unterschiedlichen Gründen die Familien nicht mehr in Stendal wohnen.
Kapazitäten, die dann wieder in den Schulen im Stadtgebiet Stendal vorhanden
sind, werden natürlich wieder genutzt. Seit September/Oktober 2015 wohnen nach
und nach Familien nicht nur in Stendal, sondern auch in den Verbands- und
Einheitsgemeinden des Landkreises. Die Kinder dieser Familien werden in den
Schulen beschult, die laut Schulentwicklungsplanung für den jeweiligen Ort
vorgesehen sind. Begonnen hat dies im Kalenderjahr 2015 in der Einheitsgemeinde
Stadt Tangerhütte in der Grund- bzw. Gemeinschaftsschule.
Die letzten Zuordnungsgespräche haben im Dezember 2015
stattgefunden. Ab 2016 werden in den Sekundarschulen Osterburg und Goldbeck
Kinder und Jugendliche zu beschulen sein, die im Gebiet der Verbands- und
Einheitsgemeinde wohnen. Im Primarbereich werden die Grundschulen Goldbeck,
Osterburg und Seehausen die ersten Kinder aufnehmen, die im jeweiligen
Gemeindegebiet wohnen. Einige wenige Kinder und Jugendliche werden bereits an
Gymnasien in Stendal und Osterburg beschult, mehrere Dutzend Jugendliche an der
Berufsbildenden Schule in Stendal.
Die Kinder der Asylbewerber erhalten über die Leistungen
Bildung und Teilhabe finanziert ein „Schulstarterpaket“, welches von den
Schulen ausgehändigt wird.
4)
Gesundheitliche Betreuung
Folgender aktueller Stand ist in Bezug auf die
gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge gegeben:
- Angebot der
hausärztlichen Betreuung durch Ärzte der KV
- Angebot der
zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte der KZV
- Zeitnahe
Begutachtungen zu AsylbLG §4 zur Klärung des Leistungsanspruchs durch
Ärzte und Zahnärztin des Gesundheitsamtes sowie Beratung
- Asylbewerberkinder
bis zum 18. Lebensjahr (ohne Krankenversicherungskarte) wird eine
kinderärztliche Sprechstunde jeden Donnerstagnachmittag im Gesundheitsamt
(Kinder-und Jugendärztlicher Dienst) angeboten, Terminvergabe über
Mitarbeiter des KJD
- Impfangebot
für alle Kinder von 0-18 Jahren im Rahmen der Kinder- und Jugendärztlichen
Sprechstunden im Gesundheitsamt, zusätzliche Impfsprechstunde für 0-18
Jährige jeden Mittwochvormittag (8.00-12.00 Uhr)
- Der Ärztliche
Dienst in der LAE Klietz führt für alle schulpflichtigen Kinder eine
Schultauglichkeitsuntersuchung durch und stellt entsprechende
Bescheinigungen aus
- Durchführung
von anlassbezogenen Impfaktionen durch Ärzte und Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes
- Einbeziehung
der asylsuchenden Kinder in die zahnmedizinische Untersuchung und
Prophylaxe in Gemeinschaftseinrichtungen (von der Kindertagesstätte bis
zur 6. Klasse)
- Angebot der
HIV- und Aidsberatung sowie anonymen Testung auch für Asylsuchende durch
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
- Seit dem
06.10.2015 wird 2x wöchentlich (jeden Dienstag und Donnerstag von
16.00-18.00 Uhr) eine Sprechstunde für Asylsuchende im
Johanniter-Krankenhaus Stendal angeboten. Diese Sprechstunde wird vor
allem von Ärzten mit Muttersprache arabisch durchgeführt.
- Durch das
Gesundheitsamt erfolgen Beratungen zur Hygiene und zu
Infektionserkrankungen mit Bereitstellung von Informationsmaterialien in
verschiedenen Sprachen und Pictogrammen
- Aufgrund des
hohen Durchlaufs in der Belegung in der LAE Klietz erfolgen zur
Infektionsprophylaxe wöchentliche Hygienebegehungen durch Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes
- Regelmäßige ,
mindestens 2x/ Jahr, Hygienebegehungen in der Gemeinschaftsunterkunft
Stendal Möhringer Weg und anlassbezogen bzw. bei Bedarf durch Mitarbeiter
des Gesundheitsamtes
- Für die
Gemeinschaftsunterkunft in Tangerhütte ist wegen des hohen Durchlaufs 1x/
Monat eine Hygienebegehung geplant, sowie bei Bedarf
- Bei der
Errichtung neuer Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt eine Stellungnahme mit
ggf. Empfehlungen des Gesundheitsamtes zur Gewährung ausreichender
hygienischer Voraussetzungen
- In den
Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen durch das Gesundheitsamt Kontrollen
nach Trinkwasserverordnung
- Anlassbezogen
erfolgen bei Infektionserkrankungen und zur Schädlingsbekämpfung
Aufklärung und Beratung der Asylbewerber und zuständigen Sozialarbeiter
- Bereitstellung
von Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen
- Bei
Notwendigkeit werden Behandlungstermine bei niedergelassenen Ärzten durch
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vermittelt
5)
Sprachförderangebote
Bis vor kurzem waren nur Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis berechtigt kostenlos an den
Integrations- und Alphabetisierungskursen des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) teilzunehmen. Ende 2015 wurde die Regelung dahingehend
geändert, dass geflüchtete Menschen aus Herkunftsländern mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran und Eritrea) ebenfalls einen
Integrationskurs besuchen können, auch wenn sie sich noch im
Asylantragverfahren befinden. Ausgenommen sind diejenigen Asylbewerber und Flüchtlinge
aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea deren Asylantrag, entsprechend der
Regelungen im sogenannten „Dublin-Verfahren“, in einem anderen Mitgliedsland
der Europäischen Union bearbeitet werden müssen und die sich somit zu Unrecht
in Deutschland aufhalten.
Die Integrationskurse werden lokal von Sprachkursträgern
durchgeführt. Diese müssen hierfür vom BAMF zugelassen werden. Für die
Erteilung der Zulassung muss der Sprachkursträger entsprechend anspruchsvolle
Standards erfüllen. Die Zahl der Sprachkursträger die beim BAMF eine Zulassung
zur Durchführung von Integrationskursen im Landkreis Stendal beantragt haben,
ist in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Über viele Jahre hinweg hat
nur die Städtische Volkshochschule Integrationskurse durchgeführt. Aktuell
besitzt auch die Volkshochschule des Landkreises die Zulassung zur Durchführung
der Kurse. Darüber hinaus hat ca. ein halbes Dutzend weiterer bekannter lokaler
Bildungsträger eine Zulassung beantragt. Seitens des BAMF wurde daher eine
entsprechende lokale Koordinierung der vielen Akteure angeregt. Ein erstes
Vernetzungstreffen zwischen den Sprachkursträgern, den
Migrationsberatungsstellen und dem Integrationskoordinator ist für Februar 2016
im Jobcenter vorgesehen.
Die geflüchteten Menschen, die im Status der Duldung leben
oder noch im Asylantragsverfahren sind und nicht aus einem Herkunftsland mit
hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen, z.B. Afghanistan, sind nach wie vor auf
die niedrigschwelligen und drittmittelfinanzierten Sprachkursangebote der Freien
Träger oder auf ehrenamtliche Angebote angewiesen. Diese Angebote finden u.a.
in der Teestube Maranata, der DRK-Begegnungsstätte AMICUS, dem M.A.D.-Club, dem
Club Eckstein oder in der Islamischen Gemeinde Stendal statt. Ehrenamtliche
Sprachkursangebote durch engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt es auch in
allen Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinde außerhalb der Kreisstadt Stendal,
in denen Asylbewerber und Flüchtlinge durch den Landkreis untergebracht wurden.
6)
Freizeitgestaltung – Sport- und Kulturvereine
Der Integrationskoordinator des Landkreises Stendal
unterstützt nach wie vor intensiv die Arbeit und die Aktivitäten der
unterschiedlichsten Integrationsakteure, auch in den Bereichen der
Freizeitgestaltung, der Kultur und des Sports. Folgende Akteure sind hier sehr
aktiv:
- Das TdA lädt
seit kurzes ins Welcome Café ein. Hier können sich Einheimische und
geflüchtete Menschen begegnen und sich gegenseitig ihre künstlerischen
Fähigkeiten demonstrieren.
- Das Netzwerk
„Integration durch Sport“ ermutigt die Sportvereine im Landkreis sich auch
für Flüchtlinge und Asylbewerber zu öffnen, wie dies beispielsweise der
Stendaler Ringerverein oder diverse Fußballvereine bereits erfolgreich
praktizieren. Der ASV „Weiß-Blau“ Stendal ist sogar offizieller Schwerpunktverein
entwickelt entsprechende Integrationsangebote. Der Stendaler Boxverein
strebt ebenfalls die Entwicklung zum Schwerpunktverein an.
- Das
K.A.D.S.-Projekt ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Streetworkern
der Stadt Stendal und dem Verein 1.FC Lok Stendal. Hier handelt es sich um
ein regelmäßig stattfindendes Fußballangebot für Kinder- und Jugendliche
aus der Gemeinschaftsunterkunft. Neben diesem regulären Angebot nimmt das
Projekt auch an überregionalen Wettkämpfen teil und engagiert sich im
Bereich der Elternarbeit.
- Die Angebote
der bestehenden Einrichtungen und Jugendclubs im Stadtgebiet wie etwa die
Teestube Maranata, der M.A.D. Club, das JFZ Mitte, der Club Eckstein, der
Treff des Kinderschutzbundes oder der Begegnungsstätte AMICUS stehen auch
den Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich offen und werden rege
genutzt.
In den Orten und Gemeinden außerhalb der Kreisstadt Stendal,
in denen der Landkreis ebenfalls Geflüchtete Menschen untergebracht hat, wird
die vorhandenen Vereins- und Infrastruktur aktiv für Integrationsangebote
genutzt.
7)
Gesellschaftliche Integration
Folgende Ansätze zur gesellschaftlichen Integration werden
verfolgt:
- Der Landkreis
führt seit dem 10. November 2015 regelmäßig Integrationskonferenzen durch.
Insgesamt sind bis April 2016 sechs Integrationskonferenzen geplant. Neben
der Auftaktkonferenz gab es am 16.12.2015 eine Integrationskonferenz zum
Thema „Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ und am 13.01.2016
zum Thema „Arbeit und Ausbildung“. Für den 24.02.2016 ist eine
Integrationskonferenz zum Thema „Ehrenamtliches Engagement in der
Flüchtlingshilfe“ geplant sowie für den 06.04.2016 zum Thema „Unbegleitete
Minderjährige Flüchtlinge“ und für den 27.04.2016 zum Thema „Beschulung
von schulpflichtigen Flüchtlingskindern“. Teilnehmende sind neben dem
Landrat weitere deutungsmächtige Akteure aus Verwaltung, lokaler Politik
und Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der
(Wohnungs-)Wirtschaft, der Bildungsträger, der Agentur für Arbeit, dem
Jobcenter, der Vereine und Verbände, der Schulen, der Integrationsarbeit
und Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe.
- Der Landkreis
unterstützt nach wie vor die Aktivitäten der Stendaler Migranteninitiative
(SteMi). In dieser Migrantenselbstorganisation kommen Zuwanderer aus
unterschiedlichen Ländern und Kulturen zusammen, entwickeln Präsenz und
beteiligen sich durch offene Projekte und Veranstaltungen am gesellschaftlichen
Leben.
- Der Landkreis
hat im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2015 erfolgreich
eine Partnerschaft für Demokratie implementiert und nutzt die so
geschaffenen Strukturen (Fach- und Koordinierungsstelle, Begleitausschuss)
und Fonds (Aktionsfond und Jugendfond) zur Sensibilisierung und Aufklärung
der Aufnahmegesellschaft und der Förderung der lokalen Willkommenskultur.
- Der
Integrationskoordinator, die Ehrenamtskoordinatorin der
Freiwilligenagentur Altmark, die Fach- und Koordinierungsstelle, das
Stadtteilmanagement für das Wohngebiet Stadtsee sowie die Kontaktpersonen
in den Kommunen sind Ansprechpartner sowohl für ehrenamtliche Initiativen
und Akteure, die sich für die gesellschaftliche Integration der
Asylbewerber und Flüchtlinge engagieren wollen, als auch für Asylbewerber
und Flüchtlinge, die sich gesellschaftlich engagieren und ihre eigenen
Interessen vertreten wollen.
- Die
Islamische Gemeinde Stendal ist oft erste Anlaufstelle für viele neu
ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie gibt Orientierung,
Informationen, vernetzt und vermittelt erste Kenntnisse über die
unbekannte, deutsche Aufnahmegesellschaft. Sie leistet somit einen
wesentlichen ersten Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. Der
Landkreis wird daher in engem Austausch mit der islamischen Gemeinde
bleiben.
- Studierende
der Hochschule Magdeburg-Stendal initiieren im Rahmen der Gruppe Refugees
Welcome oder im Kinderschutzbund e.V. zahlreiche Integrationsangebote und
-projekte.
- Das
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat im
Dezember 2015 die Integrationslotsenrichtlinie zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie die Richtlinie
zur Stärkung der Willkommenskultur und der Aufklärung der einheimischen Bevölkerung
veröffentlicht. Der Landkreis plant an der Förderung im Rahmen dieser
beiden Richtlinie zu partizipieren.
