Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) beruft der Kreistag Stendal
Herrn Dr. Denis Gruber
zum Kreiswahlleiter für die Wahl des Kreistages 2019.
Sachverhalt:
Die Neuwahl der Vertretung des Kreistages ist auf den 26.05.2019 festgelegt worden.
Gemäß § 8a Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) ist der Kreiswahlleiter durch die Vertretung zu bestimmen.
Der erste Beigeordnete, Dr. Denis Gruber, wurde auf Vorschlag des Landrates vom Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt für die Europawahlen, welche am gleichen Tag stattfinden, berufen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) wird aus wahlorganisatorischen Gründen somit Herr Dr. Denis Gruber für die Berufung zum Kreiswahlleiter vorgeschlagen.