Betreff
Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen des Landkreises Stendal (Gemeinnützigkeitssatzung)
Vorlage
396/2017
Aktenzeichen
396/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die „Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen               Einrichtungen des Landkreises Stendal (Gemeinnützigkeitssatzung).“ ( Anlage 1)

Die Änderungen der Satzung treten mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Stendal in Kraft.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Im Jahr 2003 traten 2 Satzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Stendal (Gemeinnützigkeitssatzungen) erstmalig in Kraft. ( Anlage 2 )

Die Satzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit sind zu aktualisieren, insbesondere die rechtlichen Grundlagen der Präambel und im § 1 die Auflistung der Einrichtungen des Landkreises Stendal.

Die beiden Gemeinnützigkeitssatzungen aus dem Jahr 2003 werden zu einer neuen Satzung zusammengefasst und mit der neuen außer Kraft gesetzt.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1

Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen des                 Landkreises Stendal (Gemeinnützigkeitssatzung) 

Anlage 2

Satzungen zu Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Stendal (Gemeinnützigkeitssatzungen) aus dem Jahr 2003