Betreff
Neufassung der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch- Achtes Buch- (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
297/2016
Aktenzeichen
297/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Förderrichtlinie für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Stendal gemäß §§ 11 - 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

  1. Die Richtlinie soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.


Sachverhalt:


Die bisher geltende Förderrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Stendal ist  im April 2008 erstellt und am 23.04.2008 im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Diese Richtlinie ist unter Berücksichtigung der im November 2015 beschlossenen Jugendhilfeplanung zu überprüfen und anzupassen.

Die jetzt vorliegende Neufassung der Richtlinie trägt dem Rechnung.

Zur Erarbeitung wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung, bestehend aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, VertreterInnen von freien Trägern und der Verwaltung des Jugendamtes, einbezogen. Dieser hat sich viermal getroffen, um eine grundsätzliche Überarbeitung anhand der Empfehlungen der Jugendhilfeplanung vorzunehmen.

Schwierigkeit dabei war, dass keine Erhöhung der für Jugendarbeit zur Verfügung stehenden Mittel zu erwarten ist, die Jugendhilfeplanung aber eine Aufstockung z. B. im Bereich der mobilen Angebote empfiehlt und dabei von neun Planungsräumen (= Einheitsgemeinden/Verbandsgemeinden) ausgeht. Hier wurden viele Vorschläge und Ideen diskutiert, Berechnungen erstellt und um akzeptable Lösungen für die Träger gerungen. Die neue Richtlinie sollte realistisch, leicht verständlich, aber auch die in acht Jahren gestiegenen Kosten der Träger berücksichtigen.

Der Entwurf wurde in der öffentlichen Jugendhilfeausschusssitzung am 14.06.2016 vorgestellt und allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, bis zum 30.6.2016 Hinweise, Kritik und Anregungen einzureichen. Die eingegangenen drei Vorschläge führten am 26.7.2016 zur Überarbeitung des Entwurfs in der jetzt vorliegenden Fassung.

Festzustellen ist, dass hiermit keinesfalls eine „Einsparung“ von Mitteln des Landkreises vorgenommen wird, auch wenn z. B. im Punkt 12 (Mobile Angebote der offenen Jugendarbeit) die Förderung auf maximal 70 v. H. festgesetzt ist. Das ist nötig, um Stellen für alle 9 Planungsräume möglich zu machen.

Das Fachkräfteprogramm des Landes S-A mit seiner 70-prozentigen Finanzierung von Personalstellen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit lief zum 31.12.2015 aus. Die Landkreise müssen nun im Rahmen der Zuweisung des Landes Sachsen- Anhalt die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu ordnen und ein solides Fundament bauen, das den Trägern eine Grundlage für ihr Handeln bietet. Dabei ist auf Gleichbehandlung zu achten und eine Versorgung mit Angeboten im gesamten Landkreis anzustreben. In unserem Flächenlandkreis ist dabei wichtig, nicht nur die Zentren (Städte), sondern auch die Landgemeinden einzubeziehen. Mit dem Fachkräfteprogramm war es in den vergangenen Jahren gelungen, ein relativ stabiles, in der Fläche gut verteiltes Angebotsnetz zu spannen. Hierauf kann aufgebaut werden, wenn die Kommunen, die für ihre Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, sich an der Finanzierung mit 30 v. H. beteiligen. Nur so wäre der Einsatz von 9 Fachkräften mit den vorhandenen Mitteln möglich.

In den Punkten 4 (Jugendbildung), 5 (Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen) und 7 (Internationale Jugendbegegnungen) wurden Anregungen zur Vereinfachung umgesetzt. Nach Vergleichsberechnungen zur bisherigen Förderpraxis, erfolgt eine Förderung der Teilnehmertage nun in der Höhe, dass die erforderlichen Betreuer (10:1) enthalten sind. Dazu wurde der Tagessatz entsprechend angehoben. Der Einsatz entsprechend qualifizierter und persönlich geeigneter  Betreuer liegt nach wie vor in der Verantwortung des Trägers.   

Die Gliederung ist nicht verändert worden, da sie sich bewährt hatte.


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Förderrichtlinie (Entwurf FRL.220816.pdf)