Inhalt der Mitteilung:
1)
Unterbringung
Seit 1998 hat der Landkreis
Stendal auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Aufenthaltsstatus die
Unterbringung von asylsuchenden Menschen durch Vorhalten von Kapazitäten in
Gemeinschaftsunterkünften (GU) in eigener Trägerschaft sichergestellt. Durch
den seit dem Jahr 2015 erhöhten Flüchtlingsstrom sind zusätzliche GU,
Durchgangsunterkünfte (DU) und Notunterkünfte (NU) geschaffen sowie auch
dezentraler Wohnraum zur Unterbringung angemietet worden.
Die Asylsuchenden werden dem
Landkreis Stendal nach einem Verteilerschlüssel als Familien oder
Einzelpersonen durch das Land Sachsen-Anhalt, hier ZASt Halberstadt und LAE
Klietz, zugewiesen. In der Regel hat die Unterbringung der Asylbewerber nach §
53 Abs. 1 Asylgesetz in einer GU zu erfolgen. Die Leitlinien für die
Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten
Ausländern durch RdErl. des MI vom 15.01.2013 wurde aufgrund des anhaltenden
Flüchtlingsstromes bis Mai 2016 außer Kraft gesetzt und findet daher derzeit
weiterhin keine Anwendung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind
1020 Personen, überwiegend Familien, dezentral in Wohnungen im Gebiet des
Landkreises Stendal untergebracht. Weitere 194 Personen, überwiegend
Alleinreisende, sind derzeit in der GU Stendal untergebracht. Nach dem
Asylgesetz i.V.m. dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende
Unterbringungsformen von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern
vorgesehen:
a) Unterbringung in der GU oder
b) dezentrale Unterbringung
außerhalb von GU
Derzeit bestehen im Landkreis
Stendal folgende zentrale Unterkünfte:
1. Gemeinschaftsunterkunft
Möringer Weg, Stendal
2. Übergangswohnheim Am
Bültgraben, Osterburg
3. Durchgangsunterkunft
Akazienweg, Stendal
Zum Erlernen des Umgangs mit der
neuen Lebenssituation und den Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft bietet
die GU einen geschützten Raum mit einem hohen Maß an Unterstützungspotential
durch geeignetes, sozial und interkulturell geschultes Personal im Idealfall
mit Sprachkompetenzen. Die Sozialarbeiter unterstützen die nicht dauerhaft
aufenthaltsberechtigten Ausländer unter anderem bei folgenden Bedarfen bzw. zu
bewältigenden Aufgaben:
- Regelung des Zusammenlebens von Menschen
verschiedenster Kulturkreise;
- Aufgreifen und schlichten von Problemen unter
den Bewohnern;
- Hilfestellung vor Ort, Kennenlernen der Stadt,
räumliche Orientierung;
- Fragen des täglichen Lebens, Bewältigung von
Alltagsproblemen in einem fremden Sprach- und Kulturkreis;
- Hilfe bei der Familienplanung;
- Kontakte zu Behörden und Institutionen sowie
Unterstützung beim Lesen und Verstehen sowie antworten auf Schreiben und
damit verbundene Antragstellungen;
- Zugangsöffnung zu Bildungsangeboten;
- Erlangung von Sprachkenntnissen sowie
Bildungs- und Berufsabschlüssen;
- Werktags stattfindende Hausaufgabenbetreuung;
- Initiierung und Durchführung von
Freizeitangeboten;
- Beratung und Informationen zum Asylverfahren
und der Entwicklung von Perspektiven;
- Unterstützung bei der Beschaffung eigenen
Wohnraumes und dem Auszug aus der GU.
Die oben aufgeführte Aufzählung
umfasst die wichtigsten Schwerpunkte und ist nicht abschließend. Weitere
Einzelheiten des Betreuungsumfanges sind der Stellenbeschreibung der
Sozialbetreuer in der GU zu entnehmen.
Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen
im Jahr 2015 mussten durch den Landkreis Stendal zur Unterbringung von
Flüchtlingen Wohnungen angemietet werden. Derzeit erfolgt wegen der seit März
2016 geringeren Zuweisungen in den Landkreis und des hohen Wegzugs aus dem LK
Stendal in der ersten Jahreshälfte die Rückgabe der angemieteten Wohnungen.
Anfang des Jahres 2016 hatte der LK 228 Wohnungen angemietet. Derzeit sind noch
166 Wohnungen durch den LK angemietet. Es erfolgen weiterhin
Wohnungskündigungen von leer stehenden, nicht mehr benötigten Wohnräumen bzw.
werden Mietverträge von LK-Wohnungen auf private Verträge geändert, wenn dies
durch die Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis erwünscht ist. Die dezentrale
Unterbringung hat hinsichtlich der Organisation der Beratung und Betreuung
durch die Sozialarbeiter höhere Anforderungen und ist mit zusätzlichem Aufwand
verbunden. Es sind ein höherer Personaleinsatz, zusätzliche Wegezeiten und auch
klientenbedingte Terminausfälle vor Ort einzuplanen.
Regelmäßig, d.h. mindestens 1mal
monatlich, soll jede Wohnung außerhalb der GU durch den zuständigen
Sozialarbeiter aufgesucht werden. Während der Hausbesuche erfolgt eine
Kontrolle der Verbrauchszähler für Strom und Wasser, soweit zugänglich. Dieser
Verbrauch wird aktenkundig dokumentiert. Bei unangemessenem, unwirtschaftlichem
Verbrauchsverhalten soll der Sozialarbeiter auf eine entsprechende
Verhaltensänderung hinwirken und ein energiesparendes Verhalten anleiten.
Ebenso erfolgt durch den Sozialarbeiter bei den Hausbesuchen die Prüfung und
Dokumentation auf Vollständigkeit und Zustand der Wohnungsausstattung um evtl.
notwendige Hausmeisterreparaturen einzuleiten. Hinzu kommt, dass die
Sozialarbeiter auf die Einhaltung von Terminen (Jobcenter, Arzt, etc.) achten
sowie besonders auf die Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen eingehen.
Das Vorhalten von
Wohnungsausstattungen und die zusätzliche Nutzung von Transportmitteln sind bei
der dezentralen Unterbringung als kostenintensiver und zeitaufwendiger
einzuschätzen. Zudem gestalten sich die Realisierung von Bagatellreparaturen
ohne Vermieterverantwortung, der Austausch und die Reparatur von Mobiliar, die
in der GU der Hausmeister vornimmt, zeitaufwendiger. Die soziale Betreuung
durch die Sozialarbeiter endet mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, vollzogener
Abschiebung oder freiwilliger Ausreise. In den Fällen, in denen die
Geflüchteten bereits nach kurzem Aufenthalt in Deutschland eine
Aufenthaltserlaubnis bekommen, erfolgt eine vorübergehende Weiterbetreuung, so
dass jeder Geflüchtete mindestens neun Monate durch die Sozialarbeiter des LK
betreut wurde. Eine Betreuung von Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges
in den Landkreis gekommen sind, erfolgt nicht.
Eine Prüfung der tatsächlichen
Gesamtkosten der dezentralen Unterbringung kann im Jahr 2017 erfolgen, da erst
zu diesem Zeitpunkt die Kosten der Wohnungsunterbringung (Grundmiete, kalte
Nebenkosten, Heizkosten) nachweisbar sind.
1.1)
Unterbringung
und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA)
Rechtslage
und aktuelle Situation:
Hält
sich ein ausländisches Kind oder ein/e ausländische/r Jugendliche/r unter 18
Jahren ohne Personensorge-oder Erziehungsberechtigten in Deutschland auf,
gelten sie als unbegleitet. Diese Kinder/Jugendlichen sind ausnahmslos durch
das Jugendamt vorläufig In Obhut zu nehmen und auf Grundlage des SGB VIII
jugendhilferechtlich zu betreuen und zu versorgen.
Die
vorläufige Inobhutnahme erfolgt i.d.R. durch das Jugendamt am Ort des
Grenzübertritts in die Bundesrepublik oder am Ort des erstmaligen Aufgriffs
oder der erstmaligen Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Im Vergleich zum 2.
Halbjahr 2015 und 1. Quartal 2016 läuft die Grenzübertrittsituation und
Registrierung der Flüchtlinge inzwischen an den Grenzen strukturiert ab. Ein
direktes Verbringen nach dem Grenzübertritt in die LAE Klietz findet nicht mehr
statt. In der Folge befindet sich das Jugendamt des Landkreises Stendal
inzwischen nicht mehr in der Situation, in Größenordnungen unbegleitete
Minderjährige vorläufig in Obhut nehmen zu müssen.
Stattdessen
ist der Landkreis nunmehr voll in das seit dem 01.11.2015 geregelte bundesweite
Verteilverfahren integriert. Das bedeutet eine Aufnahmepflicht aller
Jugendämter in Form einer Quotenregelung und eines damit verbundenen
Verteilverfahrens (Quote Bundesweite Verteilung in die Bundesländer nach
Königsteiner Schlüssel; Quote landesinterne Verteilung auf die Landkreise nach
prozentualem Einwohneranteil durch Zuweisung).
Das
bundesweite Verteilungsverfahren läuft auf Grund der dahinter stehenden
Systematik ständig. Trotz insgesamt deutlich zurückgegangener Flüchtlingszahlen
ist die Zahl der in der Bundesrepublik befindlichen UMA auf hohem Niveau
relativ konstant. Legt man auf der Basis der derzeitigen Gesamtzahlen und der
Quote für Sachsen Anhalt eine 100 %-ige Erfüllung zugrunde, ist davon
auszugehen, dass der Landkreis ca. 90 bis 95 UMA zu versorgen hat. Derzeit
erfüllt Sachsen-Anhalt seine Quote mit ca. 75 % - Tendenz steigend.
Auf
die voraussichtlich zu erwartende Größenordnung hat sich der Landkreis sehr
frühzeitig eingestellt und die erforderlichen Kapazitäten geschaffen bzw. dafür
Vorbereitungen getroffen, dass die Kapazitäten bei Bedarf zur Verfügung stehen.
Dazu gibt es von Beginn an eine sehr enge Abstimmung mit den freien Trägern,
die die Plätze bereitstellen sowie ein durch den Landkreis gesteuertes und strukturiertes
Vorgehen. Mit Stand vom 18.Oktober 2016 versorgt der Landkreis in
Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe 86 UMA. Damit besteht eine 100
%-ige Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze.
Eine
neue Einrichtung mit sechs Plätzen steht seit Ende Oktober zur Verfügung und
wird über den Zuweisungsweg durch den Landkreis Stendal belegt. Vier weitere
Plätze stehen in einer bereits bestehenden Einrichtung noch als Reserve zur
Verfügung. Mit einer Inbetriebnahmeentscheidung ist bis zum Jahresende zu
rechnen.
Damit
hätte der Landkreis kapazitätsseitig das vorgesehene Plansoll erreicht.
Entscheidungen über weitere Kapazitätserhöhungen (davon ist derzeit jedoch
nicht auszugehen) oder über notwendige Absenkungen der Kapazitäten werden immer
zeitnah und in Abhängigkeit von der zu erwartenden Gesamtzahl an UMA getroffen.
Maßnahmen des Landkreises darüber hinaus sind diesbezüglich derzeit nicht zu
treffen. Die genannten Plätze werden im Landkreis durch sechs Träger mit elf
Einrichtungen/Wohngruppen bereitgestellt.
Jugendhilferechtliche
Betreuung und Integration:
Im
Zeitraum von September 2015 bis September 2016 befanden sich insgesamt 305 UMA
in der Zuständigkeit des Landkreises Stendal. Inzwischen hat sich die Zuständigkeit
wie beschrieben auf laufend 86 eingepegelt, so dass nun der Schwerpunkt nicht
mehr auf der Schaffung von Betreuungskapazitäten liegt, sondern auf den
fachlichen-inhaltlichen Fragen die den Weg für die Integration der UMA ebnen:
- Bestellung Vormund;
- Clearing;
- Hilfeplanung,
Anschlussleistungen nach Inobhutnahme (Hilfe zur Erziehung, Hilfe für
junge Volljährige), Perspektivklärung;
- Klärung
aufenthaltsrechtlicher Satus;
- Familienzusammenführung,
wenn möglich;
- Schulbesuch bzw.
Ausbildung;
- Freizeitgestaltung;
u.v.m.
Parallel
bzw. mit der Jugendhilfe verbunden gewährleistet der Landkreis über die Führung
von Vormundschaften auch die gesetzliche Vertretung der UMA. Zurzeit ist das
Jugendamt als Vormund für 109 UMA bestellt. Die Vormundschaft wird durch die
Amtsvormünder des Jugendamtes geführt. Ehrenamtliche Einzelvormundschaften gibt
es nicht in nennenswerten Umfang.
Zusammenfassung:
Zum
jetzigen Zeitpunkt sind durch den Landkreis alle erforderlichen Schritte, die
eine rechtskonforme und sachgerechte Versorgung und Betreuung der
minderjährigen unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen erfordern
entsprechend des Bedarfs umgesetzt oder eingeleitet. Die Entwicklung wird
permanent beobachtet und soweit erforderlich mit korrigierenden
Strukturentscheidungen eingegriffen. Zusätzlicher Maßnahmen bedarf es im Moment
nicht.
2)
Vorschulische Kinderbetreuung und
-förderung
Grundsätzliches:
Der Begriff Flüchtlingskind
wirft Fragen auf und kann missverständlich sein. Es ist nicht möglich, alle
Minderjährigen, die nach Deutschland geflüchtet sind, als eine kohärente Gruppe
zu beschreiben. Zu unterschiedlich sind die Interessen, Erfahrungen und
Erwartungen. Der Begriff „Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe von Menschen,
deren Gemeinsamkeit sich rechtlich auf den angestrebten Aufenthaltstitel
gründet. Allen gemeinsam ist, dass sie ihre Heimatländer verlassen haben, um
Krieg, Gewalt, existenziellen Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne
Perspektive zu entfliehen.
