Betreff
Antrag des Vereins KinderStärken e. V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch- Achtes Buch- (SGB VIII)- Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Stendal
Vorlage
294/2016
Aktenzeichen
294/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, auf der Grundlage des § 75 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- (SGB VIII) – Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 BGBl. I, S.1163 i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.10.2015 I 1802 in Verbindung mit der Förderrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Stendal, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jg. 18 Nr. 8 vom 23. April 2008, den Verein 

                                                  

KinderStärken e.V.

Osterburger Str. 25

39576 Stendal

für seine Tätigkeit nach § 11 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Stendal anzuerkennen.


Sachverhalt:

Der Landkreis Stendal ist gemäß § 14 KJHG LSA zuständig für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, da der Verein KinderStärken e. V. seinen Sitz im Landkreis Stendal hat und auch hier tätig ist. Der Verein hat mit der Antragstellung alle für die Anerkennung erforderlichen Daten und Belege eingereicht. Es liegen der Verwaltung  vor:

              - Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal unter VR 1662

              - Satzung des Vereins vom 29.10.2008

              - Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stendal zur Körperschafts- und Gewerbesteuer

                vom 15.8.2016 für die Jahre 2013 bis 2015

              - Tätigkeitsberichte 2013, 2014 und 2015 

               

 § 75 SGB VIII

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. 

auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,

2. 

gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. 

aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. 

die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Der Verein KinderStärken e.V. ist eine Juristische Person.

Es liegen vor: 

-       Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal unter VR 1662

-       Satzung des Vereins vom 29.10.2008

-       Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stendal zur Körperschafts- und Gewerbesteuer vom 15.08.2016 für die Jahre 2013 bis 2015

Der KinderStärken e. V. ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig:

Er wurde am 29.10.2008 gegründet. Nach eigenen Aussagen ist er seit Mai 2009 mit Projekten und Maßnahmen in der Jugendhilfe tätig.

Aufgaben laut Satzung des Vereins sind die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Stärkung der Kompetenzen von Kindern auf der Grundlage neuester kindheitswissenschaftlicher Erkenntnisse. Dies soll insbesondere erreicht werden durch die Förderung

1.    kindheitswissenschaftlicher praxis- und anwendungsorientierte Forschung und Lehre

2.    der Weiterentwicklung des kindheitswissenschaftlichen subjektorientierten Ansatzes

3.    der Entwicklung praktischer kindheitswissenschaftlicher Konzepte und Angebote

Arbeitsschwerpunkte sind: 

-       Projektarbeit

-       Beratungs- und Weiterbildungsangebote

-       Kinder- und Jugendbeteiligung

-       Vernetzung vorhandener Strukturen und Angebote

-       Koordinierungs- und Planungsbeteiligung

Der KinderStärken e. V. verfolgt gemeinnützige Ziele:

Der Verein hat in § 3 seiner Satzung die Gemeinnützigkeit festgeschrieben und entsprechende Belege des Finanzamtes vorgelegt.

Der KinderStärken e. V. verfügt über die fachlichen und personellen Voraussetzungen, um einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten:

Im Büro, Breite Str. 63 in Stendal, sind die Geschäftsführerin und ProjektmitarbeiterInnen täglich erreichbar. Diese sind ausschließlich Absolventen und Studenten des Studienganges „Angewandte Kindheitswissenschaften“ der FH Magdeburg- Stendal. Jährlich zwei- bis dreimal berät der Vorstand über aktuell anstehende Aufgaben und Entscheidungen.
Seit seiner Gründung brachte sich der Verein mit einer Vielzahl an Projekten und Aktivitäten in verschiedenen Regionen des Landkreises ein, um die Jugendkultur zu bereichern, Probleme aufzugreifen und Jugendliche zur Mitbestimmung und Teilhabe zu aktivieren.
Allein aus den letzten drei Jahren wären hier zu nennen:

·         „Werkstatt Vielfalt- Projekt für eine lebendige Nachbarschaft“ (Stadtdetektive) in Stendal mit Kinder- u. Jugendkonferenz

