Betreff
Fortschreibung des Maßnahmekataloges zur Sicherung der Aufnahme/Betreuung von Geflüchteten Menschen im Landkreis Stendal
Vorlage
324/2016
Aktenzeichen
324/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

1)    Unterbringung

Seit 1998 hat der Landkreis Stendal auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zum Aufenthaltsstatus die Unterbringung von asylsuchenden Menschen durch Vorhalten von Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften (GU) in eigener Trägerschaft sichergestellt. Durch den seit dem Jahr 2015 erhöhten Flüchtlingsstrom sind zusätzliche GU, Durchgangsunterkünfte (DU) und Notunterkünfte (NU) geschaffen sowie auch dezentraler Wohnraum zur Unterbringung angemietet worden.

Die Asylsuchenden werden dem Landkreis Stendal nach einem Verteilerschlüssel als Familien oder Einzelpersonen durch das Land Sachsen-Anhalt, hier ZASt Halberstadt und LAE Klietz, zugewiesen. In der Regel hat die Unterbringung der Asylbewerber nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz in einer GU zu erfolgen. Die Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern durch RdErl. des MI vom 15.01.2013 wurde aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstromes bis Mai 2016 außer Kraft gesetzt und findet daher derzeit weiterhin keine Anwendung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 1020 Personen, überwiegend Familien, dezentral in Wohnungen im Gebiet des Landkreises Stendal untergebracht. Weitere 194 Personen, überwiegend Alleinreisende, sind derzeit in der GU Stendal untergebracht. Nach dem Asylgesetz i.V.m. dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind folgende Unterbringungsformen von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern vorgesehen:

a) Unterbringung in der GU oder

b) dezentrale Unterbringung außerhalb von GU

Derzeit bestehen im Landkreis Stendal folgende zentrale Unterkünfte:

1. Gemeinschaftsunterkunft Möringer Weg, Stendal

2. Übergangswohnheim Am Bültgraben, Osterburg

3. Durchgangsunterkunft Akazienweg, Stendal

Zum Erlernen des Umgangs mit der neuen Lebenssituation und den Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft bietet die GU einen geschützten Raum mit einem hohen Maß an Unterstützungspotential durch geeignetes, sozial und interkulturell geschultes Personal im Idealfall mit Sprachkompetenzen. Die Sozialarbeiter unterstützen die nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer unter anderem bei folgenden Bedarfen bzw. zu bewältigenden Aufgaben:

  • Regelung des Zusammenlebens von Menschen verschiedenster Kulturkreise;
  • Aufgreifen und schlichten von Problemen unter den Bewohnern;
  • Hilfestellung vor Ort, Kennenlernen der Stadt, räumliche Orientierung;
  • Fragen des täglichen Lebens, Bewältigung von Alltagsproblemen in einem fremden Sprach- und Kulturkreis;
  • Hilfe bei der Familienplanung;
  • Kontakte zu Behörden und Institutionen sowie Unterstützung beim Lesen und Verstehen sowie antworten auf Schreiben und damit verbundene Antragstellungen;
  • Zugangsöffnung zu Bildungsangeboten;
  • Erlangung von Sprachkenntnissen sowie Bildungs- und Berufsabschlüssen;
  • Werktags stattfindende Hausaufgabenbetreuung;
  • Initiierung und Durchführung von Freizeitangeboten;
  • Beratung und Informationen zum Asylverfahren und der Entwicklung von Perspektiven;
  • Unterstützung bei der Beschaffung eigenen Wohnraumes und dem Auszug aus der GU.

Die oben aufgeführte Aufzählung umfasst die wichtigsten Schwerpunkte und ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten des Betreuungsumfanges sind der Stellenbeschreibung der Sozialbetreuer in der GU zu entnehmen.

Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen im Jahr 2015 mussten durch den Landkreis Stendal zur Unterbringung von Flüchtlingen Wohnungen angemietet werden. Derzeit erfolgt wegen der seit März 2016 geringeren Zuweisungen in den Landkreis und des hohen Wegzugs aus dem LK Stendal in der ersten Jahreshälfte die Rückgabe der angemieteten Wohnungen. Anfang des Jahres 2016 hatte der LK 228 Wohnungen angemietet. Derzeit sind noch 166 Wohnungen durch den LK angemietet. Es erfolgen weiterhin Wohnungskündigungen von leer stehenden, nicht mehr benötigten Wohnräumen bzw. werden Mietverträge von LK-Wohnungen auf private Verträge geändert, wenn dies durch die Geflüchteten mit Aufenthaltserlaubnis erwünscht ist. Die dezentrale Unterbringung hat hinsichtlich der Organisation der Beratung und Betreuung durch die Sozialarbeiter höhere Anforderungen und ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Es sind ein höherer Personaleinsatz, zusätzliche Wegezeiten und auch klientenbedingte Terminausfälle vor Ort einzuplanen.