Der rechtliche Rahmen der
Kinderechtskonvention wird in Deutschland durch die Normen des Kinder- und
Jugendhilferechts (SGB VIII) ergänzt: In den Allgemeinen Vorschriften des Kinder-
und Jugendhilferechts ist festgelegt, dass jedes Kind „… ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit…“ hat. Das gilt auch für
Flüchtlingskinder. Eine Gleichstellung ist rechtlich vorgesehen und gewollt,
eine Benachteiligung von Flüchtlingskindern ist dementsprechend nicht haltbar.
Der Schwerpunkt einer
Kindertageseinrichtung sollte darauf angelegt werden, dass alle Kinder
gemeinsam aufwachsen, gemeinsam spielen und gemeinsam lernen. Eine inklusiv
ausgerichtete Pädagogik kann vielfältige Ausgangslagen der Kinder bewältigen:
Zugehörigkeiten zu unterschiedlichen Heterogenitäts-dimensionen wie Alter,
Gender, Migration oder Behinderung. Es bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit
der pädagogischen Fachkräfte, dass diese Zugehörigkeiten nicht zu Ausgrenzung
oder Benachteiligung führt. Erzieherinnen und Erzieher haben die Aufgabe, einen
sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehören: strukturelle Klarheit, verbindliche
Absprachen, Regeln und Konsequenzen, Transparenz in der Alltagsgestaltung,
Rituale, Erreichbarkeit. Sichere Orte bedürfen einer Kultur absoluter
Gewaltfreiheit. Das Gefühl der Fremdheit kann durch gezielte
Integrationsaktivitäten gemildert werden.
Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration“, welches für den Zeitraum 2016-2019 angelegt ist,
hat das Ziel die Qualität der sprachlichen Bildungsarbeit in
Kindertageseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus
bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund zu
verbessern. Im Landkreis Stendal nehmen an dem Programm die Tageseinrichtungen
Johannitersternchen und Bubila teil. Besonders aber unterstützt das
Bundesprogramm konzeptionell eine alltagsintegrierte sprachliche
Bildungsarbeit, die in der pädagogischen Praxis verankert werden soll.
Mit dem Modellprogramm
„WillkommensKITAs“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
an 20 Standorten bis zu 30 Kitas in Sachsen-Anhalt. Die Einheitsgemeinde
Tangerhütte hat im Rahmen des Modellprogramms mit der Tageseinrichtung
„Friedrich Fröbel“ eine Willkommenskita geschaffen. Tageseinrichtungen der
Gemeinde Arneburg- Goldbeck nehmen regelmäßig an Fachtagen des Modellprogramms
teil. Das Modellprogramm WillkommensKITAs nutzt die „neue“ Situation in den
Kitas, Einrichtungs- und Teamentwicklungsprozesse anzuregen, die die
individuelle Bildungsbegleitung von allen Kindern im Fokus hat. Zusätzlich wird
damit ein Beitrag geleistet, inklusive Bildung in der Kita umzusetzen.
Weiterhin werden Kitas unterstützt, die Veränderung durch die Aufnahme von
Flüchtlingskindern erfolgreich zu managen.
Der Landkreis Stendal berät im
Rahmen der pädagogischen Fachberatung individuell einzelne Tageseinrichtungen
bzw. vernetzt landkreisübergreifend Tageseinrichtungen zu dieser Thematik. Es
werden Fachliteraturempfehlungen und geeignetes methodisches Material für die
Tageseinrichtungen durch den Landkreis Stendal leihweise bereitgestellt.
Rechtsanspruch
auf Betreuung in einer Tageseinrichtung:
Es
gelingt derzeit (noch) nicht überall, für jedes Kind von Flüchtlingen, für das
von den Eltern der Betreuungswunsch dokumentiert wird, auch einen Platz
bereitzustellen, da die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den
Einrichtungen z.T. erschöpft sind. Besonders trifft das derzeit für die
Hansestadt Stendal und die Einheitsgemeinde Tangermünde zu. Der Landkreis
Stendal verfügt leider nicht über konkrete und regional zuzuordnende belastbare
Zahlen zu der Frage, für wie viele dieser Kinder und wo der Betreuungswunsch
derzeit nicht realisiert werden kann, da die Platzvergabe nach wie vor nicht
durch den Landkreis erfolgt. Unabhängig davon: Die Kapazitätsprobleme haben
wenig bis nichts mit der Nachfrage durch Flüchtlingskinder zu tun - sie
bestehen bereits unabhängig davon längerfristig.
Aber
auch in anderen Kommunen bestehen punktuell Probleme, da auf Grund der
fehlenden Mobilität bereitgestellte Plätze nicht in Anspruch genommen werden
können, wenn sie nicht am Wohnort verfügbar sind. Grundsätzlich wäre für diese
Kinder im Rahmen einer besseren Integration, aber auch zur Vorbereitung auf die
Einschulung der Kita-Besuch anzustreben. Das zu ermöglichen, muss kurz-und
mittelfristig das Ziel sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wird durch den Landkreis
der Bedarfs-und entwicklungsplan für die Kindertagesbetreuung für den Zeitraum
2017 bis 2021 erstellt. Die beschriebene Situation wird hier natürlich
berücksichtigt und muss zu gegebener Zeit in entsprechenden Beschlusslagen des
Landkreises bzw. der Kommunen münden.
3)
Beschulung
Wie schon im Maßnahmenkatalog
vom 09.02.2016 ausgewiesen, wird der Weg zur Beschulung von Kindern und
Jugendlichen weiterhin beschritten, so dass systematisch der Schulbesuch
organisiert wurde bzw. wird. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt und wird
weiterhin praktiziert.
Das heißt, in den
Arbeitsgruppen, bestehend aus dem zuständigen schulfachlichen Referenten, den
Schuleiter/innen und den Verantwortlichen seitens der Schulträger werden die
Zuordnungen vorgenommen. Die Kinder und Jugendlichen werden anschließend mit
Ihren Eltern zu Schulaufnahmegesprächen eingeladen und nach Vorlage der
Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung wird der erste Schultag
festgelegt.
Die Kinder und Jugendlichen, die
im Schuljahr 2016/17 bis zum September 2016, zugeordnet worden sind, fanden
bisher noch Aufnahme an einer Grund- bzw. Sekundarschule in der Stadt Stendal
sowie in der Grundschule in Arneburg oder in der Sekundarschule in Goldbeck.
Die Aufnahmekapazitäten in Stendal und an der Grundschule Arneburg sind derzeit
ziemlich ausgeschöpft. Sollten keine Aufnahmen mehr in Stendaler Grundschulen
bzw. in Arneburg erfolgen können, besteht die Überlegung, eine Kindergruppe in
der Grundschule Börgitz zu beschulen. Die Kinder, die die Grundschule in Arneburg
besuchen, fahren im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Bus,
die Jugendlichen zur Sekundarschule Goldbeck mit der Bahn. Für beide
Schülergruppen wurde gemeinsam mit dem Jobcenter im Rahmen einer sogenannten
geringfügigen Beschäftigung auch für das Schuljahr 2016/17 eine Maßnahme zur
Begleitung organisiert, was gut funktioniert.
Mit Stand vom 30.09.2016
besuchen 13 Kinder aus Stendal die Grundschule in Arneburg und 10
Kinder/Jugendliche die Sekundarschule in Goldbeck. Insgesamt werden derzeit im
Landkreis Stendal 500 Kinder und Jugendliche beschult, die seit dem 01.01.2015
den Schulen zugewiesen wurden, was sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen
verteilt:
Grundschule: 161 Schüler/innen,
davon 108 in Stendal
Sekundar- und
Gemeinschaftsschule: 208 Schüler/innen, davon
156 in Stendal
Berufsbildende Schulen: 116 Schüler/innen
Gymnasium: 13
Schüler/innen
Förderschulen: 2
Schüler/innen
Die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen, die die einzelnen Schulen besuchen, bleibt nicht stabil, was
daran liegt, dass aus unterschiedlichen Gründen die Familien den Wohnort
wechseln oder in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Viele Familien
ziehen aus den Verbands- und Einheitsgemeinden nach Stendal. Auch kommen
Familien oder Familienmitglieder über die Familienzusammenführung nach Stendal.
Kinder und Jugendliche, die von diesen Familien in Goldbeck oder Arneburg die
Schule besucht haben, bleiben in der Regel auch weiterhin an diesen Schulen.
Die Kinder, deren Familien in
den Verbands- und Einheitsgemeinden wohnen, werden in den Schulen beschult, die
laut Schulentwicklungsplan für den jeweiligen Ort vorgesehen sind. Die letzten
Zuordnungsgespräche für die Stadt Stendal haben am 29. und 30. September 2016
stattgefunden, die nächsten sind für den 24.11. (GS) und 02.12.2016 (SEK)
geplant.
Problematisch stellt sich die
Situation an der Berufsbildenden Schulen I dar. Zurzeit werden dort in 3 BVJ-
und 5 BVJ(S) – Klassen 116 Schüler/innen mit Migrationshintergrund beschult.
Die Schule hat eine Lehrerstundenunterversorgung. Es fehlen derzeit Kapazitäten
zur Beschulung dieser Jugendlichen. In Aussicht steht eine Teilentlastung, die
aber nach derzeitigem Stand nur bis zum 31.12.2016 greift. Für den Zeitraum
danach bis zum Schuljahresende gibt es seitens des Bildungsministeriums noch
keine tragfähigen Aussagen.
