Betreff
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 - 2021
Vorlage
352/2017
Aktenzeichen
352/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den  Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021.

  1. Eine Fortschreibung des Bedarfsplanes  im Planungszeitraum erfolgt, sofern sie erforderlich ist, um      z. B. den Rechtsanspruch zu sichern.


 

Sachverhalt:

Gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

1.    den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,

2.    den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen  Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

3.    die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

Landesrecht regelt im § 10 Abs.1 KiFöG-LSA außerdem: „Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen. Sie haben eine Bedarfsplanung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch aufzustellen. Mit den kreisangehörigen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, den Trägern der freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe ist in  allen Phasen der Bedarfsplanung das Benehmen herzustellen.

Neben der Sicherung des Rechtsanspruchs ist die Aufnahme einer Einrichtung in den  Bedarfsplan gemäß § 12a Abs.2 KiFöG-LSA außerdem  auch  Voraussetzung für die Weiterleitung der Zuweisungen gemäß § 12 KiFöG.

Seinem gesetzlichen  Planungsauftrag  folgend hat der Landkreis  die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung aufgestellt. Die Bedarfsplanung umfasst den Zeitraum 2017 bis 2021.

Die Planung erfolgte:

  • auf der Ebene des Landkreises, da dieser  a) die Planungsverantwortung trägt und b) sich der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung  gegen den Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe richtet.

  • kleinräumig, heruntergebrochen auf definierte Planungsräume 1-9, die den Territorien bzw. Verwaltungseinheiten der Verbands- und Einheitsgemeinden entsprechen.

  • unter planungsraumbezogener quantitativer Feststellung  des Bestandes an Betreuungsplätzen (altersgruppenbezogen, Integration, Inklusion) à gebietsbezogener quantitativer Bewertung des Bestandes

  • unter planungsraumbezogener Darstellung der Entwicklungserfordernisse (altersgruppenbezogene Kapazitäten, Inklusion). à gebietsbezogene Entwicklungsplanung, nicht vorrangig konkrete Einrichtungsplanung (dabei wurde davon ausgegangen, dass der derzeitige Bestand an Einrichtungen in der Fläche grundsätzlich erforderlich ist, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten).

  • als zielgruppenbezogene Fachplanung.

Die Planung erfolgte (noch) nicht

  • unter  wertender Einbeziehung der Elemente der Qualitätssicherung (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) der konkreten Angebote der  Kindertagesbetreuung in kommunaler und freier Trägerschaft.

Auch nach Beschlussfassung zum beplanten Zeitraum (Vorgabe aus DS 219/2015)   ist die Planung/der  Bedarfsplan nicht als starres Instrument, sondern als Prozess und somit als kontinuierliche Aufgabe zu verstehen, die eine Planfortschreibung, bei Bedarf auch innerhalb des Planungszeitraumes, vorsieht.

Die vorliegende Bedarfsplanung wurde im Auftrag des Landkreises durch das  Beratungsunternehmen con_sens – Consulting für Steuerung und Soziale Entwicklung GmbH nach den Vorgaben des Landkreises und  in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis  aufgestellt.

Die im § 80 SGB VIII vorgegebenen Planungsschritte (Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung, Beteiligung) wurden eingehalten und systematisch unter Berücksichtigung des engen zur Verfügung stehenden Zeitfensters abgearbeitet.

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung war entsprechend in diesen Prozess einbezogen und hat sich am 24.01.17 und am 14.02.17 insbesondere mit  der Bewertung der Anregungen/Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren befasst. Insoweit sind die Ergebnisse dieses Prozesses bereits in den zu beschließenden Bedarfsplan eingearbeitet.

Im Zuge der Erarbeitung des vorliegenden Bedarfsplanes  ist der Auftrag aus der DS 219/2015 „Im Rahmen der Planung sollen auch Grundsätze zur Bereitstellung von Plätzen (generell und einzelfallbezogen) erarbeitet werden. Damit sind Zumutbarkeitskriterien einzubeziehen“  aus Gründen der zur Verfügung stehenden Zeit und der dafür erforderlichen Ressourcen noch nicht umgesetzt worden.

Die Erarbeitung entsprechender Grundsätze ist anschließend als nächster Schritt vorgesehen.

Zuständigkeit für die Entscheidung:

Jugendhilfeausschuss - gemäß § 4 Abs.1 Nr.2 der Satzung des Jugendamtes Stendal

(Beschluss des Kreistages vom 23.04.2009 / DS 511; bekannt gemacht im Amtsblatt 10/2009 v. 20.05.2009; zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 30.05.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt nr.13/2013 v. 12.06.2013)

Bereits zur Bedarfsplanung vorliegende Beschlüsse:

DS 562/2014 –Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für den Zeitraum 2014/2015

DS 219/2015 – Jugendhilfeplanung –Fortschreibung der Bedarfs-und Entwicklungsplanung für die Kindertagesbetreuung


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

Kosten folgen aus dem Plan nicht  unmittelbar

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 200

HH-Stelle:      

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     


Anlagenverzeichnis:

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021

(Datei: Kitabedarfsplan 2016-2021-LK-Stendal_FINAL_090317)