·         „Meine Rechte! Deine Rechte! Respektvoll handeln!“ Workshops in drei Jugendeinrichtungen im Landkreis zu Kinderrechten, Beteiligungsmöglichkeiten und Gruppenregeln

·         „Neue Chancen für junge Frauen“ Berufsorientierungsangebot für junge Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

·         Evaluation bisheriger Jugendbeteiligungsprojekte, Ideensammlung und Schaffung einer zentralen Anlaufstelle in der Stadt Stendal

·         „MiMi- Mehr Entscheidungsräume für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund“ regelmäßiger Treff, Ferienaktionen, Workshops am Stadtsee und gemeinsame Exkursionen

·         „KITA sucht Mann“ dreijähriges ESF- Programm in 9 Projekt- Kitas in Stendal

·         „IM@GE- Interdisziplinäre Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften im Elementarbereich“ in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit

·         Seit Juni 2013 – fachliche Betreuung und Weiterbildung von „Familienpaten“ in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen- Agentur Altmark, 2015 kam auch das „Netzwerk Neue Nachbarn“ hinzu (Beratung u. Qualifizierung von ca. 20 Paten, die geflüchtete Familien begleiten)

·         Organisation von jährlichen Fachtagungen im Kinderschutz „Der Weg ist das Ziel“ und „Seelische Kindeswohlgefährdung“ in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

·         „BlidZ Blick lokal in die Zukunft“- Projekt zur Berufsorientierung im ländlichen Raum (in Bittkau u. Tangerhütte)

·         „KulD“ – Grundschulkinder besuchten Kultureinrichtungen und erarbeiteten einen Kinder- Kultur- Führer

·         „JA!- Junge Altmark“ –Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt zur Stärkung kommunaler Partizipation im ländlichen Raum (in Werben u. Tangermünde)

·         „Monitoring zur Gesundheitsförderung im Setting Kita“- Erarbeitung eines Evaluationskonzeptes/ Expertise im Rahmen des Gesundheitsziels >Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung<

·         „Stendaler Kulturlandschaft“ für vier Horte in Stendal mit Workshops u. Freizeit zum Schwerpunkt >Kultur erleben<

·         Organisation und Begleitung der >Anne Frank Ausstellung< in Stendal für Schulen des Landkreises (Nov.2014)

·         „Lust auf Stendal- junge Perspektiven“- Visionsprozess zur Entwicklung als kinderfreundliche Kommune

·         Übernahme der Aufgaben des Stadtteilmanagements für Stendal- Stadtsee

·         Koordinierungs- u. Fachstelle zum Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ für den Landkreis Stendal

·         „Jugend im Land 3.0- Digitale Demokratie- und Engagementsförderung“ im Landkreis Stendal

·         Mikroprojekte im Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ in Seehausen und Osterburg

·         „Kinder-Kultur-Budget“ für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Teilhabe an kulturellen Angeboten in der Hansestadt Stendal

·         Übernahme der Regionalkoordination „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“

·         „FamilienChancen“- Projekt zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Einheitsgemeinde Tangerhütte

·         Intensive Beteiligung an Erhebungen zur Erarbeitung der Jugendhilfeplanung

Aufgrund der vielen Projekte und Aktivitäten ist die Bekanntheit des Vereins stetig gestiegen auch über die Kreis- und Landesgrenzen hinaus. Die MitarbeiterInnen konnten vielfältige Erfahrungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe erzielen. In der Trägerstruktur des Landkreises nimmt der KinderStärken e. V. einen festen Platz ein.

Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.

Der KinderStärken e. V. bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

Schwerpunkt sind hier vor allem die Artikel  2- 5 GG, die das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung aller, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glauben, Behinderung, politischer oder religiöser Anschauung sowie die Freiheit der Meinungsäußerung festschreiben. Das zeigen die zahlreichen o. g. Projekte, die diesen Grundsätzen folgen.

 

Der KinderStärken e.V. erfüllt somit die Voraussetzungen gemäß § 75 SGB VIII Absatz (1) bis (2) zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Da der Verein diese Arbeit bereits über acht Jahre hinweg kontinuierlich mit hauptamtlichem Personal und engagierten Vorstandsmitgliedern leistet, schlägt die Verwaltung vor, die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII auszusprechen.