4)
Gesundheitliche Betreuung
Die gesundheitliche Versorgung
der Asylbewerber erfolgt integrativ und analog der gesundheitlichen Versorgung
der Bevölkerung des Landkreises Stendal. Das beinhaltet alle Maßnahmen
entsprechend des Gesundheitsdienstgesetzes Land Sachsen-Anhalt. Einzige
Besonderheit: Aufgrund des hohen Durchlaufs in der Belegung in der LAE Klietz
erfolgen zur Infektionsprophylaxe häufigere Hygienebegehungen durch Mitarbeiter
des Gesundheitsamtes
5)
Sprachförderangebote
Das Angebot an
Integrationskursen hat sich im Landkreis erheblich verbessert. Mittlerweile
haben neben der Städtischen Volkshochschule der Hansestadt Stendal weitere
Bildungsträger eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) zur Durchführung von Integrationskursen erhalten und begonnen, Kurse
anzubieten. Alle Geflüchteten und Zugewanderte, die bereits eine
Aufenthaltserlaubnis haben oder aus den fünf Ländern mit hoher
Bleibewahrscheinlichkeit kommen (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) und
nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, können einen Integrationskurs
besuchen. Geflüchtete im Leistungsbezug des SGB II (Jobcenter) erhalten sogar
eine Integrationskursverpflichtung.
In Absprache mit dem Jobcenter
Stendal, organisiert und koordiniert der Landkreis ein regelmäßiges Arbeits-
und Vernetzungstreffen der zugelassenen Integrationskursträger. Neben dem
Landkreis, dem Jobcenter und insgesamt acht Integrationskursträgern nehmen
hieran auch die Migrationsberatung des DRK und der Jugendmigrationsdienst der
AWO teil. Die Treffen dienen dazu, die Kurse zeitlich zu tackten und die
Teilnehmerzugänge zu steuern, sodass Planungssicherheit für die Träger und die
Lehrkräfte hergestellt und die Wartezeit für die Kursteilnehmerinnen und
Kursteilnehmer minimiert wird.
Die für den Landkreis
zugelassenen Integrationskursträger bieten neben dem Allgemeinen
Integrationskurs vereinzelt auch Alphabetisierungskurse,
Jugendintegrationskurse sowie Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung an.
Zurzeit konzentrieren sich die Kursangebote noch auf die Hansestadt Stendal,
jedoch wird derzeit daran gearbeitet demnächst den ersten Integrationskurs in
Osterburg zu realisieren. Die Fahrtkosten zu den Kursen werden den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern erstattet.
Die geflüchteten Menschen, die
im Status der Duldung leben oder noch im Asylantragsverfahren sind und nicht
aus einem der fünf Herkunftsländer mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen,
z.B. Afghanistan, sind nach wie vor auf die niedrigschwelligen und
drittmittelfinanzierten Sprachkursangebote der Freien Träger oder auf
ehrenamtliche Angebote angewiesen. Diese Angebote finden dankenswerterweise
immer noch in Einrichtungen wie die Teestube Maranata, die DRK-Begegnungsstätte
AMICUS, dem M.A.D.-Club, dem Club Eckstein oder der Islamischen Gemeinde
Stendal statt. Ehrenamtliche Sprachkursangebote durch engagierte Bürgerinnen
und Bürger gibt es auch weiterhin in vielen Gemeinden außerhalb der Kreisstadt
Stendal, in denen geflüchtete Menschen wohnen.
Das Land Sachsen-Anhalt plant
den Erlass einer Sprachförderrichtlinie. Diese Richtlinie hat zum Ziel
niedrigschwellige Sprachkurse für diejenigen zu ermöglichen, die keine
Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen haben. Es besteht die
Hoffnung, das mit Hilfe dieser Richtlinie die Träger in die Lage versetzt
werden, entsprechende Kurse umfänglich anzubieten. Die Richtlinie wird
voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Insgesamt kann jedoch bereits
jetzt festgestellt werden, dass sich die Deutschkenntnisse vieler Flüchtlinge,
die seit 2015 in den Landkreis gekommen sind, erheblich verbessert haben.
Die Koordinierung aller
Bildungsprozesse im Landkreis, so auch der Integrationskurse, wird zukünftig
eine Bildungskoordinatorin übernehmen. Der Landkreis hat eine entsprechende
Personalstelle mit Hilfe einer Förderung eingeführt.
6)
Freizeitgestaltung – Sport- und
Kulturvereine
Die Integrationskoordinatoren
des Landkreises Stendal unterstützen nach wie vor intensiv die Arbeit und die
Aktivitäten der unterschiedlichsten Integrationsakteure, auch in den Bereichen
der Freizeitgestaltung, der Kultur und des Sports. Folgende Akteure sind hier
sehr aktiv:
- Die Evangelische Kirche organisiert regelmäßig
ein Erzählcafé im Dom.