Regelmäßig, d.h. mindestens 1mal monatlich, soll jede Wohnung außerhalb der GU durch den zuständigen Sozialarbeiter aufgesucht werden. Während der Hausbesuche erfolgt eine Kontrolle der Verbrauchszähler für Strom und Wasser, soweit zugänglich. Dieser Verbrauch wird aktenkundig dokumentiert. Bei unangemessenem, unwirtschaftlichem Verbrauchsverhalten soll der Sozialarbeiter auf eine entsprechende Verhaltensänderung hinwirken und ein energiesparendes Verhalten anleiten. Ebenso erfolgt durch den Sozialarbeiter bei den Hausbesuchen die Prüfung und Dokumentation auf Vollständigkeit und Zustand der Wohnungsausstattung um evtl. notwendige Hausmeisterreparaturen einzuleiten. Hinzu kommt, dass die Sozialarbeiter auf die Einhaltung von Terminen (Jobcenter, Arzt, etc.) achten sowie besonders auf die Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen eingehen.

Das Vorhalten von Wohnungsausstattungen und die zusätzliche Nutzung von Transportmitteln sind bei der dezentralen Unterbringung als kostenintensiver und zeitaufwendiger einzuschätzen. Zudem gestalten sich die Realisierung von Bagatellreparaturen ohne Vermieterverantwortung, der Austausch und die Reparatur von Mobiliar, die in der GU der Hausmeister vornimmt, zeitaufwendiger. Die soziale Betreuung durch die Sozialarbeiter endet mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, vollzogener Abschiebung oder freiwilliger Ausreise. In den Fällen, in denen die Geflüchteten bereits nach kurzem Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, erfolgt eine vorübergehende Weiterbetreuung, so dass jeder Geflüchtete mindestens neun Monate durch die Sozialarbeiter des LK betreut wurde. Eine Betreuung von Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges in den Landkreis gekommen sind, erfolgt nicht.

Eine Prüfung der tatsächlichen Gesamtkosten der dezentralen Unterbringung kann im Jahr 2017 erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die Kosten der Wohnungsunterbringung (Grundmiete, kalte Nebenkosten, Heizkosten) nachweisbar sind.

1.1)        Unterbringung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA)

Rechtslage und aktuelle Situation:

Hält sich ein ausländisches Kind oder ein/e ausländische/r Jugendliche/r unter 18 Jahren ohne Personensorge-oder Erziehungsberechtigten in Deutschland auf, gelten sie als unbegleitet. Diese Kinder/Jugendlichen sind ausnahmslos durch das Jugendamt vorläufig In Obhut zu nehmen und auf Grundlage des SGB VIII jugendhilferechtlich zu betreuen und zu versorgen.

Die vorläufige Inobhutnahme erfolgt i.d.R. durch das Jugendamt am Ort des Grenzübertritts in die Bundesrepublik oder am Ort des erstmaligen Aufgriffs oder der erstmaligen Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2015 und 1. Quartal 2016 läuft die Grenzübertrittsituation und Registrierung der Flüchtlinge inzwischen an den Grenzen strukturiert ab. Ein direktes Verbringen nach dem Grenzübertritt in die LAE Klietz findet nicht mehr statt. In der Folge befindet sich das Jugendamt des Landkreises Stendal inzwischen nicht mehr in der Situation, in Größenordnungen unbegleitete Minderjährige vorläufig in Obhut nehmen zu müssen.

Stattdessen ist der Landkreis nunmehr voll in das seit dem 01.11.2015 geregelte bundesweite Verteilverfahren integriert. Das bedeutet eine Aufnahmepflicht aller Jugendämter in Form einer Quotenregelung und eines damit verbundenen Verteilverfahrens (Quote Bundesweite Verteilung in die Bundesländer nach Königsteiner Schlüssel; Quote landesinterne Verteilung auf die Landkreise nach prozentualem Einwohneranteil durch Zuweisung).

