Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen des Landkreises Stendal (Gemeinnützigkeitssatzung).“ ( Anlage 1)
Die Änderungen der Satzung treten mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Stendal in Kraft.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Jahr 2003 traten 2 Satzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Stendal (Gemeinnützigkeitssatzungen) erstmalig in Kraft. ( Anlage 2 )
Die Satzungen zur Feststellung der Gemeinnützigkeit sind zu aktualisieren, insbesondere die rechtlichen Grundlagen der Präambel und im § 1 die Auflistung der Einrichtungen des Landkreises Stendal.
Die beiden Gemeinnützigkeitssatzungen aus dem Jahr 2003 werden zu einer neuen Satzung zusammengefasst und mit der neuen außer Kraft gesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1
Satzung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen Einrichtungen
des Landkreises Stendal (Gemeinnützigkeitssatzung)
Anlage 2
Satzungen zu Feststellung der Gemeinnützigkeit von öffentlichen
Einrichtungen im Landkreis Stendal (Gemeinnützigkeitssatzungen) aus dem Jahr
2003