Betreff
Sozialpädagogische Familienhilfe - Jahresberichte der Leistungserbringer 2017
Vorlage
523/2018
Aktenzeichen
523/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

 

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung sind Pflichtleistungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie dienen dazu Personensorgeberechtigte in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung zu unterstützen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Insofern besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein individueller Rechtanspruch  der/des Personensorgeberechtigten auf Hilfe.

Um der Individualität des Hilfebedarfes möglichst  gerecht zu werden, stehen dem Jugendamt verschiedene Hilfeformen zur Verfügung.

Eine der Standardhilfen (weil im SGB VIII konkret benannt) ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) – geregelt im § 31 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.

„ Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Die konkrete Ausgestaltung dieses Hilfsangebotes bzw. die Schwerpunktsetzung des konkreten Angebotes  in den letzten Jahren im Landkreis Stendal   aus fachlichen Erfordernissen heraus einigen Veränderungen unterworfen.

Es musste in der Vorbereitung des Hilfeprozesses oder in der Durchführung der Hilfe immer wieder festgestellt werden, dass für  manche Familien die Standard- SPFH in hinsichtlich Anspruch, Ziel und Dauer nicht einsetzbar ist, bzw. nicht zum erwarteten Ergebnis führen kann, weil  die Ressourcen der Familie nicht ausreichen.

Deshalb wurden niedrigschwelligere  Sonderformen der SPFH entwickelt,  die länger einsetzbar sind, die i.d.R. andere primäre Ziele verfolgen, z.B.  die Situation in der Familie so stabilisieren oder zu halten, dass eine Herausnahme des Kindes/der Kinder vermieden oder herausgezögert werden kann.

Diese niedrigschwellige Familienhilfe wird trägerabhängig z.B. unter den Bezeichnungen  „Familienorientierte Hilfe (FoH)“ und „Alltagsorientierte Familienhilfe (AOF)“ geführt.

In Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips erbringt der Landkreis die Leistung der SPFH nicht selbst, sondern bedient sich auf der Grundlage von entsprechend abgeschlossenen Leistungs-und Kostenvereinbarungen geeigneter freier Träger der Jugendhilfe.

Mit folgenden Trägern bestehen aktuell  Leistungsvereinbarungen zur SPFH und/oder AOF/FoH/FbD.

Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Östliche Altmark e.V.

Paritätisches Sozialwerk Kinder-und Jugendhilfe gGmbH

Diakonieverein Bismark e.V.

Diakoniewerk Osterburg e.V.

Diese Zusammenarbeit ist über viele Jahre bewährt und deckt im Umfang  im Wesentlichen den bestehenden Bedarf. Das schließt jedoch auch nicht aus, dass es Bedarfsspitzen incl. Wartezeiten geben kann, andererseits aber auch punktuell Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden.

Im Jahr 2017  sind im Rahmen der einzelfallbezogenen Gewährung von Hilfe zur Erziehung an Personensorgeberechtigte im Jahresdurchschnitt 130 Hilfefälle  mit einer Form der sozialpädagogischen Familienhilfe betreut worden, davon

*      41 über die „klassische“ SPFH

*      89 über die differenzierten Formen der Familienhilfe ( AOF,FoH,FbD).

Die Gesamtzahl der Hilfefälle des Jahres (Ausgangsbestand am 1.1. + Zugänge) betrug 201 Hilfefälle, davon wurden 127  über die differenzierten Formen der Familienhilfe versorgt.

Die deutlich höhere Zahl an Hilfefällen  in den differenzierten Formen der Familienhilfe  spiegelt wider, dass ein nicht unerheblicher Teil der Hilfeempfänger  die Betreuung und Versorgung der oft auch kleinen  Kinder in der Familie in den Bereichen der Grundversorgung nicht adäquat sicherstellen konnte, für die Kinder insofern  eine Versorgungsnotlage festzustellen war  und gleichzeitig nicht genügend Ressourcen in der Familie vorhanden waren, die  den von vorn herein zeitlich begrenzten Einsatz  einer Standard- SPFH ermöglicht hätten.

Die Jahresberichte der Träger differenzieren diese Grund-Aussage noch einmal feiner.

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, die Jahresberichte zur Kenntnis zu nehmen.


Anlagenverzeichnis:

 

Jahresbericht Familienhilfe DRK 2017

Jahresbericht Familienhilfe Diakonie.Bismark 2017

Jahresbericht Familienhilfe PSW 2017

Jahresbericht Familienhilfe Diakoniewerk Osterburg 2017