Das bundesweite Verteilungsverfahren läuft auf Grund der dahinter stehenden Systematik ständig. Trotz insgesamt deutlich zurückgegangener Flüchtlingszahlen ist die Zahl der in der Bundesrepublik befindlichen UMA auf hohem Niveau relativ konstant. Legt man auf der Basis der derzeitigen Gesamtzahlen und der Quote für Sachsen Anhalt eine 100 %-ige Erfüllung zugrunde, ist davon auszugehen, dass der Landkreis ca. 90 bis 95 UMA zu versorgen hat. Derzeit erfüllt Sachsen-Anhalt seine Quote mit ca. 75 % - Tendenz steigend.

Auf die voraussichtlich zu erwartende Größenordnung hat sich der Landkreis sehr frühzeitig eingestellt und die erforderlichen Kapazitäten geschaffen bzw. dafür Vorbereitungen getroffen, dass die Kapazitäten bei Bedarf zur Verfügung stehen. Dazu gibt es von Beginn an eine sehr enge Abstimmung mit den freien Trägern, die die Plätze bereitstellen sowie ein durch den Landkreis gesteuertes und strukturiertes Vorgehen. Mit Stand vom 18.Oktober 2016 versorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe 86 UMA. Damit besteht eine 100 %-ige Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze.

Eine neue Einrichtung mit sechs Plätzen steht seit Ende Oktober zur Verfügung und wird über den Zuweisungsweg durch den Landkreis Stendal belegt. Vier weitere Plätze stehen in einer bereits bestehenden Einrichtung noch als Reserve zur Verfügung. Mit einer Inbetriebnahmeentscheidung ist bis zum Jahresende zu rechnen.

Damit hätte der Landkreis kapazitätsseitig das vorgesehene Plansoll erreicht. Entscheidungen über weitere Kapazitätserhöhungen (davon ist derzeit jedoch nicht auszugehen) oder über notwendige Absenkungen der Kapazitäten werden immer zeitnah und in Abhängigkeit von der zu erwartenden Gesamtzahl an UMA getroffen. Maßnahmen des Landkreises darüber hinaus sind diesbezüglich derzeit nicht zu treffen. Die genannten Plätze werden im Landkreis durch sechs Träger mit elf Einrichtungen/Wohngruppen bereitgestellt.

Jugendhilferechtliche Betreuung und Integration:

Im Zeitraum von September 2015 bis September 2016 befanden sich insgesamt 305 UMA in der Zuständigkeit des Landkreises Stendal. Inzwischen hat sich die Zuständigkeit wie beschrieben auf laufend 86 eingepegelt, so dass nun der Schwerpunkt nicht mehr auf der Schaffung von Betreuungskapazitäten liegt, sondern auf den fachlichen-inhaltlichen Fragen die den Weg für die Integration der UMA ebnen:

  • Bestellung Vormund;
  • Clearing;
  • Hilfeplanung, Anschlussleistungen nach Inobhutnahme (Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige), Perspektivklärung;
  • Klärung aufenthaltsrechtlicher Satus;
  • Familienzusammenführung, wenn möglich;
  • Schulbesuch bzw. Ausbildung;
  • Freizeitgestaltung; u.v.m.

Parallel bzw. mit der Jugendhilfe verbunden gewährleistet der Landkreis über die Führung von Vormundschaften auch die gesetzliche Vertretung der UMA. Zurzeit ist das Jugendamt als Vormund für 109 UMA bestellt. Die Vormundschaft wird durch die Amtsvormünder des Jugendamtes geführt. Ehrenamtliche Einzelvormundschaften gibt es nicht in nennenswerten Umfang.

Zusammenfassung:

Zum jetzigen Zeitpunkt sind durch den Landkreis alle erforderlichen Schritte, die eine rechtskonforme und sachgerechte Versorgung und Betreuung der minderjährigen unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen erfordern entsprechend des Bedarfs umgesetzt oder eingeleitet. Die Entwicklung wird permanent beobachtet und soweit erforderlich mit korrigierenden Strukturentscheidungen eingegriffen. Zusätzlicher Maßnahmen bedarf es im Moment nicht.

2)    Vorschulische Kinderbetreuung und -förderung

Grundsätzliches:

Der Begriff Flüchtlingskind wirft Fragen auf und kann missverständlich sein. Es ist nicht möglich, alle Minderjährigen, die nach Deutschland geflüchtet sind, als eine kohärente Gruppe zu beschreiben. Zu unterschiedlich sind die Interessen, Erfahrungen und Erwartungen. Der Begriff „Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe von Menschen, deren Gemeinsamkeit sich rechtlich auf den angestrebten Aufenthaltstitel gründet. Allen gemeinsam ist, dass sie ihre Heimatländer verlassen haben, um Krieg, Gewalt, existenziellen Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne Perspektive zu entfliehen.

