Betreff
Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung seitens der Sparkasse Altmark West
Vorlage
591/2019
Aktenzeichen
591/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Finanz-, Haushalt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die zweckgebundene Zuwendung der Sparkasse Altmark West zur Durchführung des 24. Altmärkischen Musikfestes 2019 in Höhe von 5.000 Euro anzunehmen.


Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuellen Fassung entscheidet der Finanz, Haushalts und Liegenschaftsausschuss über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.000,00 Euro gemäß § 99 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA).

Die Sparkasse Altmark West hat in ihrem Vertrag vom 15.01.2019 (siehe Anlage 1) dem Landkreis Stendal eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro für das Altmärkische Musikfest 2019 in Aussicht gestellt.

Das „Altmärkische Musikfest“ findet dieses Jahr bereits zum 24. Mal statt. Dieses Musikfest mit den vielfältigsten Veranstaltungen wird gemeinsam vom  Landkreis Stendal und dem Altmarkkreis Salzwedel geplant und durchgeführt und findet traditionell zum Ende des Sommers in der gesamten Altmarkregion statt. Es wird überwiegend geprägt durch verschiedene Musikaufführungen wie z. B. Folklore, Jazz, Klassik, Chorgesang und oratorische Werken mit Künstlern bzw. Orchestern aus Sachsen- Anhalt und aus dem Bundesgebiet.

Das Altmärkische Musikfest ist im Regionalen Entwicklungskonzept der Altmark eingebunden und im Regionalen Aktionsprogramm verankert und als Projekt vorgesehen. Ebenso ist es Bestandteil des aktuellen Kreisentwicklungskonzepts des Landkreises Stendals. In die Durchführung und Organisation werden Kommunen, Kulturvereine, Kirchenkreise etc. mit einbezogen.

Das Altmärkische Musikfest ist eine besondere Veranstaltungsreihe in der Altmark, die auch von überregionaler Bedeutung ist. Sie trägt wesentlich zur kulturellen Belebung der Region bei. Auch der Tourismus profitiert davon, da einige Liebhaber „Ihren“ Künstlern nachreisen und somit ein paar Tage in der Altmark verweilen.

Im Zuge des Altmärkischen Musikfestes ist im jährlichen Wechsel einer der beiden Landkreise verantwortlich für die Organisation und Abrechnung, im Jahr 2019 der Landkreis Stendal.

Die geplante Zuwendung seitens der Sparkasse Altmark West liegt über der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Damit ist über deren Annahme durch den Finanz, Haushalts und Liegenschaftsausschuss eine Entscheidung zu treffen.

Nach § 99 Abs. 6 Satz 1 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:

Sponsoringvertrag der Sparkasse Altmark West zum 24. Altmärkischen Musikfest 2019