Betreff
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
hier: Nachwahl eines ausgeschiedenen Mitglieds und des Stellvertreters
Vorlage
584/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 KJHG – LSA für den Rest der Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland e.V. / CJD Sachsen-Anhalt

  1. Frau Tina Wittenbecher als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

  1. Frau Mandy Falk-Kleiner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Mit dieser Wahl endet die bisherige Wahlzeit als stimmberechtigtes Mitglied.

Sachverhalt:

Der Kreistag hat  für die Legislaturperiode 2014 bis 2019 eine  Vertreterin des  Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V. / CJD Sachsen Anhalt als stimmberechtigtes Mitglied sowie dem  entsprechend  eine  Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss  gewählt.

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. - hier CJD Sachsen-Anhalt   hat mit Schreiben vom 10.12.2018  mitgeteilt, dass  hinsichtlich seiner Vertreterinnen folgende Veränderungen eingetreten sind:

  1. Das am 03.08.2015 (DS 149/2015)  durch den Kreistag gewählte stellvertretende stimmberechtigte Mitglied, Frau Daniela Leschien, ist als Mitarbeiterin des CJD aus dem Arbeitsverhältnis mit dem CJD ausgeschieden und steht somit nicht mehr für  die Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss  zur Verfügung.

  1. Das am 15.09.2016 (DS 302/2016) durch den Kreistag gewählte stimmberechtigte Mitglied, Frau Mandy Falk- Kleiner, hat im CJD eine andere Arbeitsaufgabe übernommen  und soll insofern zukünftig nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied, sondern als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für das CJD Deutschland e.V.-CJD Sachsen-Anhalt fungieren.

Deshalb sind  durch den Kreistag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) entsprechende Nachfolger*innen zu wählen.

Vorschlagsberechtigt ist als gewählter Träger das CJD Deutschalnd e.V - CJD Sachsen-Anhalt, der   von seinem Vorschlagsrecht* Gebrauch gemacht hat.

*§ 4 Abs. 5 Satz 2 KJHG-LSA: „Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist eine Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder stellvertretende Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen.“

Als neues ordentliches Mitglied wird Frau Tina Wittenbecher vorgeschlagen. Frau Wittenbecher ist Diplom-Sozialpädagogin (FH) und als Teamleitung für die Jugendhilfeangebote  im Jugenddorf Billberge tätig.

Das bisherige durch den Kreistag gewählte beschließende  Mitglied

Frau Falk- Kleiner soll zeitgleich von der ordentlichen Mitgliedschaft auf die Stellvertretung wechseln.