Der rechtliche Rahmen der Kinderechtskonvention wird in Deutschland durch die Normen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) ergänzt: In den Allgemeinen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts ist festgelegt, dass jedes Kind „… ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit…“ hat. Das gilt auch für Flüchtlingskinder. Eine Gleichstellung ist rechtlich vorgesehen und gewollt, eine Benachteiligung von Flüchtlingskindern ist dementsprechend nicht haltbar.

Der Schwerpunkt einer Kindertageseinrichtung sollte darauf angelegt werden, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen, gemeinsam spielen und gemeinsam lernen. Eine inklusiv ausgerichtete Pädagogik kann vielfältige Ausgangslagen der Kinder bewältigen: Zugehörigkeiten zu unterschiedlichen Heterogenitäts-dimensionen wie Alter, Gender, Migration oder Behinderung. Es bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit der pädagogischen Fachkräfte, dass diese Zugehörigkeiten nicht zu Ausgrenzung oder Benachteiligung führt. Erzieherinnen und Erzieher haben die Aufgabe, einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehören: strukturelle Klarheit, verbindliche Absprachen, Regeln und Konsequenzen, Transparenz in der Alltagsgestaltung, Rituale, Erreichbarkeit. Sichere Orte bedürfen einer Kultur absoluter Gewaltfreiheit. Das Gefühl der Fremdheit kann durch gezielte Integrationsaktivitäten gemildert werden.

Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, welches für den Zeitraum 2016-2019 angelegt ist, hat das Ziel die Qualität der sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern. Im Landkreis Stendal nehmen an dem Programm die Tageseinrichtungen Johannitersternchen und Bubila teil. Besonders aber unterstützt das Bundesprogramm konzeptionell eine alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit, die in der pädagogischen Praxis verankert werden soll.

Mit dem Modellprogramm „WillkommensKITAs“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) an 20 Standorten bis zu 30 Kitas in Sachsen-Anhalt. Die Einheitsgemeinde Tangerhütte hat im Rahmen des Modellprogramms mit der Tageseinrichtung „Friedrich Fröbel“ eine Willkommenskita geschaffen. Tageseinrichtungen der Gemeinde Arneburg- Goldbeck nehmen regelmäßig an Fachtagen des Modellprogramms teil. Das Modellprogramm WillkommensKITAs nutzt die „neue“ Situation in den Kitas, Einrichtungs- und Teamentwicklungsprozesse anzuregen, die die individuelle Bildungsbegleitung von allen Kindern im Fokus hat. Zusätzlich wird damit ein Beitrag geleistet, inklusive Bildung in der Kita umzusetzen. Weiterhin werden Kitas unterstützt, die Veränderung durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern erfolgreich zu managen.

Der Landkreis Stendal berät im Rahmen der pädagogischen Fachberatung individuell einzelne Tageseinrichtungen bzw. vernetzt landkreisübergreifend Tageseinrichtungen zu dieser Thematik. Es werden Fachliteraturempfehlungen und geeignetes methodisches Material für die Tageseinrichtungen durch den Landkreis Stendal leihweise bereitgestellt.

Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung:

Es gelingt derzeit (noch) nicht überall, für jedes Kind von Flüchtlingen, für das von den Eltern der Betreuungswunsch dokumentiert wird, auch einen Platz bereitzustellen, da die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den Einrichtungen z.T. erschöpft sind. Besonders trifft das derzeit für die Hansestadt Stendal und die Einheitsgemeinde Tangermünde zu. Der Landkreis Stendal verfügt leider nicht über konkrete und regional zuzuordnende belastbare Zahlen zu der Frage, für wie viele dieser Kinder und wo der Betreuungswunsch derzeit nicht realisiert werden kann, da die Platzvergabe nach wie vor nicht durch den Landkreis erfolgt. Unabhängig davon: Die Kapazitätsprobleme haben wenig bis nichts mit der Nachfrage durch Flüchtlingskinder zu tun - sie bestehen bereits unabhängig davon längerfristig.

