Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Planung der Beratungsangebote im Landkreis
Stendal für das Jahr 2019 auf der Grundlage des Gesetzes zur Familienförderung
des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer
Beratungsangebote.
Sachverhalt:
Zum 01. Januar 2015 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung
des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer
Beratungsangebote (FamBeFöG) in Kraft getreten.
Nach § 20 Abs. 1 FamBeFöG gewährt das Land den Landkreisen und
kreisfreien Städten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 Zuweisungen zur Förderung
der Angebote von Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen sowie
Suchtberatungsstellen. Die Zuweisung des Landes an die Landkreise sind nach §
20 Abs. 2 FamBeFöG davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise eine mit den
freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen
Kreistagen beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der
Landkreise und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.
Im Rahmen der Sozialplanung sind insbesondere:
- der Bestand an Einrichtungen und
Diensten festzustellen,
- der Bedarf an sozialen Diensten und
Einrichtungen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit erforderlich sind, für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs
notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist
Vorsorge zu treffen, dass auch unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden
kann.
Die aktuelle Fassung der im jeweiligen Bereich beschlossenen
Sozialplanung ist spätestens am 31. Oktober des Jahres, welches dem Jahr, auf
das die Planung bezogen ist vorausgeht, bei dem für Familienhilfe und
Familienförderung zuständigen Ministerium einzureichen.
Zwischen den freien Trägern von Beratungsstellen und dem Landkreis Stendal gibt es eine abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur integrierten psychosozialen Beratung im Landkreis Stendal. Dieser Vereinbarung liegt ein regionales Konzept mit Leistungsbeschreibung zugrunde. Entsprechend der Rahmenvereinbarung findet eine Abstimmung zur Planung zwischen den freien Trägern der Beratungsstellen und dem Landkreis statt.
Anlagenverzeichnis:
Beratungsstellenplanung im Landkreis für das Jahr 2019 nach dem Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen- Anhalt