hier: Abberufung und Berufung
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 49 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beruft der Kreistag des Landkreises Stendal Herrn Dr. Ringhard Friedrich rückwirkend zum 30.04.2018 als sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz ab.
Nach § 49 Absatz 3 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beruft der Kreistag des Landkreises Stendal Frau Jutta Schwarzer als sachkundige Einwohnerin des Schul-, Sport- und Kulturausschusses mit Datum vom 30.05.2018 ab.
Gleichzeitig beruft der Kreistag des Landkreises Stendal gemäß § 49 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 47 Absatz 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Herrn Hans-Jürgen Seidel wohnhaft in Stendal,
als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Bau, Verkehr und digitale Infrastruktur,
Herrn Steffen Buddy wohnhaft in Tangermünde,
als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz,
Frau Diana Schmolke wohnhaft in Arneburg
als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit,
Herrn Maik Burgemeister wohnhaft in Stendal
als sachkundigen Einwohner in den Schul-, Sport- und Kulturausschuss,
Herrn Karsten Rottstädt wohnhaft in Hassel
als sachkundigen Einwohner in den Schul-, Sport- und Kulturausschuss,
Frau Jutta Schwarzer wohnhaft in Rindtorf
als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus.
Sachverhalt:
Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung des Landkreises Stendal – Turnusprüfung bei III., Punkt 2.2.2 „Hauptsatzung“, Seite 25 ff. festgestellt, dass der Kreistag am 03.07.2017 jeweils fünf sachkundige Einwohner in die beratenden Fachausschüsse berufen hat.
Gemäß § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung werden durch den Kreistag jedoch jeweils sechs widerruflich sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in die jeweiligen Ausschüsse berufen.
Die Berechnung über die Berufung der sachkundigen Einwohner nach § 49 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ergab, dass die CDU-Fraktion jeweils 3 sachkundige Einwohner in den beratenden Ausschüssen berufen kann. Dies ist nicht erfolgt.
Mit der Berufung wird der Hinweis des Landesrechnungshofes bereinigt und die gesetzliche Vorschrift eingehalten.