Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das
vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) als Planungs- und Handlungsgrundlage
für die Abfallwirtschaft im Landkreis Stendal für den Zeitraum 2009 bis 2013.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal hat
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, entsprechend § 19 Abs. 5 des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrW-/AbfG) vom 27.September 1994, ein Abfallwirtschaftskonzept, bezogen
auf die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden,
ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
Gemäß § 8 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG
LSA) vom 10. März 1998 ist dieses Konzept, unter Berücksichtigung des
Abfallwirtschaftsplanes des Landes Sachsen-Anhalt alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Es soll die
voraussichtliche Entwicklung der Abfallwirtschaft eines vorausschauend zehnjährigen Planungszeitraumes umfassen und
Aussagen zu einer gleichfalls zehnjährigen Entsorgungssicherheit treffen.
Gemäß § 8 (4) AbfG LSA
bedarf es bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes einer
Beteiligung betroffener Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung. Diese
erfolgt im Zeitraum vom 26.02. –
26.03.2009.
Das AWK wurde gemeinsam durch das Umweltamt des
Landkreises Stendal und die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH, unter
Mitwirkung der EcoEnergy, Gesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH,
Walkenried, erstellt.
Es umfasst den Zeitraum von
2009 bis 2013 und schreibt das vom Kreistag des Landkreises Stendal am 03.05.2001 beschlossene
Abfallwirtschaftskonzept fort.
Für das AWK maßgebliche
rechtliche Veränderungen ergaben sich insbesondere durch das Verbot der
Deponierung unbehandelten Restmülls, entsprechend TA-Siedlungsabfall (TASi) und
Abfallablagerungsverordnung, aus der novellierten Gewerbeabfallverordnung, der
Altholzverordnung und aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Es werden auf der Grundlage
der rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung Vergleiche zu den
Handlungsstrategien, Empfehlungen und Umsetzungen aus dem vorherigen Konzept vorgenommen und anhand von Analysen,
bspw. der Abfallmengenentwicklung, Prognosen und Handlungsgrundsätze entwickelt
sowie Maßnahmen und Ziele, unter Beachtung der grundlegenden
abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie, Vermeidung – vor Verwertung – vor
Beseitigung, vorgeschlagen.
Entsprechend der
Zielstrategie einer nachhaltigen abfallwirtschaftlichen Entwicklung, d.h. in
Gleichwertigkeit ökologischer, ökonomischer und soziologischer Komponenten,
stehen ebenso wirtschaftliche Strukturen, Komponenten und Entwicklungen und
maßgeblich Gebühren sowie Gebührengerechtigkeit im Fokus der Betrachtungen und Bewertung.
Von besonderer Bedeutung
für die Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis sind die hinsichtlich der
Bioabfallverwertung und der
Verbringung, Entsorgung mineralischer Abfälle vorgenommenen strategischen
Überlegungen und vorgeschlagenen Zielhierarchien.
Anlagenverzeichnis:
Abfallwirtschaftskonzept