8)
Verwaltung
Aufgrund der steigenden Zahl der Asylbewerber war Anfang des
Jahres 2015 festgelegt worden, die Verwaltungsstruktur mit dem Ziel der
Zentralisierung von Aufgaben der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen
(Status, Leistungsgewährung, Unterbringung, Betreuung) zu verändern. Der
Maßnahmekatalog sah diesbezüglich vor, die entsprechenden Aufgaben in einem
Sachgebiet „Ausländer/Asyl“ zusammenzuführen und im Straßenverkehrs-und
Ordnungsamt anzusiedeln. Entsprechende organisatorische Änderungen
einschließlich Erarbeitung neuer Stellenbeschreibungen und -bewertungen wurden
im ersten Halbjahr 2015 vollzogen.
Die bekannte Entwicklung der Flüchtlingsströme seit Sommer
vergangenen Jahres und der damit verbundene Aufgabenzuwachs sowohl im Bereich
Status/Leistungsgewährung als auch im Bereich Unterbringung/Betreuung machten
jedoch weitere Strukturänderungen zum 01.09.2015 erforderlich. Für die
vorgenannten Aufgabenbereiche wurden nunmehr separate Sachgebiete gebildet und
diese dem Sozialamt organisatorisch zugeordnet. Die Struktur des Sozialamtes
ist als Anlage 1 beigefügt.
Die geplanten Baumaßnahmen zur Errichtung eines
Willkommensbereiches im Hufelandhaus wurden realisiert und sind abgeschlossen.
Ferner sind die für die Leistungsgewährung zuständigen Beschäftigten Anfang
Dezember 2015 von der Hospitalstraße in die Wendstraße umgezogen. Die Auszahlungen
der Leistungen finden seitdem im Hufelandhaus statt und erfolgt über einen
Kassenautomaten.
Aufgrund des Aufgabenzuwachses wurde im vergangenen Jahr
zusätzliches Personal eingestellt. Mit dem Stellenplan 2015 war bereits ein
Stellenaufwuchs von 10,5 Stellen zu verzeichnen. Diese waren allerdings nicht
ausreichend, um den zu leistenden Aufgaben insbesondere ab dem 2. Halbjahr 2015
gerecht zu werden. Der Stellenplan 2016 enthält ausgehend von den
Flüchtlingszahlen und den angestellten Prognosen zum Planungszeitpunkt einen
weiteren massiven Stellenanwuchs für alle Verwaltungsbereiche vor. Im Einzelnen
wird auf die Darstellungen in der Übersicht zur Veränderung des Stellenplans
2015 zu 2016 verwiesen (siehe Anlage 2). Die Stellenbesetzung wird bedarfsabhängig
erfolgen.
Die Aufstockung des Personals zieht unweigerlich auch
weitere Raum- und Arbeitsplatzbedarfe nach sich. Damit das Ziel einer zentralen
Aufgabenwahrnehmung erreicht und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden
können, ist es notwendig, einen Großteil der Ämter, die sich derzeit in der
Wendstraße 30 (Hufelandhaus) befinden, in das neu erworbene Objekt (Arnimer
Straße) des Landkreises Stendal umziehen zu lassen. Die erforderlichen
Umzugs-und Umbaumaßnahmen befinden sich derzeit in der Planung. Ziel ist es,
bis Juli 2016 den neuen Standort vollständig belegt zu haben.
Auch im Hufelandhaus sind weitere Umbaumaßnahmen geplant. So
soll u.a. ein weiterer Eingang von der Giebelseite Nord des Objektes aus
geschaffen werden, um den Besucherstrom insbesondere an den Auszahlungstagen
für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besser steuern zu können.
Weiterhin sollen die Arbeitsplätze für die Ausländerbehörde und die
Arbeitsplätze für den Bereich Leistungsgewährung künftig zwar auf einer Ebene,
aber getrennt in den Gebäudeteilen Haus A und Haus B untergebracht werden. Mit
diesen Maßnahmen soll darüber hinaus erreicht werden, für alle Besucher des
Hauses eine angenehme Atmosphäre zu schaffen.
Nach Abschluss aller Maßnahmen sollen wie bereits angedacht
entsprechende mehrsprachige Hinweisschilder im Objekt angebracht werden.
Schulungen und Weiterbildungen zu verschiedenen Themen wie
Ausländerwesen, Interkulturelle Kompetenz und Interkulturelle Kommunikation
wurden den Mitarbeiter/innen angeboten, konnten aber insbesondere auch aus
Zeitgründen noch nicht in dem erhofften Umfang in Anspruch genommen werden.
Daher sollen im Jahr 2016 verstärkt entsprechende Angebote im Rahmen der zur
Verfügung stehenden finanziellen Mittel genutzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Neue Organisationsstruktur des Sozialamtes