Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die zweckgebundene Spende der Kreissparkasse Stendal zur Durchführung des 24. Altmärkischen Musikfestes 2019 in Höhe von 10.000 Euro anzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuellen Fassung entscheidet der Kreistag über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 5.000,00 Euro gemäß § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA).
Die Kreissparkasse Stendal hat mit Ihrem Schreiben vom 10.01.2019 (siehe Anlage 1) dem Landkreis Stendal eine Spende in Höhe von 10.000 Euro für das Altmärkische Musikfest 2019 in Aussicht gestellt.
Das „Altmärkische Musikfest“ findet dieses Jahr bereits zum 24. Mal statt. Dieses Musikfest mit den vielfältigsten Veranstaltungen wird gemeinsam vom Landkreis Stendal und dem Altmarkkreis Salzwedel geplant und durchgeführt und findet traditionell zum Ende des Sommers in der gesamten Altmarkregion statt. Es wird überwiegend geprägt durch verschiedene Musikaufführungen wie z. B. Folklore, Jazz, Klassik, Chorgesang und oratorische Werken mit Künstlern bzw. Orchestern aus Sachsen- Anhalt und aus dem Bundesgebiet.
Das Altmärkische Musikfest ist im Regionalen Entwicklungskonzept der Altmark eingebunden und im Regionalen Aktionsprogramm verankert und als Projekt vorgesehen. Ebenso ist es Bestandteil des aktuellen Kreisentwicklungskonzepts des Landkreises Stendals. In die Durchführung und Organisation werden Kommunen, Kulturvereine, Kirchenkreise etc. mit einbezogen.
Das Altmärkische Musikfest ist eine besondere Veranstaltungsreihe in der Altmark, die auch von überregionaler Bedeutung ist. Sie trägt wesentlich zur kulturellen Belebung der Region bei. Auch der Tourismus profitiert davon, da einige Liebhaber „Ihren“ Künstlern nachreisen und somit ein paar Tage in der Altmark verweilen.
Im Zuge des Altmärkischen Musikfestes ist im jährlichen Wechsel einer der beiden Landkreise verantwortlich für die Organisation und Abrechnung, im Jahr 2019 der Landkreis Stendal.
Die geplante Spende seitens der Kreissparkasse Stendal liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Damit ist über deren Annahme durch den Kreistag eine Entscheidung zu treffen.
Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: |
Spendenbestätigung der Kreissparkasse Stendal zum 24. Altmärkischen Musikfest 2019 |