Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, auf der Grundlage des § 75 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- (SGB VIII) – Artikel 1 des
Gesetzes vom 26. Juni 1990 BGBl. I, S.1163 i. d. Fassung der Bekanntmachung vom
11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert durch Art. 1 G v.
28.10.2015 I 1802 in Verbindung
mit der Förderrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises
Stendal, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 18 Nr. 8 vom
23. April 2008, den Verein
KinderStärken e.V.
Osterburger Str. 25
39576 Stendal
für seine Tätigkeit nach § 11 SGB VIII als Träger der freien
Jugendhilfe im Landkreis Stendal anzuerkennen.
Sachverhalt:
Der
Landkreis Stendal ist gemäß § 14 KJHG LSA zuständig für die Anerkennung als
freier Träger der Jugendhilfe, da der Verein KinderStärken e. V. seinen Sitz im
Landkreis Stendal hat und auch hier tätig ist. Der Verein hat mit der
Antragstellung alle für die Anerkennung erforderlichen Daten und Belege eingereicht.
Es liegen der Verwaltung vor:
- Eintragung im Vereinsregister
des Amtsgerichtes Stendal unter VR 1662
- Satzung des Vereins vom
29.10.2008
- Freistellungsbescheid des
Finanzamtes Stendal zur Körperschafts- und Gewerbesteuer
vom 15.8.2016 für die Jahre
2013 bis 2015
- Tätigkeitsberichte 2013, 2014
und 2015
§ 75 SGB VIII
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
(1)
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und
Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
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1. |
auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig
sind, |
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2. |
gemeinnützige
Ziele verfolgen, |
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3. |
aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande sind, und |
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4. |
die Gewähr für
eine den Zielen des Grundgesetzes
förderliche Arbeit bieten. |
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des
Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre
tätig gewesen ist.
Der Verein KinderStärken e.V. ist eine
Juristische Person.
Es liegen vor:
-
Eintragung im
Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal unter VR 1662
-
Satzung des Vereins vom
29.10.2008
-
Freistellungsbescheid des
Finanzamtes Stendal zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vom 15.08.2016 für die
Jahre 2013 bis 2015
Der KinderStärken e. V. ist auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig:
Er wurde am 29.10.2008 gegründet. Nach
eigenen Aussagen ist er seit Mai 2009 mit Projekten und Maßnahmen in der
Jugendhilfe tätig.
Aufgaben laut Satzung des Vereins sind die
Verbesserung der Lebensbedingungen und die Stärkung der Kompetenzen von Kindern
auf der Grundlage neuester kindheitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Dies soll
insbesondere erreicht werden durch die Förderung
1.
kindheitswissenschaftlicher praxis- und
anwendungsorientierte Forschung und Lehre
2.
der Weiterentwicklung des
kindheitswissenschaftlichen subjektorientierten Ansatzes
3.
der Entwicklung praktischer kindheitswissenschaftlicher
Konzepte und Angebote
Arbeitsschwerpunkte sind:
-
Projektarbeit
-
Beratungs- und Weiterbildungsangebote
-
Kinder- und Jugendbeteiligung
-
Vernetzung vorhandener Strukturen und Angebote
-
Koordinierungs- und Planungsbeteiligung
Der KinderStärken e. V. verfolgt gemeinnützige Ziele:
Der Verein hat in
§ 3 seiner Satzung die Gemeinnützigkeit festgeschrieben und entsprechende
Belege des Finanzamtes vorgelegt.
Der KinderStärken e. V. verfügt über die fachlichen und personellen Voraussetzungen, um
einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe
zu leisten:
Im Büro, Breite
Str. 63 in Stendal, sind die Geschäftsführerin und ProjektmitarbeiterInnen
täglich erreichbar. Diese sind ausschließlich Absolventen und Studenten des
Studienganges „Angewandte Kindheitswissenschaften“ der FH Magdeburg- Stendal.
Jährlich zwei- bis dreimal berät
der Vorstand über aktuell anstehende Aufgaben und Entscheidungen.
Seit seiner Gründung brachte sich der Verein mit einer Vielzahl an Projekten
und Aktivitäten in verschiedenen Regionen des Landkreises ein, um die
Jugendkultur zu bereichern, Probleme aufzugreifen und Jugendliche zur Mitbestimmung
und Teilhabe zu aktivieren.
