Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Förderrichtlinie für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Stendal gemäß §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
- Die Richtlinie soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Sachverhalt:
Die bisher geltende Förderrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit des
Landkreises Stendal ist im April 2008
erstellt und am 23.04.2008 im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Diese Richtlinie ist unter Berücksichtigung der im November 2015
beschlossenen Jugendhilfeplanung zu überprüfen und anzupassen.
Die jetzt vorliegende Neufassung der Richtlinie trägt dem Rechnung.
Zur Erarbeitung wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung, bestehend
aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, VertreterInnen von freien Trägern
und der Verwaltung des Jugendamtes, einbezogen. Dieser hat sich viermal
getroffen, um eine grundsätzliche Überarbeitung anhand der Empfehlungen der
Jugendhilfeplanung vorzunehmen.
Schwierigkeit dabei war, dass keine Erhöhung der für Jugendarbeit zur
Verfügung stehenden Mittel zu erwarten ist, die Jugendhilfeplanung aber eine
Aufstockung z. B. im Bereich der mobilen Angebote empfiehlt und dabei von neun
Planungsräumen (= Einheitsgemeinden/Verbandsgemeinden) ausgeht. Hier wurden
viele Vorschläge und Ideen diskutiert, Berechnungen erstellt und um akzeptable
Lösungen für die Träger gerungen. Die neue Richtlinie sollte realistisch,
leicht verständlich, aber auch die in acht Jahren gestiegenen Kosten der Träger
berücksichtigen.
Der Entwurf wurde in der öffentlichen Jugendhilfeausschusssitzung am
14.06.2016 vorgestellt und allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, bis zum
30.6.2016 Hinweise, Kritik und Anregungen einzureichen. Die eingegangenen drei
Vorschläge führten am 26.7.2016 zur Überarbeitung des Entwurfs in der jetzt
vorliegenden Fassung.
Festzustellen ist, dass hiermit keinesfalls eine „Einsparung“ von
Mitteln des Landkreises vorgenommen wird, auch wenn z. B. im Punkt 12 (Mobile
Angebote der offenen Jugendarbeit) die Förderung auf maximal 70 v. H.
festgesetzt ist. Das ist nötig, um Stellen für alle 9 Planungsräume möglich zu
machen.
Das Fachkräfteprogramm des Landes S-A mit seiner 70-prozentigen
Finanzierung von Personalstellen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
lief zum 31.12.2015 aus. Die Landkreise müssen nun im Rahmen der Zuweisung des
Landes Sachsen- Anhalt die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
neu ordnen und ein solides Fundament bauen, das den Trägern eine Grundlage für
ihr Handeln bietet. Dabei ist auf Gleichbehandlung zu achten und eine
Versorgung mit Angeboten im gesamten Landkreis anzustreben. In unserem
Flächenlandkreis ist dabei wichtig, nicht nur die Zentren (Städte), sondern
auch die Landgemeinden einzubeziehen. Mit dem Fachkräfteprogramm war es in den
vergangenen Jahren gelungen, ein relativ stabiles, in der Fläche gut verteiltes
Angebotsnetz zu spannen. Hierauf kann aufgebaut werden, wenn die Kommunen, die
für ihre Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, sich an der
Finanzierung mit 30 v. H. beteiligen. Nur so wäre der Einsatz von 9 Fachkräften
mit den vorhandenen Mitteln möglich.
In den Punkten 4 (Jugendbildung), 5 (Kinder- und
Jugendfreizeitmaßnahmen) und 7 (Internationale Jugendbegegnungen) wurden
Anregungen zur Vereinfachung umgesetzt. Nach Vergleichsberechnungen zur
bisherigen Förderpraxis, erfolgt eine Förderung der Teilnehmertage nun in der
Höhe, dass die erforderlichen Betreuer (10:1) enthalten sind. Dazu wurde der
Tagessatz entsprechend angehoben. Der Einsatz entsprechend qualifizierter und
persönlich geeigneter Betreuer liegt
nach wie vor in der Verantwortung des Trägers.
Die Gliederung ist nicht verändert worden, da sie sich bewährt hatte.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Förderrichtlinie (Entwurf FRL.220816.pdf)
