Betreff
Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal
Vorlage
489/2018
Aktenzeichen
489/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage der §§ 5; 8; 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 133), dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 ( GVBl LSA S. 339 ) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 2005 (GVBl LSA S. 320) und dem Runderlass zur Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene - RdErl. des MI vom 16.06.2014 -31.21-10041- (MBl. LSA 2014, S. 264), die Neufassung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.


Sachverhalt:

Eine Neufassung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal vom 18.12.2014  ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Anpassung der Formulierungen / redaktionelle Änderungen, hier u.a. auf Grundlage der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom  12. Juli 2017.

  • Erweiterung des Aufgabenbereiches des Landkreises hinsichtlich der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren nach § 17a BrSchG.
    Zur Untersetzung dieser Aufgabe ist neben der Besetzung der Funktion des Kreisjugendfeuerwehrwartes eine zusätzliche Funktion des stellv. Kreisjugendfeuerwehrwartes für die Anleitung der Kinderfeuerwehren im Landkreis vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

27.200

EUR

27.200

EUR

HH-Jahr: 2018

HH-Stelle: 1.2.6.10-542100

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

Der Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr nach bisheriger Satzung beträgt 1.200 Euro


Anlagenverzeichnis:

1.    Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.

2.    Synopse zum Entwurf der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.