Aber auch in anderen Kommunen bestehen punktuell Probleme, da auf Grund der fehlenden Mobilität bereitgestellte Plätze nicht in Anspruch genommen werden können, wenn sie nicht am Wohnort verfügbar sind. Grundsätzlich wäre für diese Kinder im Rahmen einer besseren Integration, aber auch zur Vorbereitung auf die Einschulung der Kita-Besuch anzustreben. Das zu ermöglichen, muss kurz-und mittelfristig das Ziel sein. Zum jetzigen Zeitpunkt wird durch den Landkreis der Bedarfs-und entwicklungsplan für die Kindertagesbetreuung für den Zeitraum 2017 bis 2021 erstellt. Die beschriebene Situation wird hier natürlich berücksichtigt und muss zu gegebener Zeit in entsprechenden Beschlusslagen des Landkreises bzw. der Kommunen münden.

3)    Beschulung

Wie schon im Maßnahmenkatalog vom 09.02.2016 ausgewiesen, wird der Weg zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen weiterhin beschritten, so dass systematisch der Schulbesuch organisiert wurde bzw. wird. Diese Verfahrensweise hat sich bewährt und wird weiterhin praktiziert.

Das heißt, in den Arbeitsgruppen, bestehend aus dem zuständigen schulfachlichen Referenten, den Schuleiter/innen und den Verantwortlichen seitens der Schulträger werden die Zuordnungen vorgenommen. Die Kinder und Jugendlichen werden anschließend mit Ihren Eltern zu Schulaufnahmegesprächen eingeladen und nach Vorlage der Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung wird der erste Schultag festgelegt.

Die Kinder und Jugendlichen, die im Schuljahr 2016/17 bis zum September 2016, zugeordnet worden sind, fanden bisher noch Aufnahme an einer Grund- bzw. Sekundarschule in der Stadt Stendal sowie in der Grundschule in Arneburg oder in der Sekundarschule in Goldbeck. Die Aufnahmekapazitäten in Stendal und an der Grundschule Arneburg sind derzeit ziemlich ausgeschöpft. Sollten keine Aufnahmen mehr in Stendaler Grundschulen bzw. in Arneburg erfolgen können, besteht die Überlegung, eine Kindergruppe in der Grundschule Börgitz zu beschulen. Die Kinder, die die Grundschule in Arneburg besuchen, fahren im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs mit dem Bus, die Jugendlichen zur Sekundarschule Goldbeck mit der Bahn. Für beide Schülergruppen wurde gemeinsam mit dem Jobcenter im Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung auch für das Schuljahr 2016/17 eine Maßnahme zur Begleitung organisiert, was gut funktioniert.

Mit Stand vom 30.09.2016 besuchen 13 Kinder aus Stendal die Grundschule in Arneburg und 10 Kinder/Jugendliche die Sekundarschule in Goldbeck. Insgesamt werden derzeit im Landkreis Stendal 500 Kinder und Jugendliche beschult, die seit dem 01.01.2015 den Schulen zugewiesen wurden, was sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen verteilt:

Grundschule:                          161 Schüler/innen, davon 108 in Stendal

Sekundar- und

Gemeinschaftsschule:                        208 Schüler/innen, davon 156 in Stendal

Berufsbildende Schulen:                     116 Schüler/innen

Gymnasium:                                       13 Schüler/innen

Förderschulen:                                    2 Schüler/innen

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die die einzelnen Schulen besuchen, bleibt nicht stabil, was daran liegt, dass aus unterschiedlichen Gründen die Familien den Wohnort wechseln oder in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Viele Familien ziehen aus den Verbands- und Einheitsgemeinden nach Stendal. Auch kommen Familien oder Familienmitglieder über die Familienzusammenführung nach Stendal. Kinder und Jugendliche, die von diesen Familien in Goldbeck oder Arneburg die Schule besucht haben, bleiben in der Regel auch weiterhin an diesen Schulen.

Die Kinder, deren Familien in den Verbands- und Einheitsgemeinden wohnen, werden in den Schulen beschult, die laut Schulentwicklungsplan für den jeweiligen Ort vorgesehen sind. Die letzten Zuordnungsgespräche für die Stadt Stendal haben am 29. und 30. September 2016 stattgefunden, die nächsten sind für den 24.11. (GS) und 02.12.2016 (SEK) geplant.

Problematisch stellt sich die Situation an der Berufsbildenden Schulen I dar. Zurzeit werden dort in 3 BVJ- und 5 BVJ(S) – Klassen 116 Schüler/innen mit Migrationshintergrund beschult. Die Schule hat eine Lehrerstundenunterversorgung. Es fehlen derzeit Kapazitäten zur Beschulung dieser Jugendlichen. In Aussicht steht eine Teilentlastung, die aber nach derzeitigem Stand nur bis zum 31.12.2016 greift. Für den Zeitraum danach bis zum Schuljahresende gibt es seitens des Bildungsministeriums noch keine tragfähigen Aussagen.

4)    Gesundheitliche Betreuung

Die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber erfolgt integrativ und analog der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Stendal. Das beinhaltet alle Maßnahmen entsprechend des Gesundheitsdienstgesetzes Land Sachsen-Anhalt. Einzige Besonderheit: Aufgrund des hohen Durchlaufs in der Belegung in der LAE Klietz erfolgen zur Infektionsprophylaxe häufigere Hygienebegehungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes

5)    Sprachförderangebote

Das Angebot an Integrationskursen hat sich im Landkreis erheblich verbessert. Mittlerweile haben neben der Städtischen Volkshochschule der Hansestadt Stendal weitere Bildungsträger eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Durchführung von Integrationskursen erhalten und begonnen, Kurse anzubieten. Alle Geflüchteten und Zugewanderte, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben oder aus den fünf Ländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia) und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, können einen Integrationskurs besuchen. Geflüchtete im Leistungsbezug des SGB II (Jobcenter) erhalten sogar eine Integrationskursverpflichtung.

In Absprache mit dem Jobcenter Stendal, organisiert und koordiniert der Landkreis ein regelmäßiges Arbeits- und Vernetzungstreffen der zugelassenen Integrationskursträger. Neben dem Landkreis, dem Jobcenter und insgesamt acht Integrationskursträgern nehmen hieran auch die Migrationsberatung des DRK und der Jugendmigrationsdienst der AWO teil. Die Treffen dienen dazu, die Kurse zeitlich zu tackten und die Teilnehmerzugänge zu steuern, sodass Planungssicherheit für die Träger und die Lehrkräfte hergestellt und die Wartezeit für die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer minimiert wird.

Die für den Landkreis zugelassenen Integrationskursträger bieten neben dem Allgemeinen Integrationskurs vereinzelt auch Alphabetisierungskurse, Jugendintegrationskurse sowie Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung an. Zurzeit konzentrieren sich die Kursangebote noch auf die Hansestadt Stendal, jedoch wird derzeit daran gearbeitet demnächst den ersten Integrationskurs in Osterburg zu realisieren. Die Fahrtkosten zu den Kursen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erstattet.

Die geflüchteten Menschen, die im Status der Duldung leben oder noch im Asylantragsverfahren sind und nicht aus einem der fünf Herkunftsländer mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit kommen, z.B. Afghanistan, sind nach wie vor auf die niedrigschwelligen und drittmittelfinanzierten Sprachkursangebote der Freien Träger oder auf ehrenamtliche Angebote angewiesen. Diese Angebote finden dankenswerterweise immer noch in Einrichtungen wie die Teestube Maranata, die DRK-Begegnungsstätte AMICUS, dem M.A.D.-Club, dem Club Eckstein oder der Islamischen Gemeinde Stendal statt. Ehrenamtliche Sprachkursangebote durch engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt es auch weiterhin in vielen Gemeinden außerhalb der Kreisstadt Stendal, in denen geflüchtete Menschen wohnen.

Das Land Sachsen-Anhalt plant den Erlass einer Sprachförderrichtlinie. Diese Richtlinie hat zum Ziel niedrigschwellige Sprachkurse für diejenigen zu ermöglichen, die keine Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen haben. Es besteht die Hoffnung, das mit Hilfe dieser Richtlinie die Träger in die Lage versetzt werden, entsprechende Kurse umfänglich anzubieten. Die Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Insgesamt kann jedoch bereits jetzt festgestellt werden, dass sich die Deutschkenntnisse vieler Flüchtlinge, die seit 2015 in den Landkreis gekommen sind, erheblich verbessert haben.

Die Koordinierung aller Bildungsprozesse im Landkreis, so auch der Integrationskurse, wird zukünftig eine Bildungskoordinatorin übernehmen. Der Landkreis hat eine entsprechende Personalstelle mit Hilfe einer Förderung eingeführt.

