Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Spende 2018
Vorlage
438/2017
Aktenzeichen
438/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der  Kreistag beschließt, die durch die Zellstoff Stendal GmbH dem Landkreis Stendal zweckgebunden zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit im Sommer 2018 voraussichtlich  zur Verfügung gestellte  Spende in Höhe ca. 6.000 Euro +/- Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal  in der aktuellen Fassung entscheidet der Kreistag über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 5000,00 Euro gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA.

Die Zellstoff Stendal GmbH beabsichtigt, dem Landkreis im Jahr 2018 zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder eine zweckgebundene Spende in Höhe von ca. 6.000 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.

Die Spende liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Somit ist die Entscheidung über die Annahme durch den Kreistag Stendal zu treffen.

Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Bei der Kinderferienfreizeit handelt es sich gemäß § 4 KVG um eine Aufgabe des Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis.

Die Durchführung der Maßnahme dient der Erfüllung von Aufgaben nach den §§ 1 und 11 Sozialgesetzbuch VIII.

*ergänzende Hinweise:

  • Der exakte Betrag steht erst nach Durchführung und  Abrechnung der Maßnahme im 3. Quartal 2018 fest.
  • Zur Information: Der Endbetrag der zweckgebundenen Spende in 2017 (Bezugsdrucksache 337/2017) betrug nach Durchführung der Ferienfreizeit 5.970,59 Euro.