- Der neu entstandene Bürgertreff in der Kleinen
Markthalle entwickelt sich zum offenen Anlauf- und Treffpunkt für viele
junge Geflüchtete, die hier aktiv und partizipativ Begegnung organisieren
und den Ort kulturell und künstlerisch beleben.
- Das Netzwerk „Integration durch Sport“ und der
Kreissportbund ermutigen nach wie vor die Sportvereine im Landkreis sich
auch für Geflüchtete zu öffnen. Dieser Öffnungsprozess hat bereits in
vielen Sportvereinen erfolgreich begonnen und immer mehr Geflüchtete sind
im Trainings- und Wettkampfbetrieb integriert. Der Kreissportbund hat auch
die neue Funktion eines Integrations- und Sportlotsen in seiner
Verbandsstruktur geschaffen, welche im engen Austausch mit den
Integrationskoordinatoren des Landkreises steht.
- Der ASV „Weiß-Blau“ Stendal ist weiterhin
offizieller Schwerpunktverein des Netzwerkes „Integration durch Sport“ und
entwickelt fortwährend entsprechende Integrationsangebote. Auch das
K.A.D.S.-Projekt, ein Kooperationsprojekt zwischen den Streetworkern der
Stadt Stendal und dem Verein 1.FC Lok Stendal, ist nach wie vor in der
Integrationsarbeit erfolgreich aktiv. Hier handelt es sich um ein
regelmäßig stattfindendes Fußballangebot für geflüchtete und
benachteiligte Kinder- und Jugendliche.
- Die Angebote der bestehenden Einrichtungen und
Jugendclubs im Stadtgebiet wie etwa die Teestube Maranata, der M.A.D.
Club, das JFZ Mitte, der Club Eckstein, der Treff des Kinderschutzbundes
oder der Begegnungsstätte AMICUS stehen auch den Kindern und Jugendlichen
aus dem Asylbereich offen und werden rege genutzt.
- Die Islamische Gemeinde Stendal hat eine neue
Moschee bezogen und plant, die Moschee nicht nur für religiöse Zwecke
sondern auch als Treffpunkt und Kulturstätte zu nutzen. Der Zulauf unter
den muslimischen Geflüchteten ist sehr hoch.
In den Orten und Gemeinden
außerhalb der Kreisstadt Stendal, in denen der Landkreis ebenfalls Geflüchtete
Menschen untergebracht hat, wird die vorhandenen Vereins- und Infrastruktur
aktiv für Integrationsangebote genutzt.
7)
Gesellschaftliche Integration
Folgende Ansätze zur
gesellschaftlichen Integration werden aktuell verfolgt:
- Die Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft
ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe. Der Landkreis wird weiterhin die
Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen informieren. Neben der
regelmäßigen Veröffentlichung von Pressemitteilungen und die Durchführung
von Fachkonferenzen stehen die Vertreterinnen und Vertreter des
Landkreises auch als Teilnehmende an Bürgerversammlungen,
Mieterversammlungen, Betriebsversammlungen, Anwohnergesprächen oder
Schulbesuchen zur Verfügung.
- Der Landkreis unterstützt nach wie vor die
Aktivitäten der Stendaler Migranteninitiative (SteMi). In dieser
Migrantenselbstorganisation kommen Zuwanderer aus unterschiedlichen Ländern
und Kulturen zusammen, entwickeln Präsenz und beteiligen sich durch offene
Projekte und Veranstaltungen am gesellschaftlichen Leben. Zunehmend
bringen sich auch Geflüchtete in diese Aktivitäten ein.
- Der Landkreis hat im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2015 eine Partnerschaft für Demokratie
implementiert und diese 2016 erfolgreich weiterentwickelt. Die so
geschaffenen Strukturen (Fach- und Koordinierungsstelle, Begleitausschuss)
und Fonds (Aktionsfond und Jugendfond) werden intensiv zur
Sensibilisierung und Aufklärung der Aufnahmegesellschaft und der Förderung
der lokalen Willkommenskultur genutzt.
- Der Landkreis hat eine zweite
Integrationskoordinatorenstelle geschaffen. Die beiden
Integrationskoordinatoren organisieren das Netzwerk zur Integration von
Migranten im Landkreis Stendal, im speziellen den Arbeitskreis Migration,
in dem alle relevanten Akteure der Integrationsarbeit vertreten sind.
Darüber hinaus moderieren sie auch den Austausch der
Integrationskursträger und der Ehrenamtskoordinatorinnen. Aktuell
implementieren sie einen Arbeitstisch mit relevanten Akteuren der
Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration.
