Inhalt der Mitteilung:
Der Abfallbericht 2017 für den Landkreis
Stendal wird dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.
Begründung:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
(örE) haben Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung
zur Wiederverwertung, des Recyclings und die Beseitigung der in seinem Gebiet
anfallenden und zu überlassenden Abfälle zu erstellen, § 21 KrWG
(Kreislaufwirtschaftsgesetz). Die Anforderungen an die Abfallbilanzen regelt
das Landesrecht, § 9 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA).
Danach hat jeder örE für sein Gebiet eine Abfallbilanz bis spätestens zum
31.03. des Folgejahres und unter Verwendung eines vorgegebenen elektronischen
Erfassungsprogramms (ASYS) dem zuständigen Landesamt für Umweltschutz (LAU)
vorzulegen. Der Landkreis Stendal hat seine Abfallbilanz 2017 dem LAU fristgemäß vorgelegt.
Der vorliegende Abfallbericht 2017 baut auf
die erstellte Abfallbilanz 2017 auf, die die im Landkreis Stendal erfassten
verwerteten und beseitigten Abfallmengen beinhaltet. Aus den vorliegenden
Abfalldaten lassen sich Abfallströme und deren Tendenzen herleiten. Diese
können u.a. für die Fortschreibung der Satzungen oder für Maßnahmen der
Umsetzung der behördlichen Überwachung bedeutsam sein.
Eine Beschlussfassung durch den Kreistag
sieht das AbfG LSA - im Gegensatz zum Abfallwirtschaftskonzept
(§ 8 AbfG LSA) - nicht vor.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Abfallbericht des Landkreises Stendal für das Jahr 2017
