Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Stendal beschließt,
das Ende
der Einreichungsfrist für die Bewerbung zum Landrat (m/w/d) auf den 14.10.2019,
18.00 Uhr festzulegen und bestätigt die Stellenausschreibung.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die
Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten spätestens zwei Monate vor
dem Wahltag zu erfolgen.
Ausgehend
vom Tag der Hauptwahl am 10. November 2019 ist vorgesehen, die
Stellenausschreibung am 14. August 2019 (Mittwoch) im Amtsblatt des Landkreises
Stendal sowie u.a. auf der Internetseite des Landkreises Stendal zu
veröffentlichen.
Die
Einreichungsfrist für die Bewerbung beginnt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am Tag nach der
Stellenausschreibung.
Entsprechend
§ 30 Abs. 1 Satz 3 und 4 KWG LSA darf das Ende der Einreichungsfrist frühestens
auf den 27. Tag vor der Wahl (14. Oktober 2019) und spätestens auf den 20. Tag
vor der Wahl (21. Oktober 2019) festgesetzt werden.
Das
Ende der Einreichungsfrist soll auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gelegt
werden, um die Einhaltung der erforderlichen Bekanntmachungsfristen
gewährleisten zu können. Die gemäß § 30 Abs. 5 KWG LSA vorgeschriebene
Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen
hat spätestens am 18. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 23. Oktober 2019) zu
erfolgen. Die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber (m/w/d) erfolgt gemäß §
30 Abs. 6 KWG LSA spätestens am 14. Tag vor dem Wahltag (Sonntag, 27. Oktober
2019).
Folgende
Terminkette wird vorgeschlagen:
14.08.2019 Mittwoch Bekanntgabe
des Wahltages und der Stellenausschreibung
im
Amtsblatt
15.08.2019
Donnerstag Beginn der Einreichungsfrist für Bewerbungen
14.10.2019
Montag Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen
16.10.2019 Mittwoch Beschluss
des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der
Bewerber
(m/w/d)
23.10.2019 Mittwoch Veröffentlichung
der Bewerber (m/w/d) im Amtsblatt
Damit könnte Montag, der 14. Oktober 2019, 18.00 Uhr als
Ende der Einreichungsfrist bestimmt werden.
Die Voraussetzungen bzw. die
Anforderungen an die Stelle des Landrates (m/w/d) werden
in der Ausschreibung (Anlage 1)
ausführlich beschrieben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 – Stellenausschreibung
(Langfassung) für die Internetseite des Landkreises
Stendal
Anlage 2 – Stellenausschreibung (Kurzfassung) für überregionale
Tageszeitung und Amtsblatt