Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Zusammenführung
der Trägerschaft und der Betriebsführung des Wohnheimes des Landkreises Stendal
im Sinne des § 48 a i.V.m. § 45 SGB VIII.
Der Landrat wird ermächtigt, die dafür
notwendigen Schritte seitens der Verwaltung vorzunehmen.
Sachverhalt:
In Vorbereitung des Schuljahres 2018/19
wurde auch der Runderlass zur Fachklassenbildung in der dualen Ausbildung
an berufsbildenden Schulen durch das Bildungsministerium (MB) aktualisiert.
Unter anderem ist ein wichtiger Eckpunkt,
dass künftig nur noch reine Fachklassen gebildet werden können, um die
Qualitätssicherung der Ausbildung zu gewährleisten.
Bisher gab es Landesfachklassen, jeweils nur
an einem Standort in Sachsen-Anhalt und Regionalfachklassen für einzelne
Regionen, in denen sich mindestens zwei Landkreise zusammengeschlossen haben,
wie zum Beispiel beide Altmarkkreise.
Neu sind ab diesem
Schuljahr Regionenübergreifende
Fachklassen (RÜFK).
Der Landkreis Stendal gehört zum Bereich
Nord, der wie folgt durch das Land definiert wurde: Altmarkkreis Salzwedel,
Landkreis Stendal, Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Jerichower Land,
Salzlandkreis und die kreisfreie Stadt Magdeburg.
Die Ausbildung zum/zur - Dachdecker/in, -
Bäcker/in, - Maschinen- und
Anlagenführer/in (Schwerpunkt Lebensmitteltechnik) und -
Straßenbauer/in
wurde von jeweils einer Regionalfachklasse
zu einer RÜFK Nord, also aufgewertet.
Neu ist dem
Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal, die RÜFK für die Ausbildung zum/zur
Land- und Baumaschinenmechatroniker/in ab dem Schuljahr 2018/19 zugeordnet
worden.
Um regionenübergreifende Fachklassen oder
Regionalfachklassen zugesprochen zu bekommen, ist neben den personellen und
sächlichen Voraussetzungen der jeweiligen berufsbildenden Schule auch das
Vorhandensein eines Wohnheimes eine Bedingung.
Das Wohnheim in Trägerschaft des Landkreises
ist seit dem Schuljahr 2015/16 in der Betriebsführung der Berufsbildungswerk
GmbH Stendal (BBW) und hat eine Kapazität von 38 Betten.
Der neue Ausbildungsgang Land- und
Baumaschinenmechatroniker ab dem Schuljahr 2018/19 wird dermaßen gut
angenommen, dass die bisherige Bettenkapazität nicht mehr ausreicht. Sie musste
und konnte auf 62 Plätze erhöht werden. Dazu bedurfte es einer Veränderung der
Betriebserlaubnis, die per Gesetz vorgeschrieben ist und durch das
Landesjugendamt erteilt wird.
In diesem Zusammenhang wurde seitens des
Landesjugendamtes festgestellt, dass ein Auseinanderfallen der Trägerschaft und
der Betriebsführung vom Gesetz her nicht gewollt/vorgesehen und damit nicht
gedeckt ist, um alle juristisch notwendigen Eventualitäten für die Betreuung gerade
Minderjähriger abzusichern (z.B. Personalhoheit, die der Landkreis nicht hat,
da das Personal beim BBW angestellt ist).
Das BBW ist kurzfristig bereit, die
Betriebsführung auch für die Erhöhung der Kapazität zu leisten und ist außerdem
bereit, über die Betriebsführung hinaus, auch die Trägerschaft im Sinne des
Landkreises und zur Sicherung der Ausbildungsrichtungen im Berufsschulzentrum und
damit in Stendal, letztendlich in unserer Region Altmark zu übernehmen, um
jungen Menschen eine Perspektive zu bieten.
Entsprechende Vereinbarungen, um dies sicher
zu stellen, werden seitens der Verwaltung erarbeitet.
Das BBW selbst hält zwei eigene Wohnheime
mit der entsprechenden Betriebserlaubnis vor, ist also ohnehin Träger ähnlicher
Einrichtungen und erfahren, wie anerkannt.
