Betreff
Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Stendal
Vorlage
543/2018
Aktenzeichen
543/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage der §§ 8,45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA und des § 7 Abs. 2 RettDG LSA den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA und des § 7 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz des   Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2018 (GVBl. LSA 2012, 624) mehrfach geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. LSA S. 197)  wurde durch den Kreistag des Landkreises Stendal am 20.02.2014 der Rettungsdienstbereichsplan Landkreis Stendal sowie am 20.04.2017 die 1. Änderung des Rettungsdienstbereichsplan Landkreis Stendal beschlossen.

Die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreis Stendal vom 20.04.2017  ist aus folgenden   Gründen notwendig:

  1. Dem Kreistag wurde auf seiner Sitzung am 20.04.2017 mitgeteilt, dass  im Rahmen des Qualitätsmanagements zur Überprüfung der Erfüllung der Hilfsfristen im Rettungsdienst, der bestehenden Organisationsstruktur hinsichtlich der Standorte der Rettungswachen und der Notarztstandorte sowie die Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen ein externer Gutachter beauftragt wird.

  1. Mit Vorlage des Gutachtens in der Fassung vom 05. 07.2018 ergeben sich für den Landkreis Stendal folgende Standorte für Rettungswachen:

Rettungswache Havelberg

Rettungswache Klietz

Rettungswache Bismark

Rettungswache Osterburg

Rettungswache Seehausen

Rettungswache Iden

Rettungswache Stendal I und II

Rettungswache Tangermünde

Rettungswache Tangerhütte

Rettungswache Windberge

Damit ergibt sich auch eine Änderung hinsichtlich der Fahrzeugvorhaltung:

Rettungsdienstfahrzeug

Rettungswagen (RTW)

Notarzteinsatz-fahrzeug (NEF)

Mehrzweck-fahrzeug (MZF)

Krankentransport-wagen (KTW)

Fahrzeuganzahl

13

5

1

2

Wochenstunden

1980

756

64

80

Weiterhin ist an der Rettungswache Stendal I ein Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) vorzuhalten und durch vorhandenes Personal bei Bedarf zu besetzen.

Hierdurch ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Hilfsfrist für Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge.

  1. Anpassung der Formulierungen / redaktionelle Änderungen, hier u.a. auf Grundlage der Änderung des Rettungsdienstgesetzes Land Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) in der zurzeit gültigen Fassung vom 26.10.2017.


Anlagenverzeichnis:

-       Synopse zum Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal

-       Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal