hier: Förderung der SchreibabyAmbulanz - Bezug DS Nr. 507/2013, DS Nr. 079/2014 und DS Nr. 222/2015
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
- Vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Förderung/Finanzierung der SchreiBabyAmbulanz aus Mitteln des Landkreises 2017 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.
- Die Finanzierung des verbleibenden Förderbetrages von 4.500,- Euro soll aus Mitteln der Bundesinitiative „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ erfolgen.
Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der DS 507/2013 ist festzustellen, dass die Schreibabyambulanz 2014 bis 2016 erfolgreich weitergeführt werden konnte.
Mit ihrem niedrigschwelligen Angebot der Krisenintervention hat sie sich als zweckmäßiges Angebot im Rahmen der Präventivangebote Früher Hilfen etabliert und es erscheint aus heutiger Sicht nach wie vor sinnvoll, dieses Angebot für den Landkreis Stendal aufrecht zu erhalten.
Die im Haushalt 3.6.3.20.533100 vorgesehenen Mittel in Höhe von 15.000,- entsprechend der Höhe der im Jahres 2016 bereitgestellten Summe, wird aus Mitteln der Bundesinitiative (4.500,-Euro) ergänzt. Damit ist die Gesamtfinanzierung der SchreiBabyAmbulanz in 2017 gesichert.
Mit der Höhe der Gesamtfinanzierung einher geht eine Begrenzung des verfügbaren Stundenkontingentes für das Angebot. Das erscheint jedoch nach wie vor vertretbar.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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19.500 |
EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 3.6.3.20.533100 3.6.3.42.533100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Beschreibung und Kalkulation der SchreiBabyAmbulanz 2017