Betreff
Neufassung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal
Vorlage
475/2018
Aktenzeichen
475/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal.


Sachverhalt:

Die derzeitige Fassung der Verwaltungskostensatzung weicht in Teilen von den Regelungen des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VWKostG LSA) sowie die der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO-LSA) ab. Diese beiden Vorschriften, welche sich auf die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises beziehen, sind zwar nicht maßgebend für die zu treffenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal. Dennoch sollte, um gegenüber den Gebührenzahlern eine bessere Nach-vollziehbarkeit der diesbezüglichen Gebührenerhebung und Bemessung zu erreichen und zur Verbesserung der Gebührenklarheit eine analoge Anpassung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal an die vorgenannten Vorschriften vorgenommen werden.

Darüber hinaus wurde der Kostentarif, zur einfacheren Darstellung und Übersichtlichkeit, strukturell überarbeitet, so dass dessen Anwendung einfach und durch einen übersichtlichen Aufbau nachvollziehbar wird. Hierbei wurden zugleich die bestehenden Gebührensätze teilweise neu kalkuliert.

Unter Berücksichtigung des Kostendeckungsgrundsatzes kommt es bei den Gebühren für Vervielfältigungen zu einer deutlichen Entlastung für die Gebührenzahler. Diese Gebührenabsenkung ist insbesondere dem durch das Leasing der Druck- und Kopiertechnik verminderten Kostenaufwand geschuldet.

Mit der Staffelung der Vervielfältigungsgebühren orientiert sich der Landkreis Stendal an der AllGO-LSA sowie an der Verfahrensweise der meisten anderen Landkreise im Lande Sachsen-Anhalt. Mit dieser Verfahrensweise wird auch dem Grundsatz der Kostendeckung und der Gebührengerechtigkeit mehr Rechnung getragen.

Bei den Gebührentatbeständen, die den Zeitaufwand der Amtshandlung als Grundlage festsetzen, ist eine Gebührenerhöhung zu verzeichnen.

Die Kalkulation dieser Gebührensätze erfolge anhand der in dem  KGST-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (2017/2018) empfohlenen Stundensätze. Die anfallenden Sach- und Gemeinkosten wurden ebenfalls anhand des v. g. Berichts unter Anwendung der Verwaltungskostenrichtlinie berücksichtigt. Die so ermittelten Gebührensätze decken sich annähernd mit den in der AllGO-LSA vorgegebenen Gebührensätzen für Amtshandlungen im übertragenen Wirkungskreis. Im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Land Sachsen Anhalt bewegt sich der Landkreis Stendal mit der vorgesehenen Gebührenhöhe hier ebenfalls in einem vergleichbaren Rahmen.


Anlagenverzeichnis:

-       Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal, einschließlich Kostentarif

-       Synopse zur Verwaltungskostensatzung vom 27.09.2002

-       Vergleich des Kostentarifes gemäß § 2 Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal