Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufhebungssatzung im Rettungsdienst zur Außer-Kraft-Setzung der folgenden Satzungen im Rettungsdienst:
1. Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Landkreises Stendal und die Erhebung von Benutzungsentgelten – Benutzungsentgeltsatzung vom 22.04.2010 (DS Nr. 119/2010)
2. Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Landkreises Stendal und die Erhebung von Gebühren (Vorhaltung Notärzte) vom 14.12.2006 (DS Nr. 281/2006)
3. Satzung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den ärztlichen Berater im Rettungsdienst des Landkreises Stendal vom 14.12.1995 (DS Nr. 245/1/1995) und der 1. Änderung vom 17.12.1998 (DS Nr. 245/2/1998).
Sachverhalt:
Durch Änderungen des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 28.12.2012 und der dadurch bedingten Änderung der Zuständigkeiten werden nachfolgende Satzungen nicht mehr angewandt:
1. Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Landkreises Stendal und die Erhebung von Benutzungsentgelten – Benutzungsentgeltsatzung vom 22.04.2010 (DS Nr. 119/2010)
2. Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Landkreises Stendal und die Erhebung von Gebühren (Vorhaltung Notärzte) vom 14.12.2006 (DS Nr. 281/2006)
Gemäß § 39 ff RettDG-LSA sind durch die Leistungserbringer auf der Grundlage einer Kostenermittlung mit der Gesamtheit der Kostenträger Nutzungsentgelte zu vereinbaren und auf Kosten der Leistungserbringer auf ortsübliche Weise durch den Träger des Rettungsdienstes bekannt zu machen.
3. Satzung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den ärztlichen Berater im Rettungsdienst des Landkreises Stendal vom 14.12.1995 (DS Nr. 245/1/1995) und der 1. Änderung vom 17.12.1998 (DS Nr. 245/2/1998)
Mit den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst des Landkreises Stendal wurden Vereinbarungen über die Aufwandentschädigung abgeschlossen, dessen Budget durch die Kostenträger festgelegt wurde.
Anlagenverzeichnis:
Satzung über die
Aufhebung von Satzungen im Rettungsdienst des Landkreises Stendal
- Aufhebungssatzung
im Rettungsdienst -