Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fusion des
Winckelmann-Gymnasiums und des Hildebrand-Gymnasiums zum Gymnasialen Standort
Stendal, wenn die erforderliche
schulische Mindestgröße im Hildebrand- Gymnasium nicht mehr erreicht wird.
Sachverhalt:
Laut der gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl – VO 2014) § 4 Abs. 1 Nr. 2 f) vom 15. Mai 2013 haben
Gymnasien Bestand, wenn sie ab der Klassenstufe 11 (Qualifikationsphase) eine
Mindestschülerzahl von 50 aufweisen.
In den Anlagen I bis III ist der Demografiecheck
für beide Gymnasien getrennt bzw. zusammengefasst bis zum Jahr 2035
ausgewiesen.
Die Zahlen des vorliegenden Demografiechecks
beinhalten für das Schuljahr 2015/16 die tatsächlichen Schülerzahlen.
In
die Spalte für das Schuljahr 2016/17 wurden mit Stand 01.08.2016 die in den
Schulen für die einzelnen Klassenstufen tatsächlich gemeldeten Schüler/innen
eingetragen.
Für
die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 sind in Schuljahrgangsstufe 5 die, am
08.08.2016 von den Grundschulen der Schulbezirke der beiden Gymnasien erfassten
tatsächlich angemeldeten Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 aufgenommen
worden.
Es
wurde mit einem prozentualen Übergang von der Grundschule zum Gymnasium von 37
% gerechnet.
Bis zum Schuljahr 2018/19 gilt die
Schulentwicklungsplanung. Seitens der Stadt wurden uns zur Aktualisierung im
April 2016 mit Stand vom 21.01.2016 Geburtenzahlen übergeben, die somit die
Kinder bis zum 30.06.2015 berücksichtigen.
Die Schulentwicklungsplanung wurde
entsprechend aktualisiert.
Die Langfristprognose der
Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2023/24 wurde ebenfalls entsprechend
dieser Zahlen aktualisiert und bis zum Jahr 2025/26 fortgeschrieben, weil diese
Kinder schon geboren sind.
In der weiteren Berechnung wurde die 5.
Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu Grunde gelegt.
(Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose
steht noch nicht zur Verfügung).
Es wurde mit einem Übergang von der
Grundschule zum staatlichen Gymnasium von 37 % gerechnet.
Damit sind die Schüler, die das Privatgymnasium
besuchen, berücksichtigt.
Die Zahl 50 ist bis zum Schuljahr 2035 für
das Hildebrand–Gymnasium grenzwertig, weil der Rückgang vom Gymnasium zur
Sekundarschule nicht erfasst ist.
Der Rückgang zur Sekundarschule, der in der
Regel in der Jahrgangstufe 8 vollzogen wird, wurde nicht berücksichtigt.
Er kann nicht berechnet werden, weil dazu
absolut keine belastbaren Zahlen und auch keine Statistik weder von der Schule
noch vom Landesschulamt zur Verfügung stehen.
Das heißt, die Zahl 50 ist für das
Hildebrand-Gymnasium nicht stabil.
Es ist Ziel des Landkreises, am 21.11.2016 Antragsunterlagen für das
EFRE–Förderprogramm (STARK III) für das Gebäude des Hildebrand-Gymnasiums
einzureichen, damit 2017/18 die Planung erfolgen kann, um in den nachfolgenden
Jahren zu bauen.
Der
ursprüngliche Termin vom 15.09.2016 ist mit Datum vom 21.07.2016 durch das
Ministerium der Finanzen auf den 21. November 2016 geändert worden.
Der
Demografiecheck soll bis zum Jahr 2035 ausreichend Schüler/innen ausweisen.
Dies lässt sich auf jeden Fall realisieren, wenn die Fusion beider
Gymnasien spätestens dann erfolgt, wenn die erforderliche
schulische Mindestgröße im Hildebrand- Gymnasium nicht mehr erreicht wird.
Allgemein kann man
davon ausgehen, dass es in Stendal immer mindestens ein bestandsfähiges
Gymnasium geben wird. Insofern sind, ausgehend von der heutigen Situation, im
Falle der Unterschreitung der erforderlichen schulischen Mindestgröße gemäß
SEPl-VO durch den Schulträger entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Der Zeitpunkt, zu dem das eintreten könnte, ist derzeit nicht sicher
bestimmbar, da die Übertrittsquoten zu den Gymnasien schwanken. Insoweit muss
er derzeit auch nicht zwangsläufig angegeben werden.
Der vorliegende Beschluss steht im Sinne
eines Grundsatzbeschlusses, um zu gewährleisten, dass den Antragsunterlagen zum
EFRE–Förderprogramm der Nachweis erbracht wird, dass in der Hansestadt Stendal
am Gymnasialen Standort mit den Gebäuden
Haus A Westwall
26,
Haus B Moltkestr.
32 und
Haus C Mönchskirchhof
2 e
in einem Schulkomplex mit ausreichend
Schülerinnen und Schülern die gymnasiale Ausbildung für die Zukunft gesichert
ist.
Anmerkung:
Diese Beschlussvorlage bezieht sich auf die DS 267/2016. Alle Veränderungen zur DS 267/2016 sind in der vorliegenden Drucksache fett hervorgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage I: Demografiecheck für das Hildebrand-Gymnasium,
Anlage II: Demografiecheck für das Winckelmann-Gymnasium,
Anlage III: Demografiecheck für das Winckelmann- und das Hildebrand-Gymnasium