Inhalt der Mitteilung:
Mit dem Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23.06.2017 wird das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ durch Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes des Bundes von 2018 bis 2020 erweitert. Dadurch wird ein weiteres (viertes) Investitionsprogramm von 2017 bis 2020 für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt ermöglicht.
Gemäß Kapitel 4,§ 20 des Gesetzes werden die zur Verfügung gestellten 1,126 Mrd.Euro entsprechend der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren auf die Länder verteilt. Auf Sachsen-Anhalt entfallen somit 27.828.851 Euro.
Bei einer Aufteilung dieser Mittel entsprechend der U6-Bevölkerung würde sich für den Landkreis ein Verfügungsrahmen im Laufzeitraum von voraussichtlich 1.417.046,- Euro Fördersumme ergeben.
Aktuell liegt jedoch auch noch keine abschließende Richtlinie /Verwaltungsvorschrift zum landesspezifischen Verwaltungsvollzug des Programmes vor. Es ist lediglich ein Entwurf bekannt.
Umfang und Höhe der möglichen maßnahmebezogenen Zuwendungen stehen derzeit noch nicht fest. Es wird derzeit von einer maximalen Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 54 % ausgegangen.
Auf Grund der Erfahrungen der vorangegangen Programme und in Erwartung der engen Zeitfenster für Antragstellung / Bewilligung hat der Landkreis bereits im April 2016 bei den Trägern eine Bedarfsabfrage vorgenommen, um bereits ein grundsätzliches Bild über die zu erwartenden Antragstellungen zu bekommen.
Die Bedarfsmeldungen sind in der Anlage abgebildet.
Die Bedarfsmeldungen ersetzen jedoch nicht eine spätere noch erforderliche formale Antragstellung und auch nicht die individuelle Antragsprüfung. Sie sind insofern auch nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf letzte Vollständigkeit.
Unter Berücksichtigung des Entwurfes zu den bekannten Eckpunkten der Verwaltungsvorschrift und der für den Landkreis zu erwartenden Fördersumme sowie der Einschätzung der Bedarfssituation aus der Sicht des Landkreises als Leistungsverpflichtetem und Planungsträger hat die Verwaltung schon eine erste vorläufige Priorisierung der angemeldeten Maßnahmen vorgenommen (siehe Anlage).
Die Bedarfsübersicht (siehe Anlage) ist auf Anforderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration diesem auch entsprechend zugeleitet worden.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme, ggfls auch bereits um Meinungsbildung gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Übersicht_Bedarfsanmeldung_Förd.Kinderbetreuungsfinanz.Bund.2017-2020.pdf
