Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung über die Gewährung von Honoraren im Rahmen der Kreisausbildung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Stendal.
Sachverhalt:
Eine Neufassung der Satzung über die Gewährung von Honoraren im Rahmen der Kreisausbildung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Stendal vom 24.05.2005 ist aus folgenden Gründen notwendig:
- Anpassung der Formulierungen / redaktionelle Änderungen , hier u.a. auf Grundlage der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2017
- Erweiterung der Anspruchsgrundlage für Ausbildungsleistungen für eingesetzte Fachberater und Dozenten (Gleichbehandlung zum Kreisausbilder) und Berücksichtigung von Sonderausbildungen auf Grundlage von Honorarvereinbarung.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage sind die §§ 5, 8 und 45 Abs.2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 133) zur Neufassung der Satzung über die Gewährung von Honoraren im Rahmen der Kreisausbildung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Stendal.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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22.000 |
EUR |
22.000 |
EUR |
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HH-Stelle: 1.2.6.10 - 501900 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Satzung über die Gewährung von Honoraren im
Rahmen der Kreisausbildung des
Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Stendal
Anlage 2: Synopse zum Entwurf der Satzung über die Gewährung von Honoraren im Rahmen der Kreisausbildung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Stendal