Betreff
Förderung des Sportes - Änderung des Vertragsentwurfes mit dem Kreissportbund Stendal-Altmark e.V.
Vorlage
503
Aktenzeichen
503
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt in Abänderung seines Beschlusses vom 18.12.2009 -DS 469-

den Zuwendungsvertrag im § 3  und § 4 wie folgt zu ändern:

 

1. Der § 3 Abs. 2 soll nunmehr heißen ( Ergänzungen kursiv unterstrichen)

 

„Der Landkreis Stendal gewährt unter dem Vorbehalt der unbeanstandeten haushaltsseitigen Veranschlagung zur Erreichung des Vertragszwecks jährlich eine Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro.“

 

2. Im § 4 wird ein zweiter Absatz eingefügt, aus dem bestehenden Satz wird somit Abs.1
( Ergänzung kursiv unterstrichen)

 

„Solange der Haushalt des Landkreises zum Zeitpunkt der Zahlung der ersten oder folgender  Raten nicht vollziehbar ist, werden abweichend von Abs.1 und § 3 Abs.2 monatliche  Abschläge in Höhe von 1/12 des Zuwendungsbetrages des Vorjahres durch den Landkreis ausgezahlt.“


Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 18.12.2009 – DS 469- den Zuwendungsvertrag zur Förderung des Sports mit dem Kreissportbund Stendal-Altmark e.V. beschlossen.

 

Im Zusammenhang mit der Genehmigungsverfahrens des Haushaltes 2009 und unter Berücksichtigung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist der Zuwendungsvertrag durch die Kommunalaufsicht in die haushaltsrechtliche Beurteilung eingeflossen.

 

Von der Kommunalaufsicht wurde die Empfehlung gegeben, den Zuwendungsvertrag mit den jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Änderungen zu korrigieren.

 

Der KSB ist über die Änderung informiert und ist insoweit einverstanden.


Anlagenverzeichnis:

 

Neufassung des Zuwendungsvertrages