Allein aus den letzten drei Jahren wären hier zu nennen:
·
„Werkstatt
Vielfalt- Projekt für eine lebendige Nachbarschaft“ (Stadtdetektive) in Stendal
mit Kinder- u. Jugendkonferenz
·
„Meine
Rechte! Deine Rechte! Respektvoll handeln!“ Workshops in drei Jugendeinrichtungen
im Landkreis zu Kinderrechten, Beteiligungsmöglichkeiten und Gruppenregeln
·
„Neue
Chancen für junge Frauen“ Berufsorientierungsangebot für junge Frauen und Mädchen
mit Migrationshintergrund
·
Evaluation
bisheriger Jugendbeteiligungsprojekte, Ideensammlung und Schaffung einer
zentralen Anlaufstelle in der Stadt Stendal
·
„MiMi- Mehr
Entscheidungsräume für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund“
regelmäßiger Treff, Ferienaktionen, Workshops am Stadtsee und gemeinsame
Exkursionen
·
„KITA sucht Mann“ dreijähriges ESF- Programm in 9
Projekt- Kitas in Stendal
·
„IM@GE- Interdisziplinäre Maßnahmen zur Gewinnung
von Fachkräften im Elementarbereich“ in Zusammenarbeit mit der Agentur für
Arbeit
·
Seit Juni 2013 – fachliche Betreuung und Weiterbildung
von „Familienpaten“ in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen- Agentur Altmark,
2015 kam auch das „Netzwerk Neue Nachbarn“ hinzu (Beratung u. Qualifizierung
von ca. 20 Paten, die geflüchtete Familien begleiten)
·
Organisation von jährlichen Fachtagungen im
Kinderschutz „Der Weg ist das Ziel“ und „Seelische Kindeswohlgefährdung“ in
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
·
„BlidZ Blick lokal in die Zukunft“- Projekt zur
Berufsorientierung im ländlichen Raum (in Bittkau u. Tangerhütte)
·
„KulD“ – Grundschulkinder besuchten
Kultureinrichtungen und erarbeiteten einen Kinder- Kultur- Führer
·
„JA!- Junge Altmark“ –Kinder- und
Jugendbeteiligungsprojekt zur Stärkung kommunaler Partizipation im ländlichen
Raum (in Werben u. Tangermünde)
·
„Monitoring zur Gesundheitsförderung im Setting
Kita“- Erarbeitung eines Evaluationskonzeptes/ Expertise im Rahmen des
Gesundheitsziels >Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung,
Ernährung<
·
„Stendaler Kulturlandschaft“ für vier Horte in
Stendal mit Workshops u. Freizeit zum Schwerpunkt >Kultur erleben<
·
Organisation und Begleitung der >Anne Frank
Ausstellung< in Stendal für Schulen des Landkreises (Nov.2014)
·
„Lust auf Stendal- junge Perspektiven“-
Visionsprozess zur Entwicklung als kinderfreundliche Kommune
·
Übernahme der Aufgaben des Stadtteilmanagements für
Stendal- Stadtsee
·
Koordinierungs- u. Fachstelle zum Bundesprogramm
„Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und
Menschenfeindlichkeit“ für den Landkreis Stendal
·
„Jugend im Land 3.0- Digitale Demokratie- und
Engagementsförderung“ im Landkreis Stendal
·
Mikroprojekte im Bundesprogramm „Jugend stärken im
Quartier“ in Seehausen und Osterburg
·
„Kinder-Kultur-Budget“ für Kinder und Jugendliche
mit Migrationshintergrund zur Teilhabe an kulturellen Angeboten in der
Hansestadt Stendal
·
Übernahme der Regionalkoordination „Schule ohne
Rassismus- Schule mit Courage“
·
„FamilienChancen“- Projekt zur Verbesserung der
Familienfreundlichkeit der Einheitsgemeinde Tangerhütte
·
Intensive Beteiligung an Erhebungen zur Erarbeitung
der Jugendhilfeplanung
Aufgrund der vielen Projekte und Aktivitäten ist die Bekanntheit des
Vereins stetig gestiegen auch über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus. Die
MitarbeiterInnen konnten vielfältige Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinder- und
Jugendhilfe erzielen. In der Trägerstruktur des Landkreises nimmt der
KinderStärken e. V. einen festen Platz ein.
Einmal
jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
Der KinderStärken e. V. bietet die Gewähr
für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Schwerpunkt sind hier vor allem die Artikel 2- 5 GG, die das Recht auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit, Gleichberechtigung aller, unabhängig von Geschlecht,
Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glauben, Behinderung, politischer oder
religiöser Anschauung sowie die Freiheit der Meinungsäußerung festschreiben.
Das zeigen die zahlreichen o. g. Projekte, die diesen Grundsätzen folgen.
Der KinderStärken e.V. erfüllt somit die
Voraussetzungen gemäß § 75 SGB VIII Absatz (1) bis (2) zur Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe.
Da der Verein diese Arbeit bereits über acht
Jahre hinweg kontinuierlich mit hauptamtlichem Personal und engagierten
Vorstandsmitgliedern leistet, schlägt die Verwaltung vor, die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII auszusprechen.
