Betreff
Abfallbericht des Landkreises Stendal für 2017
Vorlage
539/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

Der Abfallbericht 2017 für den Landkreis Stendal wird dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.

 

 

Begründung:

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) haben Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwertung, des Recyclings und die Beseitigung der in seinem Gebiet anfallenden und zu überlassenden Abfälle zu erstellen, § 21 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Die Anforderungen an die Abfallbilanzen regelt das Landesrecht, § 9 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA). Danach hat jeder örE für sein Gebiet eine Abfallbilanz bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres und unter Verwendung eines vorgegebenen elektronischen Erfassungsprogramms (ASYS) dem zuständigen Landesamt für Umweltschutz (LAU) vorzulegen. Der Landkreis Stendal hat seine Abfallbilanz 2017 dem LAU fristgemäß vorgelegt.

Der vorliegende Abfallbericht 2017  baut auf die erstellte Abfallbilanz 2017 auf, die die im Landkreis Stendal erfassten verwerteten und beseitigten Abfallmengen beinhaltet. Aus den vorliegenden Abfalldaten lassen sich Abfallströme und deren Tendenzen herleiten. Diese können u.a. für die Fortschreibung der Satzungen oder für Maßnahmen der Umsetzung der behördlichen Überwachung bedeutsam sein.

Eine Beschlussfassung durch den Kreistag sieht das AbfG LSA - im Gegensatz zum Abfallwirtschaftskonzept (§ 8 AbfG LSA) - nicht vor.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Abfallbericht des Landkreises Stendal für das Jahr 2017