Betreff
Grundsatzbeschluss - Zusammenführung der Trägerschaft und der Betriebsführung des Wohnheimes des Landkreises Stendal
Vorlage
545/2018
Aktenzeichen
545/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Zusammenführung der Trägerschaft und der Betriebsführung des Wohnheimes des Landkreises Stendal im Sinne des § 48 a i.V.m. § 45 SGB VIII.

Der Landrat wird ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte seitens der Verwaltung vorzunehmen.


Sachverhalt:

In Vorbereitung des Schuljahres 2018/19 wurde auch der Runderlass zur  Fachklassenbildung in der dualen Ausbildung an berufsbildenden Schulen durch das Bildungsministerium (MB) aktualisiert.

Unter anderem ist ein wichtiger Eckpunkt, dass künftig nur noch reine Fachklassen gebildet werden können, um die Qualitätssicherung der Ausbildung zu gewährleisten.

Bisher gab es Landesfachklassen, jeweils nur an einem Standort in Sachsen-Anhalt und Regionalfachklassen für einzelne Regionen, in denen sich mindestens zwei Landkreise zusammengeschlossen haben, wie zum Beispiel beide Altmarkkreise.

Neu sind ab diesem Schuljahr Regionenübergreifende Fachklassen (RÜFK).

Der Landkreis Stendal gehört zum Bereich Nord, der wie folgt durch das Land definiert wurde: Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal, Landkreis Börde, Landkreis Harz, Landkreis Jerichower Land, Salzlandkreis und die kreisfreie Stadt Magdeburg.

Die Ausbildung zum/zur          - Dachdecker/in,                                                                                                                                 - Bäcker/in,                                                                                                                                         - Maschinen- und Anlagenführer/in  (Schwerpunkt                                                                                Lebensmitteltechnik) und                                                                                                                    - Straßenbauer/in                                                                       

wurde von jeweils einer Regionalfachklasse zu einer RÜFK Nord, also aufgewertet.

Neu ist dem Berufsschulzentrum des Landkreises Stendal, die RÜFK für die Ausbildung zum/zur Land- und Baumaschinenmechatroniker/in ab dem Schuljahr 2018/19 zugeordnet worden.

Um regionenübergreifende Fachklassen oder Regionalfachklassen zugesprochen zu bekommen, ist neben den personellen und sächlichen Voraussetzungen der jeweiligen berufsbildenden Schule auch das Vorhandensein eines Wohnheimes eine Bedingung.

Das Wohnheim in Trägerschaft des Landkreises ist seit dem Schuljahr 2015/16 in der Betriebsführung der Berufsbildungswerk GmbH Stendal (BBW) und hat eine Kapazität von 38 Betten.

Der neue Ausbildungsgang Land- und Baumaschinenmechatroniker ab dem Schuljahr 2018/19 wird dermaßen gut angenommen, dass die bisherige Bettenkapazität nicht mehr ausreicht. Sie musste und konnte auf 62 Plätze erhöht werden. Dazu bedurfte es einer Veränderung der Betriebserlaubnis, die per Gesetz vorgeschrieben ist und durch das Landesjugendamt erteilt wird.

In diesem Zusammenhang wurde seitens des Landesjugendamtes festgestellt, dass ein Auseinanderfallen der Trägerschaft und der Betriebsführung vom Gesetz her nicht gewollt/vorgesehen und damit nicht gedeckt ist, um alle juristisch notwendigen Eventualitäten für die Betreuung gerade Minderjähriger abzusichern (z.B. Personalhoheit, die der Landkreis nicht hat, da das Personal beim BBW angestellt ist).

Das BBW ist kurzfristig bereit, die Betriebsführung auch für die Erhöhung der Kapazität zu leisten und ist außerdem bereit, über die Betriebsführung hinaus, auch die Trägerschaft im Sinne des Landkreises und zur Sicherung der Ausbildungsrichtungen im Berufsschulzentrum und damit in Stendal, letztendlich in unserer Region Altmark zu übernehmen, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten.

Entsprechende Vereinbarungen, um dies sicher zu stellen, werden seitens der Verwaltung erarbeitet.

Das BBW selbst hält zwei eigene Wohnheime mit der entsprechenden Betriebserlaubnis vor, ist also ohnehin Träger ähnlicher Einrichtungen und erfahren, wie anerkannt.