Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung der §§ 2.4, 3.4und 5.1 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal vom 01.07.2005 entsprechend der beigefügten Anlage 1.
Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.08.09 in Kraft.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes 2007 sprechen die Prüfer die Empfehlung aus,
“... im Sinne der Haushaltskonsolidierung Gebührenerhöhungen... für die Kreisvolkshochschule in Erwägung zu ziehen.“
Diese Gebührenerhöhung soll den stetig steigenden Kosten für Energie, Technik und Material Rechnung tragen.
Eine Übersicht der Gebühren in benachbarten Kreisvolkshochschulen ist in der Anlage 2 dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
1. Änderung des § 2 Punkt 4 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal
( Seiten 1und 2)
2.Änderung des § 3 Punkt 4 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal
( Seite 3)
3. Änderung des § 5 Punkt 1 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal
( Seite 3)
4. Änderung des § 5 Punkt 4 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Stendal
(Seite 3)
Anlage 2
Gegenüberstellung der Gebühren für benachbarte Kreisvolkshochschulen