Betreff
Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Stendal
Vorlage
479
Aktenzeichen
479
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) als Planungs- und Handlungsgrundlage für die Abfallwirtschaft im Landkreis Stendal für den Zeitraum 2009 bis 2013.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Stendal hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, entsprechend § 19 Abs. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes  (KrW-/AbfG) vom 27.September 1994, ein Abfallwirtschaftskonzept, bezogen auf die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden, ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen.

Gemäß § 8  Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10. März 1998 ist dieses Konzept, unter Berücksichtigung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Es soll die voraussichtliche Entwicklung der Abfallwirtschaft eines vorausschauend  zehnjährigen Planungszeitraumes umfassen und Aussagen zu einer gleichfalls zehnjährigen Entsorgungssicherheit treffen.

 

Gemäß § 8 (4) AbfG LSA bedarf es bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes einer Beteiligung  betroffener Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung. Diese erfolgt  im Zeitraum vom 26.02. – 26.03.2009.

 

Das AWK  wurde gemeinsam durch das Umweltamt des Landkreises Stendal und die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, unter Mitwirkung der EcoEnergy, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH, Walkenried, erstellt.

Es umfasst den Zeitraum von 2009 bis 2013 und schreibt das vom Kreistag des Landkreises Stendal  am 03.05.2001 beschlossene Abfallwirtschaftskonzept fort.

 

Für das AWK maßgebliche rechtliche Veränderungen ergaben sich insbesondere durch das Verbot der Deponierung unbehandelten Restmülls, entsprechend TA-Siedlungsabfall (TASi) und Abfallablagerungsverordnung, aus der novellierten Gewerbeabfallverordnung, der Altholzverordnung und aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

 

Es werden auf der Grundlage der rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung Vergleiche zu den Handlungsstrategien, Empfehlungen und Umsetzungen aus dem vorherigen  Konzept vorgenommen und anhand von Analysen, bspw. der Abfallmengenentwicklung, Prognosen und Handlungsgrundsätze entwickelt sowie Maßnahmen und Ziele, unter Beachtung der grundlegenden abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie, Vermeidung – vor Verwertung – vor Beseitigung, vorgeschlagen.

Entsprechend der Zielstrategie einer nachhaltigen abfallwirtschaftlichen Entwicklung, d.h. in Gleichwertigkeit ökologischer, ökonomischer und soziologischer Komponenten, stehen ebenso wirtschaftliche Strukturen, Komponenten und Entwicklungen und maßgeblich Gebühren sowie Gebührengerechtigkeit  im Fokus der Betrachtungen und Bewertung.

 

Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis sind die hinsichtlich der Bioabfallverwertung  und der Verbringung, Entsorgung mineralischer Abfälle vorgenommenen strategischen Überlegungen und vorgeschlagenen Zielhierarchien.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

     

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 200     

 

 

HH-Stelle:      

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abfallwirtschaftskonzept