6)    Freizeitgestaltung – Sport- und Kulturvereine

Die Integrationskoordinatoren des Landkreises Stendal unterstützen nach wie vor intensiv die Arbeit und die Aktivitäten der unterschiedlichsten Integrationsakteure, auch in den Bereichen der Freizeitgestaltung, der Kultur und des Sports. Folgende Akteure sind hier sehr aktiv:

  • Die Evangelische Kirche organisiert regelmäßig ein Erzählcafé im Dom.
  • Der neu entstandene Bürgertreff in der Kleinen Markthalle entwickelt sich zum offenen Anlauf- und Treffpunkt für viele junge Geflüchtete, die hier aktiv und partizipativ Begegnung organisieren und den Ort kulturell und künstlerisch beleben.
  • Das Netzwerk „Integration durch Sport“ und der Kreissportbund ermutigen nach wie vor die Sportvereine im Landkreis sich auch für Geflüchtete zu öffnen. Dieser Öffnungsprozess hat bereits in vielen Sportvereinen erfolgreich begonnen und immer mehr Geflüchtete sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb integriert. Der Kreissportbund hat auch die neue Funktion eines Integrations- und Sportlotsen in seiner Verbandsstruktur geschaffen, welche im engen Austausch mit den Integrationskoordinatoren des Landkreises steht.
  • Der ASV „Weiß-Blau“ Stendal ist weiterhin offizieller Schwerpunktverein des Netzwerkes „Integration durch Sport“ und entwickelt fortwährend entsprechende Integrationsangebote. Auch das K.A.D.S.-Projekt, ein Kooperationsprojekt zwischen den Streetworkern der Stadt Stendal und dem Verein 1.FC Lok Stendal, ist nach wie vor in der Integrationsarbeit erfolgreich aktiv. Hier handelt es sich um ein regelmäßig stattfindendes Fußballangebot für geflüchtete und benachteiligte Kinder- und Jugendliche.
  • Die Angebote der bestehenden Einrichtungen und Jugendclubs im Stadtgebiet wie etwa die Teestube Maranata, der M.A.D. Club, das JFZ Mitte, der Club Eckstein, der Treff des Kinderschutzbundes oder der Begegnungsstätte AMICUS stehen auch den Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich offen und werden rege genutzt.
  • Die Islamische Gemeinde Stendal hat eine neue Moschee bezogen und plant, die Moschee nicht nur für religiöse Zwecke sondern auch als Treffpunkt und Kulturstätte zu nutzen. Der Zulauf unter den muslimischen Geflüchteten ist sehr hoch.

In den Orten und Gemeinden außerhalb der Kreisstadt Stendal, in denen der Landkreis ebenfalls Geflüchtete Menschen untergebracht hat, wird die vorhandenen Vereins- und Infrastruktur aktiv für Integrationsangebote genutzt.

7)    Gesellschaftliche Integration

Folgende Ansätze zur gesellschaftlichen Integration werden aktuell verfolgt:

  • Die Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft ist nach wie vor eine wichtige Aufgabe. Der Landkreis wird weiterhin die Bevölkerung über die aktuellen Entwicklungen informieren. Neben der regelmäßigen Veröffentlichung von Pressemitteilungen und die Durchführung von Fachkonferenzen stehen die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises auch als Teilnehmende an Bürgerversammlungen, Mieterversammlungen, Betriebsversammlungen, Anwohnergesprächen oder Schulbesuchen zur Verfügung.
  • Der Landkreis unterstützt nach wie vor die Aktivitäten der Stendaler Migranteninitiative (SteMi). In dieser Migrantenselbstorganisation kommen Zuwanderer aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen zusammen, entwickeln Präsenz und beteiligen sich durch offene Projekte und Veranstaltungen am gesellschaftlichen Leben. Zunehmend bringen sich auch Geflüchtete in diese Aktivitäten ein.
  • Der Landkreis hat im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ 2015 eine Partnerschaft für Demokratie implementiert und diese 2016 erfolgreich weiterentwickelt. Die so geschaffenen Strukturen (Fach- und Koordinierungsstelle, Begleitausschuss) und Fonds (Aktionsfond und Jugendfond) werden intensiv zur Sensibilisierung und Aufklärung der Aufnahmegesellschaft und der Förderung der lokalen Willkommenskultur genutzt.
  • Der Landkreis hat eine zweite Integrationskoordinatorenstelle geschaffen. Die beiden Integrationskoordinatoren organisieren das Netzwerk zur Integration von Migranten im Landkreis Stendal, im speziellen den Arbeitskreis Migration, in dem alle relevanten Akteure der Integrationsarbeit vertreten sind. Darüber hinaus moderieren sie auch den Austausch der Integrationskursträger und der Ehrenamtskoordinatorinnen. Aktuell implementieren sie einen Arbeitstisch mit relevanten Akteuren der Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration.
  • Die Integrationskoordinatoren, die Ehrenamtskoordinatorinnen der Freiwilligenagentur Altmark und des KinderStärken e.V., die Fach- und Koordinierungsstelle, das Stadtteilmanagement für das Wohngebiet Stadtsee sowie die Kontaktpersonen in den Kommunen sind Ansprechpartner sowohl für ehrenamtliche Initiativen und Akteure, die sich für die gesellschaftliche Integration der Geflüchteten engagieren, als auch für Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich gesellschaftlich engagieren und ihre eigenen Interessen vertreten wollen.
  • Die Islamische Gemeinde Stendal ist oft erste Anlaufstelle für viele neu ankommende Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie gibt Orientierung, Informationen, vernetzt und vermittelt erste Kenntnisse über die unbekannte, deutsche Aufnahmegesellschaft. Sie leistet somit einen wesentlichen ersten Beitrag zur gesellschaftlichen Integration. Der Landkreis wird daher in engem Austausch mit der islamischen Gemeinde bleiben.
  • Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal initiieren im Rahmen der Gruppe Refugees Welcome oder im Kinderschutzbund e.V. zahlreiche Integrationsangebote und -projekte.
  • Im Rahmen der Integrationslotsenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landkreis in Abstimmung mit den Kommunen insgesamt 39 Integrationslotsen, die in einem Umfang von 5 bis 20 Stunden die Woche Geflüchtete begleiten und betreuen, berufen.
  • Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie zur Stärkung der Willkommenskultur und der Aufklärung der einheimischen Bevölkerung erarbeitet der Landkreis in Kooperation mit Trägern, Zugewanderten und Geflüchteten einen Newsletter in dem Artikel in verschiedenen Sprachen veröffentlicht werden und der auf spezifische lokale Migrations- und Integrationserfahrungen eingehen wird.

