Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die
durch die Zellstoff Stendal GmbH dem Landkreis Stendal zweckgebunden zur
Durchführung einer Kinderferienfreizeit im Sommer 2018 voraussichtlich zur Verfügung gestellte Spende in Höhe ca. 6.000 Euro +/- Euro
anzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung des Landkreises Stendal
in der aktuellen Fassung entscheidet der Kreistag über die Annahme oder
die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einer
Wertgrenze von mehr als 5000,00 Euro gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA.
Die Zellstoff
Stendal GmbH beabsichtigt, dem Landkreis im Jahr 2018 zur Durchführung einer
Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder eine zweckgebundene Spende in Höhe
von ca. 6.000 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.
Die Spende liegt über der in der
Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Somit ist die Entscheidung über die
Annahme durch den Kreistag Stendal zu treffen.
Nach § 99 Abs. 6
Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen.
Bei der
Kinderferienfreizeit handelt es sich gemäß § 4 KVG um eine Aufgabe des
Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im eigenen
Wirkungskreis.
Die Durchführung
der Maßnahme dient der Erfüllung von Aufgaben nach den §§ 1 und 11 Sozialgesetzbuch
VIII.
*ergänzende
Hinweise:
- Der exakte Betrag steht erst nach Durchführung und Abrechnung der Maßnahme im 3. Quartal
2018 fest.
- Zur Information: Der Endbetrag der zweckgebundenen Spende in 2017 (Bezugsdrucksache
337/2017) betrug nach Durchführung der Ferienfreizeit 5.970,59 Euro.