Betreff
Fusion des Winckelmann-Gymnasiums und des Hildebrand-Gymnasiums zum Gymnasialen Standort Stendal
Vorlage
292/2016
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Fusion des Winckelmann-Gymnasiums und des Hildebrand-Gymnasiums zum Gymnasialen Standort Stendal, wenn die erforderliche schulische Mindestgröße im Hildebrand- Gymnasium nicht mehr erreicht wird.


Sachverhalt:

Laut der gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 (SEPl – VO 2014) § 4 Abs. 1 Nr. 2 f) vom 15. Mai 2013 haben Gymnasien Bestand, wenn sie ab der Klassenstufe 11 (Qualifikationsphase) eine Mindestschülerzahl von 50 aufweisen.

In den Anlagen I bis III ist der Demografiecheck für beide Gymnasien getrennt bzw. zusammengefasst bis zum Jahr 2035 ausgewiesen.

Die Zahlen des vorliegenden Demografiechecks beinhalten für das Schuljahr 2015/16 die tatsächlichen Schülerzahlen.

In die Spalte für das Schuljahr 2016/17 wurden mit Stand 01.08.2016 die in den Schulen für die einzelnen Klassenstufen tatsächlich gemeldeten Schüler/innen eingetragen.

Für die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 sind in Schuljahrgangsstufe 5 die, am 08.08.2016 von den Grundschulen der Schulbezirke der beiden Gymnasien erfassten tatsächlich angemeldeten Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 aufgenommen worden.

Es wurde mit einem prozentualen Übergang von der Grundschule zum Gymnasium von 37 % gerechnet.

Bis zum Schuljahr 2018/19 gilt die Schulentwicklungsplanung. Seitens der Stadt wurden uns zur Aktualisierung im April 2016 mit Stand vom 21.01.2016 Geburtenzahlen übergeben, die somit die Kinder bis zum 30.06.2015 berücksichtigen.

Die Schulentwicklungsplanung wurde entsprechend aktualisiert.

Die Langfristprognose der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2023/24 wurde ebenfalls entsprechend dieser Zahlen aktualisiert und bis zum Jahr 2025/26 fortgeschrieben, weil diese Kinder schon geboren sind.

In der weiteren Berechnung wurde die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose zu Grunde gelegt.

(Die 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose steht noch nicht zur Verfügung).

Es wurde mit einem Übergang von der Grundschule zum staatlichen Gymnasium von 37 % gerechnet.

Damit sind die Schüler, die das Privatgymnasium besuchen, berücksichtigt.

Die Zahl 50 ist bis zum Schuljahr 2035 für das Hildebrand–Gymnasium grenzwertig, weil der Rückgang vom Gymnasium zur Sekundarschule nicht erfasst ist.

Der Rückgang zur Sekundarschule, der in der Regel in der Jahrgangstufe 8 vollzogen wird, wurde nicht berücksichtigt.

Er kann nicht berechnet werden, weil dazu absolut keine belastbaren Zahlen und auch keine Statistik weder von der Schule noch vom Landesschulamt zur Verfügung stehen.

Das heißt, die Zahl 50 ist für das Hildebrand-Gymnasium nicht stabil.

Es ist Ziel des Landkreises, am 21.11.2016 Antragsunterlagen für das EFRE–Förderprogramm (STARK III) für das Gebäude des Hildebrand-Gymnasiums einzureichen, damit 2017/18 die Planung erfolgen kann, um in den nachfolgenden Jahren zu bauen.

Der ursprüngliche Termin vom 15.09.2016 ist mit Datum vom 21.07.2016 durch das Ministerium der Finanzen auf den 21. November 2016 geändert worden. 

Der Demografiecheck soll bis zum Jahr 2035 ausreichend Schüler/innen ausweisen.

Dies lässt sich auf jeden Fall realisieren, wenn die Fusion beider Gymnasien spätestens dann erfolgt, wenn die erforderliche schulische Mindestgröße im Hildebrand- Gymnasium nicht mehr erreicht wird.

Allgemein kann man davon ausgehen, dass es in Stendal immer mindestens ein bestandsfähiges Gymnasium geben wird. Insofern sind, ausgehend von der heutigen Situation, im Falle der Unterschreitung der erforderlichen schulischen Mindestgröße gemäß SEPl-VO durch den Schulträger entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Der Zeitpunkt, zu dem das eintreten könnte, ist derzeit nicht sicher bestimmbar, da die Übertrittsquoten zu den Gymnasien schwanken. Insoweit muss er derzeit auch nicht zwangsläufig angegeben werden.

Der vorliegende Beschluss steht im Sinne eines Grundsatzbeschlusses, um zu gewährleisten, dass den Antragsunterlagen zum EFRE–Förderprogramm der Nachweis erbracht wird, dass in der Hansestadt Stendal am Gymnasialen Standort mit den Gebäuden

Haus A            Westwall 26,

Haus B            Moltkestr. 32   und

Haus C            Mönchskirchhof 2 e

in einem Schulkomplex mit ausreichend Schülerinnen und Schülern die gymnasiale Ausbildung für die Zukunft gesichert ist.

Anmerkung:

Diese Beschlussvorlage bezieht sich auf die DS 267/2016. Alle Veränderungen zur DS 267/2016 sind in der vorliegenden Drucksache fett hervorgehoben.


Anlagenverzeichnis:

Anlage I:                      Demografiecheck für das Hildebrand-Gymnasium,

Anlage II:                     Demografiecheck für das Winckelmann-Gymnasium,

Anlage III:                    Demografiecheck für das Winckelmann- und das Hildebrand-Gymnasium