Betreff
Erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 - 2021
Vorlage
547/2018
Aktenzeichen
547/2018
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die erste Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 bis 2021.

  1. Eine weitere Fortschreibung des Bedarfsplanes im Planungszeitraum erfolgt, sofern sie erforderlich ist, um z.B. den Rechtsanspruch zu sichern.


Sachverhalt:

Seit der Beschlussfassung zur aktuellen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung am 28.03.2017 durch den Jugendhilfeausschuss hat sich die Situation im Hinblick auf die Tageseinrichtungen im Landkreis Stendal geändert.

So sind zur Sicherung des Rechtsanspruchs

  • neue Einrichtungen in Abstimmung mit dem Landkreis Stendal als Leistungsverpflichteten und Planungsträger sowie mit der jeweiligen Kommune in Betrieb gegangen und
  • Kapazitäten bestehender Einrichtungen in Abstimmung mit dem Landkreis Stendal bedarfsorientiert angepasst worden.

Aufgrund von strukturellen Veränderungen bei den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Stendal (vgl. hierzu Abschnitt 1 und 2 – Grund und Umfang für die Fortschreibung) ist sie nun fortzuschreiben.

Zuständigkeit für die Entscheidung:

Jugendhilfeausschuss – gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung des Jugendamtes Stendal

(Beschluss des Kreistages vom 23.04.2009 (DS 511), bekannt gemacht im Amtsblatt 10/2009 vom 20.05.2009, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 30.05.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt 13/2013 vom 12.06.2013)


Anlagenverzeichnis:

  1. Jugendhilfeplan – Teilplan Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021 – Erste Fortschreibung 2018
  2. Erläuterungen zur ersten Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021