Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende
Vorlage
337/2017
Aktenzeichen
337/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der  Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die durch die Zellstoff Stendal GmbH dem Landkreis Stendal zweckgebunden zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit im Sommer 2017 zur Verfügung gestellte  Spende in Höhe ca. 5.700 Euro +/- Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal  in der aktuellen Fassung entscheidet der  Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 1000,00 Euro gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA.

Die Zellstoff Stendal GmbH wird dem Landkreis im Jahr 2017 zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder   eine zweckgebundene Spende in Höhe von ca. 5.700 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.

Die Spende liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Somit ist die Entscheidung über die Annahme durch den Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss zu treffen.

Nach § 99 Abs 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben  nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche  Zuwendungen einwerben und annehmen.

Bei der Kinderferienfreizeit  handelt es sich gemäß § 4 KVG um eine Aufgabe des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe  im eigenen Wirkungskreis.

Die Durchführung der Maßnahme dient der  Erfüllung von Aufgaben nach den §§ 1 und 11 Sozialgesetzbuch VIII.

*Hinweis: Der exakte Betrag steht erst nach Durchführung und  Abrechnung der Maßnahme fest.