Betreff
Berufung des stellvertretenden Kreiswahlleiters für die Wahl zum Kreistag 2019
Vorlage
562/2018
Aktenzeichen
562/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) beruft der Kreistag Stendal

Herrn Sebastian Stoll

zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die Wahl des Kreistages 2019.


Sachverhalt:

Die Neuwahl der Vertretung des Kreistages ist auf den 26.05.2019 festgelegt worden.

Der zweite Beigeordnete, Sebastian Stoll, wurde auf Vorschlag des Landrates vom Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt für die Europawahlen, welche am gleichen Tag stattfinden, berufen.

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird aus wahlorganisatorischen Gründen somit Sebastian Stoll für die Berufung zum stellvertretenden Kreiswahlleiter vorgeschlagen.