Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt,

a)    die Erhöhung der Honorare der nichthauptamtlich tätigen Dozenten und Dozentinnen der Kreisvolkshochschule Stendal wie folgt: 14,00 – 20,00 €

Die Erhöhung der Honorare tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

b)    die Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal entsprechend der beigefügten Anlage 1. Die neue Honorarordnung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

c)    die Aufhebung der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal vom 01.06.2001. Die Aufhebung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.


 

 

Sachverhalt:

Erhöhung der Honorare für nichthauptamtlich tätige Dozenten/innen der Kreisvolkshochschule Stendal

Eine Anpassung der Honorare ist aus folgenden Gründen zwingend erforderlich:

  • Fast 70 Prozent der Dozenten/innen der Kreisvolkshochschule sind älter als 50 Jahre. Um auch zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben, ist es dringend erforderlich, dass junges Fachpersonal für diese Einrichtung gewonnen wird.

  • Mit den jährlich gewährten Fördermitteln vom Land Sachsen-Anhalt geht ein Qualitätsniveau einher, das langfristig sichergestellt werden muss.

  • Benachbarte und vergleichbare Volkshochschulen haben in den letzten Jahren die Honorare der Dozenten/innen angepasst (siehe Tabelle 1).

  • Die Honorare der Kreisvolkshochschule wurden letztmalig im Jahr 2001 festgelegt und seither nicht angepasst.

  • Bei der Kreisvolkshochschule werden Kurse zur sprachlichen Erstorientierung gegeben, wofür ein/e Dozenten/in den Mindesthonorarsatz in Höhe von 35 € erhält, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgeschrieben wird. Dies hat zur Folge, dass das Halten von anderen Sprachkursen weniger attraktiv ist, da hierfür derzeit ein durchschnittliches Honorar von 12,78 € gezahlt wird.

Vor diesem Hintergrund sollen die Honorare für nichthauptamtlich tätige Dozenten/innen der Kreisvolkshochschule zum 01.01.2019 erhöht werden.

In der Tabelle 1 sind die derzeitigen Honorarsätze der Kreisvolkshochschule des Landkreises Stendal sowie von benachbarten bzw. vergleichbaren Institutionen dargestellt Darüber hinaus ist die geplante Anpassung der Honorarsätze zum 01.01.2019 abgebildet.

Tabelle 1:       Kreisvolkshochschule (KVHS) - Übersicht Honorarsätze

Volkshochschule

Honorare

KVHS Landkreis Stendal

derzeit

10,23 € - 14,06 €

12,78 € (gezahlter Durchschnitt)

VHS Stadt Stendal

ab 14,50 €

KVHS Jerichower Land

ab 13,00 €

KVHS Landkreis Börde

10,00 € – 25,00 €

KVHS Prignitz

14,00 € – 20,00 €

KVHS Landkreis Stendal

ab 01.01.2019 (NEU)

14,00 – 20,00 €

14,50 € (Durchschnitt)

Als Basis zur Berechnung der prognostizierten Mehrausgaben wurde das Jahr 2017 herangezogen.

Die prognostizierten Ausgaben für das Jahr 2019 stellen sich wie folgt dar, wobei diese durch die geplanten Einnahmen aus den Teilnehmergebühren gedeckt werden:

Tabelle 2:       Kreisvolkshochschule - Übersicht der Ausgaben und Einnahmen 2016, 2017 und 2019

Ausgaben für

Honorare*

Einnahmen aus

Teilnehmergebühren*

2016 Plan

77.000 €

77.000 €

2016 Ist

74.014 €

96.245 €

2017 Plan

77.000 €

77.000 €

2017 Ist

83.836 €

114.586 €

2018 Plan

77.000 €

95.000 €

2019 voraussichtlich

Erhöhung auf durchschnittlich 14,50 € eingerechnet

 95.000 €

95.000 €

* Die Ausgaben für Honorare und Einnahmen aus Teilnehmergebühren sind ohne die Kurse zur

sprachlichen Erstorientierung für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) kalkuliert worden, da es hierfür entsprechend zeitlich begrenzt eine Förderung gibt.

Außerdem ist für die Kurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Mindesthonorarsatz in Höhe von 35 € vorgeschrieben.

Redaktionelle Anpassungen der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal

Neben der Erhöhung der Honorare für nichthauptamtlich tätige Dozenten/innen der Kreisvolkshochschule Stendal ist die Honorarordnung auch auf aktuelle Rahmenbedingungen geprüft und angepasst worden.

Dazu gehört unter anderem, dass der § 7 der derzeit gültigen Geschäftsordnung für die Kreisvolkshochschule Stendal in die Honorarordnung integriert wurde.

Derzeit existiert eine Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal, die nach Aussagen des Geschäftsführers des Landesverbandes der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V. jedoch nicht notwendig ist, sofern eine Satzung vorhanden ist. Dies ist für die Kreisvolkshochschule Stendal der Fall.

Vor diesem Hintergrund soll die Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal aufgehoben und die relevanten Abschnitte in die Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal bzw. in die Satzung der Kreisvolkshochschule Stendal integriert werden.

Die Aufhebung der Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal sowie die Anpassung der Satzung der Kreisvolkshochschule Stendal erfolgt anhand eines separaten Beschlusses des Kreistages.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

Ja

Nein

     

18.000

EUR

18.000

EUR

HH-Jahr: 2019

HH-Stelle: 2.7.1.10.501900

Mittel angemeldet

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

Zusätzliche Anmerkungen:

     


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 –

Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal ab 01.01.2019 (NEU)

Anlage 2 –

Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal vom 01.06.2001 (ALT)

Anlage 3 –

Geschäftsordnung der Kreisvolkshochschule Stendal

Ergänzung

Anlage 4 –

Synopse der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule Stendal vom 01.06.2001 (ALT) und ab 01.01.2019 (NEU)