Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Grundlage der §§ 5; 8; 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 133), dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 ( GVBl LSA S. 339 ) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 2005 (GVBl LSA S. 320) und dem Runderlass zur Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene - RdErl. des MI vom 16.06.2014 -31.21-10041- (MBl. LSA 2014, S. 264), die Neufassung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.
Sachverhalt:
Eine Neufassung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal vom 18.12.2014 ist aus folgenden Gründen notwendig:
- Anpassung der Formulierungen / redaktionelle Änderungen, hier u.a. auf Grundlage der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2017.
- Erweiterung
des Aufgabenbereiches des Landkreises hinsichtlich der Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren nach § 17a BrSchG.
Zur Untersetzung dieser Aufgabe ist neben der Besetzung der Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwartes eine zusätzliche Funktion des stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes für die Anleitung der Kinderfeuerwehren im Landkreis vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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27.200 |
EUR |
27.200 |
EUR |
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HH-Stelle: 1.2.6.10-542100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
Der Mehraufwand
gegenüber dem Vorjahr nach bisheriger Satzung beträgt 1.200 Euro |
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Anlagenverzeichnis:
1. Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.
2. Synopse zum Entwurf der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.