Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der Grundlage der §§ 8,45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA und des § 7 Abs. 2 RettDG LSA den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der §§ 8,
45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA und des § 7 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom
18.12.2018 (GVBl. LSA 2012, 624) mehrfach geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl.
LSA S. 197) wurde durch den Kreistag des
Landkreises Stendal am 20.02.2014 der Rettungsdienstbereichsplan Landkreis
Stendal sowie am 20.04.2017 die 1. Änderung des Rettungsdienstbereichsplan
Landkreis Stendal beschlossen.
Die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes
des Landkreis Stendal vom 20.04.2017 ist
aus folgenden Gründen notwendig:
- Dem Kreistag wurde auf seiner Sitzung am
20.04.2017 mitgeteilt, dass im
Rahmen des Qualitätsmanagements zur Überprüfung der Erfüllung der
Hilfsfristen im Rettungsdienst, der bestehenden Organisationsstruktur hinsichtlich
der Standorte der Rettungswachen und der Notarztstandorte sowie die
Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen ein externer Gutachter beauftragt
wird.
- Mit Vorlage des Gutachtens in der Fassung vom
05. 07.2018 ergeben sich für den Landkreis Stendal folgende Standorte für
Rettungswachen:
Rettungswache Havelberg
Rettungswache Klietz
Rettungswache Bismark
Rettungswache Osterburg
Rettungswache Seehausen
Rettungswache Iden
Rettungswache Stendal I und II
Rettungswache Tangermünde
Rettungswache Tangerhütte
Rettungswache Windberge
Damit ergibt sich auch eine Änderung hinsichtlich der
Fahrzeugvorhaltung:
|
Rettungsdienstfahrzeug |
Rettungswagen
(RTW) |
Notarzteinsatz-fahrzeug
(NEF) |
Mehrzweck-fahrzeug
(MZF) |
Krankentransport-wagen
(KTW) |
|
Fahrzeuganzahl |
13 |
5 |
1 |
2 |
|
Wochenstunden |
1980 |
756 |
64 |
80 |
Weiterhin ist an der Rettungswache Stendal I ein
Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) vorzuhalten und durch vorhandenes Personal bei
Bedarf zu besetzen.
Hierdurch ergibt sich eine deutliche Verbesserung der
Hilfsfrist für Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge.
- Anpassung der Formulierungen / redaktionelle
Änderungen, hier u.a. auf Grundlage der Änderung des
Rettungsdienstgesetzes Land Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) in der zurzeit
gültigen Fassung vom 26.10.2017.
Anlagenverzeichnis:
- Synopse zum Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal
- Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal
