Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 18.12.2009 -DS 469-
den Zuwendungsvertrag im § 3 und § 4 wie folgt zu ändern:
1. Der § 3 Abs. 2 soll nunmehr heißen ( Ergänzungen kursiv unterstrichen)
„Der Landkreis Stendal gewährt unter dem Vorbehalt der unbeanstandeten haushaltsseitigen Veranschlagung zur Erreichung des Vertragszwecks jährlich eine Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro.“
2. Im § 4 wird ein zweiter
Absatz eingefügt, aus dem bestehenden Satz wird somit Abs.1
( Ergänzung kursiv unterstrichen)
„Solange der Haushalt des
Landkreises zum Zeitpunkt der Zahlung der ersten oder folgender Raten nicht vollziehbar ist, werden
abweichend von Abs.1 und § 3 Abs.2 monatliche
Abschläge in Höhe von 1/12 des Zuwendungsbetrages des Vorjahres durch
den Landkreis ausgezahlt.“
Begründung:
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 18.12.2009 – DS 469- den Zuwendungsvertrag zur Förderung des Sports mit dem Kreissportbund Stendal-Altmark e.V. beschlossen.
Im Zusammenhang mit der Genehmigungsverfahrens des Haushaltes 2009 und unter Berücksichtigung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist der Zuwendungsvertrag durch die Kommunalaufsicht in die haushaltsrechtliche Beurteilung eingeflossen.
Von der Kommunalaufsicht wurde die Empfehlung gegeben, den Zuwendungsvertrag mit den jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Änderungen zu korrigieren.
Der KSB ist über die Änderung informiert und ist insoweit einverstanden.
Anlagenverzeichnis:
Neufassung des Zuwendungsvertrages