hier: Jahresbericht 2017
Inhalt der Mitteilung:
Die Erziehungsberatung gemäß § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie ist als Pflichtaufgabe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorzuhalten.
Ebenso sind die sich aus den §§ 16, 17 SGB VIII ergebenden Beratungs-/Unterstützungsvorgaben Pflichtleistungen des örtlichen Jugendhilfeträgers.
Der Landkreis erbringt die Leistung gemäß § 28 SGB VIII i.d.R. nicht selbst, sondern bedient sich dazu eines freien Trägers der Jugendhilfe. Auch die Leistungen nach den §§ 16, 17 werden zum Teil durch die frei zugängliche (antragsunabhängig) Beratungsstelle erbracht.
Dazu hat der Landkreis mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt e.V. / Paritätisches Sozialwerk Kinder-und Jugendhilfe - eine Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII abgeschlossen.
So ist sichergestellt, dass der Landkreis Stendal die Erziehungsberatungsstelle zur Versorgung der Bevölkerung des Landkreises im Leistungsbereich der §§ 16,17,und 28 SGB VIII vorhält, soweit entsprechende Leistungen nicht unmittelbar durch den Landkreis erbracht werden.
Vertragsgemäß legt der Träger jährlich einen Jahresbericht vor.
Die Erziehungsberatungsstelle wird mit vertragsgemäß 4 Beratungsfachkräften geführt. Hauptstandort ist Stendal. Es besteht eine Außenstelle in Osterburg und es werden regelmäßig Sprechstunden in Havelberg angeboten.
Grundsätzlich trägt der Landkreis als Leistungsverpflichteter die vollen Kosten für diese Leistung.
Die durch den Landkreis zu finanzierenden Gesamtkosten der Beratungsstelle beliefen sich 2017 auf 279.213,49 Euro. Im Zuge der jährlichen Beratungsstellenförderung nach FamBeFöG erhielt der Landkreis 2017 eine Landesförderung in Höhe von 38.435,04 Euro.
Der Jugendhilfeausschuss möge den Sachbericht sowie die Statistik zur Kenntnis nehmen.
Anlagenverzeichnis:
Erziehungsberatung Jahresbericht 2017