Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fusion des Winckelmann-Gymnasiums und des Hildebrand-Gymnasiums zum Gymnasialen Standort Stendal zum Schuljahr 2020/2021.
Sachverhalt:
Laut der gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl – VO 2014) § 4 Abs. 1 Nr. 2 f) vom 15. Mai 2013 haben
Gymnasien Bestand, wenn sie ab der Klassenstufe 11 (Qualifikationsphase) eine
Mindestschülerzahl von 50 aufweisen.
In den Anlagen I bis III ist der Demografiecheck
für beide Gymnasien getrennt bzw. zusammengefasst bis zum Jahr 2035
ausgewiesen.
Die Zahlen des vorliegenden Demografiechecks
beinhalten für das Schuljahr 2015/16 die tatsächlichen Schülerzahlen.
Danach sind bis zum Jahr 2025/26 die tatsächlichen
Geburten für den Einzugsbereich entsprechend dem Einwohnermeldeamt erfasst.
Bis zum Schuljahr 2018/19 gilt die
Schulentwicklungsplanung. Seitens der Stadt wurden uns zur Aktualisierung im
April 2016 mit Stand vom 21.01.2016 Geburtenzahlen übergeben, die somit die
Kinder bis zum 30.06.2015 berücksichtigen.
Die Schulentwicklungsplanung wurde
entsprechend aktualisiert.
Die Langfristprognose der
Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2023/24 wurde ebenfalls entsprechend
dieser Zahlen aktualisiert und bis zum Jahr 2025/26 fortgeschrieben, weil diese
Kinder schon geboren sind.
In der weiteren Berechnung wurde die 5.
Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu Grunde gelegt.
(Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose
steht noch nicht zur Verfügung).
Es wurde mit einem Übergang von der
Grundschule zum staatlichen Gymnasium von 37 % gerechnet.
Damit sind die Schüler, die das
Privatgymnasium besuchen, berücksichtigt.
Die Zahl 50 ist bis zum Schuljahr 2035 für
das Hildebrand–Gymnasium grenzwertig, weil der Rückgang vom Gymnasium zur
Sekundarschule nicht erfasst ist.
Der Rückgang zur Sekundarschule, der in der
Regel in der Jahrgangstufe 8 vollzogen wird, wurde nicht berücksichtigt.
Er kann nicht berechnet werden, weil dazu
absolut keine belastbaren Zahlen und auch keine Statistik weder von der Schule
noch vom Landesschulamt zur Verfügung stehen.
Das heißt, die Zahl 50 ist für das
Hildebrand-Gymnasium nicht stabil.
Es ist Ziel des Landkreises, am 15.09.2016
Antragsunterlagen für das EFRE–Förderprogramm (STARK III) für das Gebäude des
Hildebrand-Gymnasiums einzureichen, damit 2017/18 die Planung erfolgen kann, um
in den nachfolgenden Jahren zu bauen.
Daraus resultierend muss der Demografiecheck
bis zum Jahr 2035 ausreichend Schüler/innen ausweisen.
Dies lässt sich auf jeden Fall realisieren,
wenn die Fusion beider Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 erfolgt.
Der vorliegende Beschluss steht im Sinne
eines Grundsatzbeschlusses, um zu gewährleisten, dass den Antragsunterlagen zum
EFRE–Förderprogramm der Nachweis erbracht wird, dass in der Hansestadt Stendal
am Gymnasialen Standort mit den Gebäuden
Haus A Westwall
26,
Haus B Moltkestr.
32 und
Haus C Mönchskirchhof
2 e
in einem Schulkomplex mit ausreichend
Schülerinnen und Schülern die gymnasiale Ausbildung für die Zukunft gesichert
ist.
Anlagenverzeichnis:
Anlage I: Demografiecheck für das Hildebrand-Gymnasium,
Anlage II: Demografiecheck für das Winckelmann-Gymnasium,
Anlage III: Demografiecheck für das Winckelmann- und das Hildebrand-Gymnasium