Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der Grundlage der §§ 8 und 35
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.
288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 7. Juni 2001 zuletzt mehrfach geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli
2017 (GVBl. LSA S. 133) und den §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) die
als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung für die Erhebung eines
Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und
Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), der Einsatztechnik
sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landkreises
Stendal.
Sachverhalt:
Eine Neufassung Satzung für die Erhebung eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze „Feuerwehrbereitschaft“ des Landkreises Stendal (Kostensatzung Brandschutz/Hilfeleistung) vom 24.11.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze „Feuerwehrbereitschaft“ des Landkreises Stendal (Kostensatzung Brandschutz/Hilfeleistung) vom18.09.2008 ist aus folgendem Grund notwendig:
- Anpassung der Formulierungen / Redaktionelle Änderungen auf Grundlage der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2017.
- Aktualisierung der Personalleistungen des Landkreises, unter Berücksichtigung der durchschnittliche Stundensatz der angegebenen Besoldungs-/ Entgeltgruppen anhand des Stellenverteilungsplans unter Anwendung der VwKostRL.
- Ergänzung der Leistungen der FTZ und Aktualisierung des Kostensatzes im Punkt 4. und 6 auf Grundlage der Aktualisierung der Personalleistungen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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EUR |
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EUR |
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HH-Stelle: 1.2.6.20.432100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
- Satzung für die Erhebung eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), der Einsatztechnik sowie für Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landkreises Stendal.
- Synopse zum Entwurf der Kostensatzung Brandschutz/Hilfeleistung