Betreff
Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit zur Wahl des Landrates des Landkreises Stendal
Vorlage
604/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt

den Wahltag für die Landratswahl auf den

10. November 2019

festzulegen.

Eine eventuell durchzuführende Stichwahl erfolgt am

1. Dezember 2019.

Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.


Sachverhalt:

 

Die letzte Wahl zum Landrat erfolgte am 18.11.2012; die Stichwahl fand am 09.12.2012 statt.

In der Sitzung des Kreistages am 14.03.2013 wurde der gewählte Bewerber Herr Carsten Wulfänger vom Kreistag mit Wirkung vom 19.03.2013 zum Landrat ernannt.

Entsprechend § 61 Abs. 2 KVG LSA ist der Amtsantritt der Beginn der Amtszeit. Die Amtszeit des Landrates ist auf 7 Jahre festgeschrieben. Demnach endet gemäß § 61 Abs. 1 S. 2 KVG LSA i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB die Amtszeit des Landrates am 18.03.2020 (24.00 Uhr).

Die gesetzlichen Grundlagen, Zuständigkeiten und Fristen für die Wahl des Landrates sind in der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), im Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) und in der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) festgeschrieben.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 KWG LSA bestimmt die Vertretung (Kreistag) den Wahltag für die Wahl des Landrates. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 2 KWG LSA).

Entsprechend § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl des Landrates frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen; dies ergibt einen zeitlichen Korridor vom 22. September 2019 bis zum 16. Februar 2020.

Eine eventuell erforderliche Stichwahl hat gemäß § 30a Abs. 3 KWG LSA frühestens am zweiten Sonntag und spätestens am vierten Sonntag nach der Hauptwahl stattzufinden. Aus Gründen der Gewährung des Wahlrechts (hier insbesondere das Recht auf Briefwahl) ist es empfehlenswert, den Termin der Stichwahl nach Möglichkeit auf den dritten oder vierten Sonntag nach der Hauptwahl festzuschreiben.

Bei der Festlegung des Wahltages sollten gesetzliche Feiertage, Ferienzeiten, die verwaltungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie ein kontinuierlicher Wahltermin Berücksichtigung finden.

Die Festlegung des Wahltages muss sich nicht auf den frühesten bzw. spätesten Wahltermin beziehen. Es besteht vielmehr die Möglichkeit, den Wahltermin innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens eigenständig festzulegen.

Der vorgeschlagene Hauptwahltermin liegt zeitlich nach den Herbstferien, so dass unter Beachtung der stillen Feiertage Volkstrauertag (17. November 2019) und Totensonntag (24. November 2019) als Stichwahltermin der 3. Sonntag nach der Hauptwahl festgelegt werden kann.

Der Termin der Stichwahl richtet sich nach der Festschreibung des Hauptwahltermins.

Aus den oben genannten Gründen wird folgender Wahltermin vorgeschlagen:

Wahltermin für Hauptwahl:     10. November 2019  

Stichwahl:                                 1. Dezember 2019   (dritter Sonntag nach der Hauptwahl)

Mit dem vorgeschlagenen Termin der Haupt- und Stichwahl kann das Wahlgeschehen noch im Jahr 2019 abgeschlossen werden. Damit besteht Klarheit, wer ab 19. März 2020 Landrat des Landkreises Stendal ist.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Wahlkalender Landratswahl