Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung der §§ 2.1, 2.4 und 2.5 der Gebührensatzung der Kreismusikschule Stendal vom 03.07.2001 und der Änderungen vom 01.01.2004 und 01.01.2005 entsprechend der beigefügten Anlage 1.
Die Änderung der Gebührensatzung tritt am 01.08.2009 in Kraft.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 2007 sprechen die Prüfer die Empfehlung aus,
“... im Sinne der Haushaltskonsolidierung Gebührenerhöhungen für die Kreismusikschule...“ in Erwägung zu ziehen.
Diese Gebührenordnung soll den stetig steigenden Kosten für Personal, Energie, Technik und Material Rechnung tragen.
Eine Übersicht der Gebühren der benachbarten Musikschulen ist in der Anlage 2 dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1:
Änderung der §§ 2.1, 2.4 und 2.5 der Gebührensatzung der Kreismusikschule Stendal vom 01.04.04
Anlage 2:
Gegenüberstellung der
Gebührenordnung für benachbarte Musikschulen