Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- Derzeit noch verfügbare BUT- Mittel (Haushaltsmittel, die aus nicht der Revision unterlegenen Mitteln des Bildungs-und Teilhabepaketes des Bundes stammen) sind vollumfänglich für eine Weiterführung des Projektes Hausbesuchsdienst >Willkommen im Landkreis Stendal< einzusetzen.
Das gilt auch für Mittel, die abweichend von den Planansätzen im künftigen Zeitraum aus dem Projekt jahresbezogen frei werden.
- Das Projekt des Hausbesuchsdienstes >Willkommen im Landkreis Stendal< (Beschluss vom 09.06.2016 (DS 260/2016) wird nach Auslaufen der bisher vorgesehenen Projektlaufzeit bzw. nach Verbrauch der bisher dafür vorgesehenen BUT-Mittel insoweit unverändert fortgeführt, bis auch die Mittel nach Nr.1 verbraucht sind.
Sachverhalt:
Mit seinem Beschluss zur DS 388/2012 hat der Kreistag entschieden, Haushaltsmittel, die aus den nicht der Revision unterliegenden Mitteln des Bildungs-und Teilhabepaketes stammen, zweckgebunden für zusätzliche Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden.
Es standen bisher 461.800 Euro zur Verfügung. Der Einsatz dieses Betrages wurde mit entsprechenden weiteren Beschlusslagen
- DS 220/2015
- DS 261/2016
- DS 260/2016
für den Zeitraum 2016-2019 mit Projekten untersetzt (siehe Anlage Tabelle 1 und Tabelle 2)
Die Beschlüsse zu Projektförderung betrafen im Aufgabenspektrum des SGB VIII zwei Schwerpunkte:
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit (DS 220/2016 und DS 261/2016)
· Projekt „Jugend gestaltet Altmark“
· Projekt „Migrationspaten“
· Projekt „Talentschmiede“
· Förderung Geschäftsstelle Kreis-Kinder-und Jugendring
- Förderung der Erziehung in der Familie (DS 260/2016)
· Projekt Hausbesuchsdienst „Willkommen im Landkreis Stendal“ (im folgenden Willkommensbesuchsdienst genannt)
Die Projekte nach Nr.1 sind in 2017 planmäßig durchgeführt und beendet worden. Die geplanten Projektmittel sind nicht vollständig verbraucht worden, so dass aus diesem Bereich nunmehr wieder 40.068,73 Euro verfügbar sind (siehe Anlage - Tabelle 1)
Das Projekt nach Nr.2 (Willkommensbesuchsdienst) war kalkulatorisch mit 240.000 Euro bei einer Projektlaufzeit vom 01.09.2016- 30.08.2019 untersetzt.
Der Projektbeginn verschob sich auf den 01.12.2016, so dass sich die reguläre Projektlaufzeit bereits voraussichtlich bis mindestens 30.10.2019 verschoben hat.
In der Finanzierungsdurchführung war es möglich, in den Jahren 2016 und 2017 Drittmittel (Spende, Bundesmittel) einzusetzen, so dass in erheblich geringerem Umfang als geplant auf die BUT-Mittel zurück gegriffen werden musste.(siehe Anlage Tabelle 2)
Bezogen auf die reguläre Projektlaufzeit sind damit aus 2016 /2017 Mittel in Höhe von 25.165,47 Euro nicht verbraucht worden, die damit also weiter zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus stehen aus BUT-Mitteln (Rückflüsse aus der Abwicklung BUT durch Amt 50) in 2017 letztmalig weitere Mittel in Höhe von 19.375,20 Euro zur Verfügung, die auch unter die Beschlusslage der DS 388/2012 fallen.
Somit stehen
insgesamt 96.708 Euro zur Verfügung (siehe Anlage –Tabelle 3), über deren Einsatz unter der genannten Maßgabe zu
entscheiden ist.
Mit diesem Betrag wäre es nach derzeitigem Kenntnisstand
möglich, den Willkommens-besuchsdienst
etwa bis zur Jahresmitte 2021 zu finanzieren.
Sollten sich in diesem Zeitraum ergänzende Finanzierungsquellen ergeben oder Mittel nicht in der Höhe wie geplant ausgegeben werden, würde sich die durchfinanzierte Laufzeit des Projektes darüber hinaus weiter verlängern können.
Dem Kreistag wird empfohlen den Beschluss zum Einsatz der noch verfügbaren BUT-Mittel wie vorgeschlagen zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage zur
Drucksache 524/2018