Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt,

a)    die Erhöhung der Honorare der nebenberuflichen Lehrer und Lehrerinnen der Kreismusikschule Stendal wie folgt:

Musiklehrer/innen mit Hochschulabschluss:              Stundensatz:   21,00 €

Musiklehrer/innen ohne Hochschulabschluss:           Stundensatz:  18,50 €

Die Änderung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

b)    die Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal entsprechend der beigefügten Anlage 1. Die neue Honorarordnung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Erhöhung der Honorare für nebenberufliche Lehrer/innen der Kreismusikschule Stendal

Eine Anpassung der Honorare ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich:

  • Das Durchschnittsalter für nebenberufliche Lehrer/innen auf Honorarbasis liegt bei der Kreismusikschule bei ca. 60 Jahren. Um auch zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben, ist es dringend notwendig, dass junges Fachpersonal für diese Einrichtung gewonnen wird.

  • Mit den jährlich gewährten Fördermitteln vom Land Sachsen-Anhalt geht ein Qualitätsniveau einher, das langfristig sichergestellt werden muss.

  • Benachbarte und vergleichbare Musikschulen haben in den letzten Jahren die Honorare der Dozenten/innen angepasst (siehe Tabelle 1).

  • Die Honorare der Kreismusikschule wurden letztmalig im Jahr 2009 festgelegt und seither nicht angepasst.

Vor diesem Hintergrund sollen die Honorare für nebenberufliche Lehrer/innen der Kreismusikschule zum 01.01.2019 erhöht werden.

In der Tabelle 1 sind die derzeitigen Honorarsätze der Kreismusikschule des Landkreises Stendal sowie von benachbarten bzw. vergleichbaren Institutionen dargestellt. Darüber hinaus ist die geplante Anpassung der Honorarsätze zum 01.01.2019 abgebildet.

Tabelle 1: Kreismusikschule - Übersicht Honorarsätze

Musikschule

Honorar für Dozent

mit Hochschulabschluss

Honorar für Dozent

ohne Hochschulabschluss

Landkreis Stendal

derzeit

19,00 €

(10 Dozenten im Jahr 2017)

17,00 €

(1 Dozent im Jahr 2017)

Altmarkkreis Salzwedel

20,84 €

20,84 €

Stadt Stendal

20,00 €

18,00 €

Jerichower Land

19,00 €

16,00 €

Landkreis Börde

20,00 €

17,00 €

Landkreis Stendal

ab 01.01.2019 (NEU)

21,00 €

18,50 €


Da die letzte Gebührensatzung der Kreismusikschule zum 01.08.2016 in Kraft getreten ist, liefert das Jahr 2017 als erstes vollständiges Haushaltsjahr nach Änderung der Gebührenordnung eine Grundlage zur Prognose der Mehrausgaben für die Kreismusikschule.

Die prognostizierten Ausgaben für das Jahr 2019 stellen sich wie folgt dar, wobei diese durch die geplanten Einnahmen aus den Teilnehmergebühren gedeckt werden:

Tabelle 2: Kreismusikschule - Übersicht der Ausgaben und Einnahmen 2017 und 2019

Ausgaben für

Honorare

Einnahmen aus

Teilnehmergebühren

2017 Plan

70.000 €

110.000 €

2017 Ist

57.162 €

101.130 €

2018 Plan

60.000 €

110.000 €

2019 voraussichtlich

Erhöhung auf 21,00 € mit HS und 18,50 € ohne HS eingerechnet

63.000 €

100.000 €

HS = Hochschulabschluss

Redaktionelle Anpassungen der Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal

Neben der Erhöhung der Honorare für nebenberufliche Lehrer/innen der Kreismusikschule Stendal ist die Honorarordnung vom 01.04.2005 im Zusammenhang mit der 1. Änderung vom 01.08.2009 auch auf die aktuelle Rechtslage geprüft und angepasst worden.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

3.000

EUR

3.000

EUR

HH-Jahr: 2019

HH-Stelle: 2.6.3.10.501900

Mittel angemeldet

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 –

Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal ab 01.01.2019 (NEU)

Anlage 2 –

Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal vom 01.04.2005 (ALT)

Anlage 3 –

1. Änderung der Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal vom 01.08.2009 (ALT)

Ergänzung

Anlage 4 –

Synopse der Honorarordnung der Kreismusikschule Stendal vom 01.04.2005 i.V. m. 1. Änderung vom 01.08.2009 (ALT) und ab 01.01.2019 (NEU)