Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt die in der Vorlage genannten Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Stendal:
Ralf Berlin
Dörte Hesse
Christine Paschke
Waldemar Schreiber
Annemarie Theil
Gerhard Wilcke
Peter Zimmermann
Sachverhalt:
Gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für den Amtsgerichtsbezirk Stendal sieben Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen zu wählen. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer.
Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, vom Kreistag gewählt.
Die Wahlvorschläge wurden von den Fraktionen des Kreistages eingereicht.
