Inhalt der Mitteilung:
Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI: LSA S. 288) und des § 2 Abs. 6 Nr. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 28.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 624), mehrfach geändert durch Gesetz vom 26.10.2017 (GVBl. LSA S. 197) ist der Träger berechtigt einen Intensivtransportwagen (ITW) vorzuhalten.
Der ITW schließt im Interhospitaltransfer eine Versorgungslücke zwischen planbaren und zeitkritischen Einsätzen mit dem Kranken- bzw. Rettungstransportwagen sowie der Luftrettung.
Nach § 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 RettDG LSA können Leistungserbringer, die Ihren Betriebssitz außerhalb Ihres Rettungsdienstbereiches haben und dort Leistungen im Rahmen der qualifizierten Patientenbeförderung erbringen, tätig werden, wenn dies zeitlich oder sonst im gesundheitlichen Interesse des Patienten geboten ist oder es im Einzelfall eine wirtschaftliche Durchführung der qualifizierten Patientenbeförderung erfordert.
Daher haben die Krankenkassen als Kostenträger, die Stadt Halle (Saale) als Leistungserbringer und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt unter Leitung des zuständigen Ministeriums für Inneres und Sport ein Pilotprojekt zur landesweiten Nutzung eines ITW vereinbart. Die Bereitstellung des Fahrzeuges und des Personals erfolgt durch die Stadt Halle (Saale). Die Gestellung des ärztlichen Personals übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt als Leistungserbringerin. Die Intensivtransporte werden landesweit und einheitlich über die Luftrettungsdienstleitstelle und Koordinierungsstelle Intensivverlegung in Sachsen-Anhalt der Stadt Halle (Saale) vermittelt. Standort des Fahrzeuges ist die Feuerwache in Halle (Saale).
Hierzu hat der Kreistag Stendal auf seiner Sitzung am 15.06.2017 die
Zweckvereinbarung über die Nutzung des Intensivtransportwagens (ITW) für
Sachsen-Anhalt beschlossen.
Eine Auswertung der Einsatzzahlen und Ergebnisse vom 01.07.2017 bis
30.06.2018 sind im Herbst 2018 dem Kreistag Stendal vorzustellen.
Der ITW wurde im Landkreis Stendal im Zeitraum vom 27.11.2017 bis
30.06.2018 insgesamt für vier Einsätze vermittelt. Der
Intensivtransporthubschrauber (ITH) wurde hingegen in 41 Fällen eingesetzt.
Dies ist zum einen auf die schnellere Verfügbarkeit
und zum anderen auf den schonenderen Transport des intensivpflichtigen
Patienten und den schnelleren Transport in die Zielklinik zurück zu führen.
Die mit
der Stadt Halle (Saale) geschlossene Zweckvereinbarung über die Erbringung
rettungsdienstlich indizierter Intensivtransportwagen-Leistungen wurde auf
unbestimmte Zeit geschlossen und kann nur schriftlich unter Einhaltung einer
Frist von 6 Monaten jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt
werden.
Die Stadt Halle (Saale) erhebt von dem/r zu befördernden Patienten/in des ITW ein/e Entgelt/ Gebühr, wobei die Zahlungsaufforderung zunächst an die zuständigen Sozialversicherungsträger gereichtet wird. Dem Landkreis Stendal entstehen hierfür keine Kosten.