Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag hebt den Beschluss DS-Nr. 180/2015 zur Ermächtigung des Landrates, der Verschmelzung des Regionalvereins Altmark e.V. und des Tourismusverbandes Altmark e.V. zuzustimmen und für den Beitritt des Landkreises Stendal zu einem neu entstehenden Verein zu entscheiden, auf.
2. Der Landrat wird beauftragt, in der Mitgliederversammlung des Regionalvereins Altmark e.V. abzustimmen, dass der Regionalverein aufgelöst wird.
3. Der Kreistag hebt den Beschluss DS-Nr. 286/2006 – Organisation der Umsetzung des ILEK Altmark durch die Regionale Partnerschaft Regionalverein Altmark e.V. und Übernahme der Aufgabe durch die Regionale Planungsgemeinschaft auf. Die Aufgabe wird mit Wirkung zum 1. Juli 2017 auf die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark übertragen.
Sachverhalt:
Mit der geplanten Liquidation des Regionalvereins Altmark e.V. ist es
notwendig geworden, die ihm per Kreistagsbeschluss zugeordnete Aufgabe
„Organisation der Umsetzung des ILEK Altmark“ neu zu regeln.
In Vorbereitung auf die EU-Strukturfondsperiode 2014 - 2020 haben die
Kreistage des Altmarkkreises Salzwedel (KT-Beschluss 159/2015 vom 28.09.2015)
und des Landkreises Stendal (KT-Beschluss 158/2015 vom 05.11.2015) das
fortgeschriebene ILEK Altmark beschlossen. Das ILEK Altmark 2020 ist dabei
Grundlage, um über die Projektförderung Erfolge in Hinblick auf die
Zukunftsfähigkeit der Altmark zu erzielen. Mit der Beschlussfassung wurde der
Regionalverein Altmark e.V. von den Kreistagen des Altmarkkreises Salzwedel und
des Landkreises Stendal mit der Umsetzung des ILEK Altmark beauftragt. Der Regionalverein
Altmark e.V. hat als Bottum-up-gestütztes Netzwerk den bisherigen Erarbeitungs-
und Abstimmungsprozess im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung
gesteuert. Mit der geplanten Liquidation des Regionalvereins Altmark e.V. ist
es notwendig geworden, die bisherige kontinuierliche Begleitung der Umsetzungsprozesse
der Förderperiode (2014 - 2020) neu zu regeln.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark hat seit 2007 als
Geschäftsstelle den Regionalverein Altmark e.V. begleitet und war auch
Projektträger für das bis 2015 geförderte ILE-Management. Weiterhin gehört
entsprechend § 3 Punkt 6 der Verbandssatzung die aktive Partnerschaft in
kooperativen Prozessen der Regionalentwicklung zur Stärkung und Unterstützung
von Kooperationen, dem Regionalmarketing und Regionalen Managementprozessen
durch Übernahme der Trägerschaft des Regionalmanagements in der Altmark zu den
satzungsgemäßen Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark.
Der Vorstand des Regionalvereins Altmark e.V. wurde von der Mitgliederversammlung beauftragt, die Verschmelzung mit dem Tourismusverband Altmark e.V. einzuleiten, um den Anforderungen der neuen Förderperiode 2014 – 2020 im Hinblick auf eine optimierte Regionalentwicklung Rechnung zu tragen.
Die Prüfung der Rahmenbedingungen der Fusion hat nunmehr ergeben, dass es wesentliche Änderungen in der Förderstruktur des Landes Sachsen-Anhalt sowie in den beihilferechtlichen Vorgaben der EU gibt, die den Zielen einer Fusion entgegenstehen.
Das Ziel, Bündelung öffentlicher und privater Mittel in einem Verein zur Umsetzung des Regional- und des Tourismusmarketings sowie der Regionalentwicklung würde entsprechend den neuen beihilferechtlichen Regelungen dazu führen, dass der neue Verein mit den zusätzlichen öffentlichen Mitteln für die Regionalentwicklung und das Regionalmarketing sowie den Beiträgen der öffentlich-rechtlichen Vereinsmitglieder die Festlegungen der de-minimis Beihilfen überschreiten und damit nicht mehr rechtskonform wäre.
Die Umsetzung der Aufgaben Regionalentwicklung und Regionalmarketing auf Ebene des Regionalvereins Altmark e.V. würde ebenfalls dazu führen, dass die beihilferechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt werden könnten.
Die Festlegungen zur Förderstruktur in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2014 - 2020 (außerhalb des Leader-Ansatzes) beinhalten eine Abkehr vom regionalen Buttom-Up Ansatz. Damit ist auch die Entscheidungskompetenz zur Umsetzung von Projekten auf die Landesebene verschoben worden.
Die Auswahl der Projekte im Bereich der ELER-Förderung erfolgt in dieser Förderperiode nicht mehr in den Regionen, sondern das Land entscheidet über alle Projekte aus allen Regionen. Das hat dazu geführt, dass der Regionalverein Altmark e.V. seine Kompetenz, über regional bedeutsame Projekte zu entscheiden, an das Land abgegeben musste.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass sich auch für den Tourismusverband aufgrund der Veränderungen der EU-Rahmenbedingungen im Vergabe-, Beihilfe- und Steuerrecht die Notwendigkeit ergibt, sich in der Struktur und Arbeitsweise anzupassen. Dabei soll die bisherige Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Akteuren auf eine neue Basis gestellt werden.
Die Erfolgsgeschichte der vergangenen Jahre mit stetig steigenden Besucherzahlen soll auch in Zukunft fortgeschrieben werden. Die bewährten touristischen Marketingaktivitäten werden auch zukünftig fortgeführt.
Der Vorstand des Tourismusverbandes Altmark e.V. ist beauftragt, Vorschläge für eine zukünftige Organisationsstruktur zu erarbeiten. Im Ergebnis mehrerer Vorstands- und Arbeitsgruppensitzungen stehen als mögliche Gesellschafts-/Rechtsformen eine kommunale GmbH oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Debatte. Die endgültige Entscheidung über die neue Struktur soll im Laufe dieses Jahres fallen.