Betreff
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII
hier: Förderung des Projektes Familienpaten
Vorlage
321/2016
Aktenzeichen
321/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Projekt „Familienpaten“ für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplanes bis zu einer Höhe von bis zu 18.037,- Euro durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des § 16 SGB VIII finanziert.


Sachverhalt:

Familienpaten sind eine auf ehrenamtlicher Basis niedrigschwellige Unterstützung für Familien. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien ohne Großeltern in der Nähe, Familien mit Problemkindern, Mehrlingsfamilien mit Säuglingen u.ä. Sie helfen bei der Bewältigung vielfältiger Alltagssituationen sowie beim Erlernen der Elternrolle, stärken Eltern in ihren Erziehungskompetenzen und geben Hilfe zur Selbsthilfe- möglichst, bevor echte und anhaltende Überforderungssituationen eintreten.

Familienpaten ersetzen nicht die „professionellen“ Helfer. Genau an der Schwelle zur Notwendigkeit professioneller Hilfe haben sie ihre Grenze.

Das Projekt „Familienpaten“ wurde 2012 zunächst durch die Freiwilligen-Agentur Altmark e.V. mit Förderung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt im Landkreis Stendal initiiert. Der erste Ausbildungszyklus für die künftigen ehrenamtlichen Familienpaten und Familienpatinnen wurde durchgeführt. Der Einsatz  der Familienpaten war auch weitestgehend auf das Stadtgebiet von Stendal beschränkt.

Bedingt durch die fachliche Schwerpunktsetzung der Freiwilligenagentur Altmark und der fehlenden Erfahrung in der Jugendhilfe wurden relativ schnell auch die Grenzen dieser Trägerkonstellation deutlich. Mit dem Verein KinderStärken e.V., der in 2014 das Projekt übernahm, die begleitende fachliche Betreuung der ehrenamtlichen Paten sicherstellte und konzeptionell die weitere Qualifizierung von Familienpaten für die Fläche des Landkreises übernahm, konnten grundlegende Voraussetzungen für ein nachhaltiges Aufrechterhalten des Angebotes im Landkreis Stendal geschaffen werden.

Im Jahr 2016 waren 15 ausgebildete Familienpaten aktiv, 10 weitere werden ab November 2016 ausgebildet. Vom 01.01.2016 bis 31.10.2016 konnten 25 Familien in Stendal, Seehausen, Kamern, Osterburg, Tangerhütte und Lückstedt (Altmärkische Höhe) unterstützt werden.

Ohne eine weitere finanzielle Grundausstattung (für Koordinierung, Fachliche Begleitung, Fortbildung und Aufwandsentschädigung), ohne dabei das Ehrenamt in Frage zu stellen, ist das Angebot nicht verlässlich vorzuhalten und auch nicht sinnvoll.

Das Projekt hat sich bis Mai 2015 durch die Kroschke-Stiftung, Aktion Mensch und die Lagfa getragen. Seit Juni 2015 unterstützt der Landkreis Stendal (DS 078/2015, DS 221/2016) und die Lagfa die Aufrechterhaltung des Angebotes.

Eine Weiterführung des Angebotes im Jahr 2017 und damit die Sicherstellung der Finanzierung ist als im Interesse des Landkreises liegend einzuschätzen, da die Familienpaten einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der allgemeinen Förderung der Familien i.S. des § 16 SGB VIII darstellen. Darüber hinaus sind sie auch ein sinnvoller ergänzender Baustein im Rahmen der „Frühen Hilfen“.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

18.037

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2017

HH-Stelle: 3.6.3.20.533100

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     


Anlagenverzeichnis:

Antrag Familienpaten 2017