Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Stendal beschließt
den
Wahltag für die Landratswahl auf den
10. November 2019
festzulegen.
Eine
eventuell durchzuführende Stichwahl
erfolgt am
1. Dezember 2019.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Sachverhalt:
Die
letzte Wahl zum Landrat erfolgte am 18.11.2012; die Stichwahl fand am
09.12.2012 statt.
In
der Sitzung des Kreistages am 14.03.2013 wurde der gewählte Bewerber Herr
Carsten Wulfänger vom Kreistag mit Wirkung vom 19.03.2013 zum Landrat ernannt.
Entsprechend
§ 61 Abs. 2 KVG LSA ist der Amtsantritt der Beginn der Amtszeit. Die Amtszeit
des Landrates ist auf 7 Jahre festgeschrieben. Demnach endet gemäß § 61 Abs. 1
S. 2 KVG LSA i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB die Amtszeit des Landrates am 18.03.2020
(24.00 Uhr).
Die
gesetzlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Fristen für die Wahl des Landrates
sind in der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), im
Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) und in der Kommunalwahlordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) festgeschrieben.
Gemäß
§ 5 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA bestimmt die Vertretung (Kreistag) den Wahltag für
die Wahl des Landrates. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (§ 5
Abs. 3 Satz 2 KWG LSA).
Entsprechend
§ 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl des Landrates frühestens sechs Monate und
spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen; dies ergibt einen
zeitlichen Korridor vom 22. September 2019 bis zum 16. Februar 2020.
Eine
eventuell erforderliche Stichwahl hat gemäß § 30a Abs. 3 KWG LSA frühestens am
zweiten Sonntag und spätestens am vierten Sonntag nach der Hauptwahl
stattzufinden. Aus Gründen der Gewährung des Wahlrechts (hier insbesondere das
Recht auf Briefwahl) ist es empfehlenswert, den Termin der Stichwahl nach
Möglichkeit auf den dritten oder vierten Sonntag nach der Hauptwahl
festzuschreiben.
Bei
der Festlegung des Wahltages sollten gesetzliche Feiertage, Ferienzeiten, die
verwaltungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie ein
kontinuierlicher Wahltermin Berücksichtigung finden.
Die
Festlegung des Wahltages muss sich nicht auf den frühesten bzw. spätesten
Wahltermin beziehen. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, den Wahltermin
innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens eigenständig festzulegen.
Der
vorgeschlagene Hauptwahltermin liegt zeitlich nach den Herbstferien, so dass
unter Beachtung der stillen Feiertage Volkstrauertag (17. November 2019) und
Totensonntag (24. November 2019) als Stichwahltermin der 3. Sonntag nach der
Hauptwahl festgelegt werden kann.
Der Termin
der Stichwahl richtet sich nach der Festschreibung des Hauptwahltermins.
Aus den
oben genannten Gründen wird folgender Wahltermin vorgeschlagen:
Wahltermin
für Hauptwahl: 10. November 2019
Stichwahl: 1.
Dezember 2019 (dritter Sonntag nach
der Hauptwahl)
Mit dem
vorgeschlagenen Termin der Haupt- und Stichwahl kann das Wahlgeschehen noch im
Jahr 2019 abgeschlossen werden. Damit besteht Klarheit, wer ab 19. März 2020
Landrat des Landkreises Stendal ist.
Anlagenverzeichnis:
- Wahlkalender Landratswahl