Betreff
Fortschreibung der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 für den Landkreis Stendal Berufsbildende Schulen - Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit
Vorlage
586/2019
Aktenzeichen
586/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Beantragung der Führung des bereits vorhandenen Bildungsganges Fachschule Sozialpädagogik in der neuen Organisationsform Teilzeit am Berufsschulzentrum Stendal ab dem Schuljahr 2019/20.


Sachverhalt:

Das Berufsschulzentrum führt bereits seit vielen Jahren den Bildungsgang Fachschule Sozialpädagogik in Vollzeit. Zudem hat sich das Berufsschulzentrum am Modellprojekt der Fachkräfte für Kindertageseinrichtungen engagiert. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Trägern von Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sowie enge Kontakte zwischen der Schule und den Praktikumseinrichtungen wurde deutlich, dass in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin ein großer Bedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern besteht, der in Zukunft verstärkt auch durch die Ausbildung in den Einrichtungen, also in der Teilzeitform, abgedeckt  werden soll. Die Träger der Kinder- und Jugendeinrichtungen sind jetzt bereit, die notwendigen Kosten für eine Ausbildung selbst aufzubringen, um qualifizierte Kräfte zu binden.

Diesem erhöhten Bedarf möchte der Landkreis Stendal als Schulträger gemeinsam mit dem Berufsschulzentrum Stendal Rechnung tragen, indem beabsichtigt wird, zu der schulischen Ausbildung die Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeit hinzuzufügen.

Die personellen und sächlichen Voraussetzungen sind am Berufsschulzentrum Stendal vorhanden.

Schulfachlich wird der Antrag zur Führung des Bildungsganges Fachschule Sozialpädagogik in Teilzeit in vollem Umfang vom Landesschulamt unterstützt, da damit der Bedarf an Erziehern durch eine gute Ausbildung in der Altmark weiter gedeckt werden kann. Die Nachfrage ist gegeben, da gegenwärtig nur private Bildungsträger in der Altmark das Angebot der Teilzeitausbildung – gegen Zahlung eines Schulgeldes – vorhalten.