8)    Verwaltung

Die Aufgabenentwicklung im Bereich Asyl führte auch im Jahr 2016 zu weiteren Stellenbesetzungen. Diese orientierten sich an den aktuellen Flüchtlingszahlen und wurden demnach bedarfsgerecht vollzogen. Von den im Stellenplan 2016 zweckentsprechend ausgewiesenen 61,25 Stellen sind 20 Stellen tatsächlich besetzt worden (Stand September 2016). Darunter befindet sich eine zusätzliche Koordinierungsstelle Integration. Für das Haushaltsjahr 2017 werden stellenplanseitig entsprechende Bedarfsanpassungen vorgenommen werden.

Im Jahr 2016 sind verstärkt Seminare und Weiterbildungen im Asyl- und Ausländerrecht genutzt worden, um insbesondere auch umgesetzte und neue Mitarbeiter/innen auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen. Weiterhin wurden mit den Sozialarbeitern/innen Sprachkurse für Englisch und Arabisch durchgeführt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird ein weiterer Schwerpunkt künftig im Themenbereich Interkulturelle Kompetenz und Interkulturelle Kommunikation liegen. Hierzu kooperiert der Landkreis mit der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (agsa)

Ein weiteres Ziel bestand in der Deckung der zusätzlichen Raum- und Arbeitsplatzbedarfe sowie damit verbunden in der Schaffung einer Möglichkeit für eine zentrale Aufgabenwahrnehmung im Bereich Asyl (Status, Leistungsgewährung, Unterbringung/Betreuung). Dieses Ziel konnte durch den Erwerb des Verwaltungsgebäudes in der Arnimer Str. 1-4 sowie durch die Neuzuordnung der Ämter an den verschiedenen Verwaltungsstandorten realisiert werden. Die in diesem Zusammenhang stehenden Umzüge sind abgeschlossen. Das Hufelandhaus ist nunmehr ein zentraler Standort für den vg. Aufgabenbereich, an dem sich sowohl die Koordinierungsstelle für Integration, das Sachgebiet Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (50.03) als auch das Sachgebiet Asylbewerberunterbringung und –betreuung (50.04) befinden.

Um den Besucherstrom insbesondere an Auszahlungstagen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besser steuern zu können sowie für andere Besucher und Mieter des Hauses eine angenehme Atmosphäre zu schaffen wurden die Besucherströme im Hufelandhaus neu geordnet. Darüber hinaus war avisiert, die Arbeitsplätze für die Ausländerbehörde und die Arbeitsplätze für den Bereich der Leistungsgewährung auf einer Ebene, aber getrennt in den Gebäudeteilen Haus A und Haus B unterzubringen. Der diesbezügliche Umzug innerhalb des Sachgebietes 50.03 erfolgte im November 2016. Geplant ist noch die Anbringung von mehrsprachigen Hinweisschildern im Objekt.