Betreff
Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung zum Landrat und Stellenausschreibung für die Wahl des Landrates
Vorlage
605/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt,

das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung zum Landrat (m/w/d) auf den 14.10.2019, 18.00 Uhr festzulegen und bestätigt die Stellenausschreibung.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.

Ausgehend vom Tag der Hauptwahl am 10. November 2019 ist vorgesehen, die Stellenausschreibung am 14. August 2019 (Mittwoch) im Amtsblatt des Landkreises Stendal sowie u.a. auf der Internetseite des Landkreises Stendal zu veröffentlichen.

Die Einreichungsfrist für die Bewerbung beginnt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) am Tag nach der Stellenausschreibung.

Entsprechend § 30 Abs. 1 Satz 3 und 4 KWG LSA darf das Ende der Einreichungsfrist frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl (14. Oktober 2019) und spätestens auf den 20. Tag vor der Wahl (21. Oktober 2019) festgesetzt werden.

Das Ende der Einreichungsfrist soll auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gelegt werden, um die Einhaltung der erforderlichen Bekanntmachungsfristen gewährleisten zu können. Die gemäß § 30 Abs. 5 KWG LSA vorgeschriebene Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen hat spätestens am 18. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 23. Oktober 2019) zu erfolgen. Die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber (m/w/d) erfolgt gemäß § 30 Abs. 6 KWG LSA spätestens am 14. Tag vor dem Wahltag (Sonntag, 27. Oktober 2019).

Folgende Terminkette wird vorgeschlagen:

14.08.2019      Mittwoch         Bekanntgabe des Wahltages und der Stellenausschreibung

                                                im Amtsblatt

15.08.2019      Donnerstag     Beginn der Einreichungsfrist für Bewerbungen

14.10.2019      Montag            Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen

16.10.2019      Mittwoch          Beschluss des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der

                                    Bewerber (m/w/d)

23.10.2019      Mittwoch          Veröffentlichung der Bewerber (m/w/d) im Amtsblatt

Damit könnte Montag, der 14. Oktober 2019, 18.00 Uhr als Ende der Einreichungsfrist bestimmt werden.

Die Voraussetzungen bzw. die Anforderungen an die Stelle des Landrates (m/w/d) werden

in der Ausschreibung (Anlage 1) ausführlich beschrieben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –       Stellenausschreibung (Langfassung) für die Internetseite des Landkreises

                        Stendal

Anlage 2 –      Stellenausschreibung (Kurzfassung) für überregionale Tageszeitung und Amtsblatt