Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt die erste Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 bis 2021.
- Eine weitere Fortschreibung des Bedarfsplanes im Planungszeitraum erfolgt, sofern sie erforderlich ist, um z.B. den Rechtsanspruch zu sichern.
Sachverhalt:
Seit der Beschlussfassung zur aktuellen
Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung am 28.03.2017 durch den
Jugendhilfeausschuss hat sich die Situation im Hinblick auf die
Tageseinrichtungen im Landkreis Stendal geändert.
So sind zur Sicherung des Rechtsanspruchs
- neue Einrichtungen in Abstimmung mit dem Landkreis Stendal als
Leistungsverpflichteten und Planungsträger sowie mit der jeweiligen
Kommune in Betrieb gegangen und
- Kapazitäten bestehender Einrichtungen in Abstimmung mit dem
Landkreis Stendal bedarfsorientiert angepasst worden.
Aufgrund von strukturellen Veränderungen bei den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Stendal (vgl. hierzu Abschnitt 1 und 2 – Grund und Umfang für die Fortschreibung) ist sie nun fortzuschreiben.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Jugendhilfeausschuss – gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung des Jugendamtes Stendal
(Beschluss des Kreistages vom 23.04.2009 (DS 511), bekannt gemacht im Amtsblatt 10/2009 vom 20.05.2009, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 30.05.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt 13/2013 vom 12.06.2013)
Anlagenverzeichnis:
- Jugendhilfeplan – Teilplan Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021 – Erste
Fortschreibung 2018
- Erläuterungen zur ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021