- Die Integrationskoordinatoren, die
Ehrenamtskoordinatorinnen der Freiwilligenagentur Altmark und des
KinderStärken e.V., die Fach- und Koordinierungsstelle, das
Stadtteilmanagement für das Wohngebiet Stadtsee sowie die Kontaktpersonen
in den Kommunen sind Ansprechpartner sowohl für ehrenamtliche Initiativen
und Akteure, die sich für die gesellschaftliche Integration der Geflüchteten
engagieren, als auch für Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich
gesellschaftlich engagieren und ihre eigenen Interessen vertreten wollen.
- Die Islamische Gemeinde Stendal ist oft erste
Anlaufstelle für viele neu ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie
gibt Orientierung, Informationen, vernetzt und vermittelt erste Kenntnisse
über die unbekannte, deutsche Aufnahmegesellschaft. Sie leistet somit
einen wesentlichen ersten Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. Der
Landkreis wird daher in engem Austausch mit der islamischen Gemeinde
bleiben.
- Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal
initiieren im Rahmen der Gruppe Refugees Welcome oder im Kinderschutzbund
e.V. zahlreiche Integrationsangebote und -projekte.
- Im Rahmen der Integrationslotsenrichtlinie des
Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis in Abstimmung mit den Kommunen
insgesamt 39 Integrationslotsen, die in einem Umfang von 5 bis 20 Stunden
die Woche Geflüchtete begleiten und betreuen, berufen.
- Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie zur Stärkung der
Willkommenskultur und der Aufklärung der einheimischen Bevölkerung
erarbeitet der Landkreis in Kooperation mit Trägern, Zugewanderten und
Geflüchteten einen Newsletter in dem Artikel in verschiedenen Sprachen
veröffentlicht werden und der auf spezifische lokale Migrations- und
Integrationserfahrungen eingehen wird.
8)
Verwaltung
Die
Aufgabenentwicklung im Bereich Asyl führte auch im Jahr 2016 zu weiteren
Stellenbesetzungen. Diese orientierten sich an den aktuellen Flüchtlingszahlen
und wurden demnach bedarfsgerecht vollzogen. Von den im Stellenplan 2016
zweckentsprechend ausgewiesenen 61,25 Stellen sind 20 Stellen tatsächlich
besetzt worden (Stand September 2016). Darunter befindet sich eine zusätzliche
Koordinierungsstelle Integration. Für das Haushaltsjahr 2017 werden
stellenplanseitig entsprechende Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.
Im Jahr 2016 sind verstärkt
Seminare und Weiterbildungen im Asyl- und Ausländerrecht genutzt worden, um
insbesondere auch umgesetzte und neue Mitarbeiter/innen auf den aktuellen
Rechtsstand zu bringen. Weiterhin wurden mit den Sozialarbeitern/innen
Sprachkurse für Englisch und Arabisch durchgeführt. Im Rahmen der zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel wird ein weiterer Schwerpunkt künftig im
Themenbereich Interkulturelle Kompetenz und Interkulturelle Kommunikation
liegen. Hierzu kooperiert der Landkreis mit der Auslandsgesellschaft
Sachsen-Anhalt (agsa)
Ein
weiteres Ziel bestand in der Deckung der zusätzlichen Raum- und
Arbeitsplatzbedarfe sowie damit verbunden in der Schaffung einer Möglichkeit
für eine zentrale Aufgabenwahrnehmung im Bereich Asyl (Status,
Leistungsgewährung, Unterbringung/Betreuung). Dieses Ziel konnte durch den
Erwerb des Verwaltungsgebäudes in der Arnimer Str. 1-4 sowie durch die
Neuzuordnung der Ämter an den verschiedenen Verwaltungsstandorten realisiert
werden. Die in diesem Zusammenhang stehenden Umzüge sind abgeschlossen. Das Hufelandhaus
ist nunmehr ein zentraler Standort für den vg. Aufgabenbereich, an dem sich
sowohl die Koordinierungsstelle für Integration, das Sachgebiet Ausländer-
und Asylbewerberangelegenheiten/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (50.03) als
auch das Sachgebiet Asylbewerberunterbringung und
–betreuung (50.04) befinden.
Um den Besucherstrom
insbesondere an Auszahlungstagen für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz besser steuern zu können sowie für andere Besucher
und Mieter des Hauses eine angenehme Atmosphäre zu schaffen wurden die
Besucherströme im Hufelandhaus neu geordnet. Darüber hinaus war avisiert, die
Arbeitsplätze für die Ausländerbehörde und die Arbeitsplätze für den Bereich
der Leistungsgewährung auf einer Ebene, aber getrennt in den Gebäudeteilen Haus
A und Haus B unterzubringen. Der diesbezügliche Umzug innerhalb des
Sachgebietes 50.03 erfolgte im November 2016. Geplant ist noch die Anbringung
von mehrsprachigen Hinweisschildern im Objekt.