hier: Nachwahl eines ausgeschiedenen Mitglieds und des Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 KJHG – LSA für den Rest der Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland e.V. / CJD Sachsen-Anhalt
- Frau Tina Wittenbecher als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
- Frau Mandy Falk-Kleiner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Mit dieser Wahl endet die bisherige Wahlzeit als stimmberechtigtes Mitglied.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat für die Legislaturperiode 2014 bis 2019 eine Vertreterin des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V. / CJD Sachsen Anhalt als stimmberechtigtes Mitglied sowie dem entsprechend eine Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. - hier CJD Sachsen-Anhalt hat mit Schreiben vom 10.12.2018 mitgeteilt, dass hinsichtlich seiner Vertreterinnen folgende Veränderungen eingetreten sind:
- Das am 03.08.2015 (DS 149/2015) durch den Kreistag gewählte stellvertretende stimmberechtigte Mitglied, Frau Daniela Leschien, ist als Mitarbeiterin des CJD aus dem Arbeitsverhältnis mit dem CJD ausgeschieden und steht somit nicht mehr für die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss zur Verfügung.
- Das am 15.09.2016 (DS 302/2016) durch den Kreistag gewählte stimmberechtigte Mitglied, Frau Mandy Falk- Kleiner, hat im CJD eine andere Arbeitsaufgabe übernommen und soll insofern zukünftig nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied, sondern als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für das CJD Deutschland e.V.-CJD Sachsen-Anhalt fungieren.
Deshalb sind durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) entsprechende Nachfolger*innen zu wählen.
Vorschlagsberechtigt ist als gewählter Träger das CJD Deutschalnd e.V - CJD Sachsen-Anhalt, der von seinem Vorschlagsrecht* Gebrauch gemacht hat.
*§ 4 Abs. 5 Satz 2 KJHG-LSA: „Scheidet ein Mitglied oder ein
stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist eine
Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die
das ausgeschiedene Mitglied oder stellvertretende Mitglied vorgeschlagen hat,
zu wählen.“
Als neues ordentliches Mitglied wird Frau Tina Wittenbecher vorgeschlagen. Frau Wittenbecher ist Diplom-Sozialpädagogin (FH) und als Teamleitung für die Jugendhilfeangebote im Jugenddorf Billberge tätig.
Das bisherige durch den Kreistag gewählte beschließende Mitglied
Frau Falk- Kleiner soll zeitgleich von der ordentlichen Mitgliedschaft auf die Stellvertretung wechseln.