Betreff
Erstellung eines Gutachtens zur Überprüfung der Hilfsfristen im Rettungsdienst
Vorlage
343/2017
Aktenzeichen
343/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

Gemäß § 3 Abs. 1 RettDG-LSA besteht der Grundsatz, dass eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich Wasser- und Bergrettungsdienst sicherzustellen ist. Diese Aufgabe obliegt gemäß § 4 Abs. 1 RettDG dem Landkreis Stendal als Träger des Rettungsdienstes als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises.

Um dem Grundsatz gerecht zu werden, sind gem. § 7 Abs. 3 u. a. Versorgungsziele in einem Rettungsdienstbereichsplan festzulegen. Diese festzulegenden Versorgungsziele haben insbesondere die Hilfsfrist als planerische Größe und die Einwohnerdichte zu berücksichtigen.

Die Standorte der Rettungsmittel im bodengebundenen Rettungsdienst sind so zu bestimmen, dass unter gewöhnlichen Bedingungen die Hilfsfrist für Rettungstransportwagen (RTW) von zwölf Minuten sowie für Notärzte (NEF) von 20 Minuten in 95 v. H. aller Notfälle eingehalten werden kann.

 

Die Bedarfsbemessung im Rettungsdienstbereich ist auf der Grundlage einer Bewertung der Einsatzstatistik fortlaufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Übersicht Einsätze Rettungsdienst:

Diese Steigerungen resultieren unter anderem durch:

-        Änderungen in der Organisationsstruktur der Kassenärztlichen Vereinigung – Zusammenlegung von kassenärztlichen Notfallbereitschaften und dadurch wählen die Bürger mehr den Notruf

-        demografischer Wandel – mehr ältere Bürger

Z. Zt. werden im Landkreis Stendal 7 Rettungswachen vorgehalten:

Rettungswache Havelberg

Rettungswache Kläden

Rettungswache Osterburg

Rettungswache Seehausen

Rettungswache Stendal

Rettungswache Tangerhütte

Rettungswache Tangermünde

Die letzte Überprüfung der Einsatzzahlen vom 01.01. – 31.12.16 hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen ergab folgendes Ergebnis:

-        RTW 62,6 %-ige Erfüllung der Hilfsfrist durch

8 RTW (24 h)

2 Mehrzweckfahrzeuge (Einsatz sowohl als RTW und als KTW) 24 h

1 Mehrzweckfahrzeug (Mo.-Fr. 08:00 – 16:00 Uhr)

1 S-RTW (Schwerlast-RTW) – kein zusätzliches Rettungsmittel da personelle Besetzung von einem anderen Fahrzeug)

Im Rahmen des Qualitätsmanagement zur Überprüfung der Erfüllung der Hilfsfristen im Rettungsdienst ist zu prüfen, ob die bestehende Organisationsstruktur hinsichtlich der Standorte der Rettungswachen und der Notarztstandorte sowie der Vorhaltung an Rettungsdienstfahrzeugen die gestellten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die Überprüfung des Qualitätsmanagement ist auf Grund der Komplexität und der Unabhängigkeit durch einen externen Gutachter durchzuführen.

Der Rettungsdienstbereichsbeirat wurde gemäß § 8 Abs. 4 RettDG-LSA gehört.


Ca. 40.000 EUR